Die Historie des Paragrafen 14a EnWG ist lang und ein Paradebeispiel für die zunehmende Bürokratisierung des deutschen Energierechts. Schon vor rund zehn Jahren gab es Forderungen von Netzbetreibern, die damalige Regelung zur Steuerung von Verbrauchern in der Niederspannung sei nicht ausreichend. Bei einer Flut neuer Elektroautos und Wärmepumpen müssten die Netzbetreiber das Recht haben, alle Anlagen zu steuern, da diese sonst zu Netzengpässen führen würden. Die Vertreter der Hersteller dieser Geräte hielten dagegen: Eine direkte Steuerung durch die Netzbetreiber bringe Nachteile für die Nutzer. Es sei zielführender, mit dynamischen Netzentgelten eine Verschiebung des Stromverbrauchs anzureizen. Es ging also um nicht weniger als die Frage: Wer soll zukünftig all die neuen Geräte steuern?
Ein erster Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde vom damaligen CDU-Minister Peter Altmaier nach Gespräch mit Interessensvertretern wieder kassiert. Als Robert Habeck nun die heiße Kartoffel übernahm, gab er sie an die Bundesnetzagentur weiter, die dann vor fast einem Jahr eine neue Verordnung vorlegte. Die Behörde duckte sich dabei vor einer klaren Entscheidung und schrieb einfach beide Ansätze parallel in die Verordnung: Netzbetreiber dürfen Anlagen steuern, aber sie müssen den Kunden auch ein zeitlich variables Netzentgelt anbieten. Es drängt sich der Eindruck auf, die Regulierungsbehörde wollte es allen recht machen und möglichst wenig Angriffsfläche bieten.
Der Preis dafür ist aber enorm: Alle Marktteilnehmer haben erheblichen Aufwand bei der Implementierung der Regelungen – insbesondere die Netzbetreiber. Sie müssen Steuerungstechnik aufbauen und zeitgleich ihre Abrechnungssysteme ertüchtigen. Das kostet nicht nur. Es bindet auch Fachkräfte, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Die Komplexität verunsichert aber auch viele Marktteilnehmer und Endverbraucher. Diese Unsicherheit nutzen einige Anbieter aus. So wird mitunter mit einem lokalen Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) geworben, das unbedingt erforderlich sei, um Geräte „14a konform“ anzubinden. Aber brauche ich das wirklich?
Ein Recht, das nicht genutzt wird
Ich kenne bisher keinen Netzbetreiber, der beabsichtigt, demnächst Verbrauchseinrichtungen nach dem Paragraf 14a EnWG zu steuern. Die meisten Netzbetreiber haben keinen Bedarf, viele fürchten die Konsequenzen und für fast alle lohnt sich Netzausbau deutlich mehr. Die Verordnung schafft hohe Hürden für Netzbetreiber, ihr Recht auf Steuerung zu nutzen. Denn wer Kundenanlagen steuert darf nach zwei Jahren nur noch reaktiv abregeln – also nur noch dann Steuerbefehle versenden, wenn eine Messung im betroffenen Netzelement einen Engpass feststellt. Nach meiner Einschätzung werden die meisten Verteilnetzbetreiber die technischen Voraussetzungen für diese Echtzeit-Steuerung frühestens im nächsten Jahrzehnt erfüllen. Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber zu einer vorausschauenden Netzplanung verpflichtet sind. Sie müssen das Netz an den meisten Stellen also früher oder später ohnehin ertüchtigen. Ein Steuern der neuen Verbraucher würde den Netzausbau nur leicht aufschieben. Ob sich der Aufwand für die Implementierung da lohnt? Mit dem Ausbau der Netze haben die Verteilnetzbetreiber außerdem ohnehin mehr Erfahrung als mit der Beschaffung und dem Einsatz digitaler Steuertechnik.
Niklas Verstermann von der Bundesnetzagentur hat auf dem HEMS-Symposium der Hochschule Ansbach an der TU München Anfang September die Position der Behörde daher auch treffend zusammengefasst: Es sei das Ziel der Verordnung, dass die Steuerung durch die Netzbetreiber nie Anwendung finden muss. Für Endkunden heißt das also: Sie müssen nicht damit rechnen, dass ihre Elektroautos oder Wärmepumpen regelmäßig vom Netzbetreiber gesteuert werden. Und falls doch: maximal zwei Stunden täglich darf die Leistung je Gerät auf 4,2 Kilowatt „gedimmt“ werden. Als Endkunde muss ich mir also keine Sorge machen, dass mein Elektroauto nicht ausreichend geladen wird oder mein Haus kalt wird.
Wer clever ist, kann von den Regelungen finanziell profitieren
Angeschlossen werden müssen die Anlagen aber dennoch an die Steuertechnik der Netzbetreiber. Und das kann sich für Anlagenbetreiber finanziell lohnen: Je steuerbarem Gerät erhalten sie jährlich eine pauschale Entschädigung von rund 110 bis 190 Euro. Dafür wird kein Hardware-basiertes Energiemanagement benötigt. Zudem kann man durch eine Verschiebung des Stromverbrauchs auch von den zeitvariablen Netzentgelten profitieren, die nächstes Jahr kommen. Auch das geht über Cloud-basierte Systeme. Übrigens können auch Betreiber von Geräten, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, diese indirekte Förderung erhalten.
Anrecht auf die Entschädigung hat bereits, wer bei der Installation neuer steuerbarer Verbrauchsgeräte die Anbindung zur Steuereinrichtung des Netzbetreibers nur vorbereitet. Dafür gibt es Stand heute unterschiedliche Technologien. Weit verbreitet ist die Steuerung über Relais. Dabei wird als Signal von der Steuereinrichtung Strom an einem potenzialfreien Kontakt angelegt. Alle Wärmepumpen mit SG Ready Schnittstelle können so bereits heute gesteuert werden. Auch viele Ladesäulen verfügen über potenzialfreie Kontakte zur Steuerung.
Darüber hinaus sollen auch IP-basierte Protokolle eingesetzt werden, beispielsweise EEBus oder KNX. Die Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung die Netzbetreiber aufgerufen, Vorschläge für eine Standardisierung der Schnittstelle zwischen den Verbrauchsgeräten und der Steuereinrichtung des Netzbetreibers vorzulegen. Ob der Prozess dazu führt, dass die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber vereinheitlicht werden, ist aber noch offen.
Bei der Installation der neuen Wallbox oder Wärmepumpe sollte man daher darauf achten, dass das Gerät eine solche Schnittstelle zur Steuerung besitzt. Mit einer Relais-Schnittstelle geht man dabei in meinen Augen das geringste Risiko ein, da es international weit verbreitet ist und daher noch lange von deutschen Netzbetreiber akzeptiert werden sollte. Das Gerät sollte dann über eine Steuer- oder Datenleitung zum Zählerschrank für den Anschluss an die Steuereinrichtung des Netzbetreibers vorbereitet sein.
Mit diesem Set-up erfüllt der Anlagenbetreiber damit bereits die Anforderungen der Verordnung. Ein lokales Heim-Energiemanagementsystem, das Steuerbefehle des Netzbetreibers aufnimmt und an die Geräte verteilt, bietet dabei keinen Mehrwert. Denn wird der Netzbetreiber wie beschrieben nur selten oder nie steuern, entsteht dem Anlagenbetreiber dadurch kein Vorteil. Jedoch übersteigen die Kosten für das System die jährlichen Entschädigungszahlungen um ein Vielfaches.
Deutlich interessanter ist stattdessen ein Energiemanagement, das die Geräte kontinuierlich auf die variablen Netzentgelte optimiert. Dabei muss kein lokales Heim-Energiemanagementsystem zum Einsatz kommen. Auch ein Cloud-basiertes Energiemanagement wie unseres ist dafür geeignet. Man kann leicht nachprüfen, wie wenig Aufwand das ist und welch geringe Kosten für solch ein System anfallen. Das kann man zum Beispiel in dem Artikel nachlesen, der vor einem Jahr anlässlich der Auszeichnung als pv magazine highlight top business model veröffentlich wurde.
Es bleibt damit nur die Frage offen, warum die Politik beziehungsweise die Regulierungsbehörden die Entscheidung nicht einfach klar getroffen hat. Wenn der politische Wille ist, dass marktliche Anbieter mit ihren Lösungen die Geräte steuern und die Netzbetreiber mit Preisanreizen eine Verschiebung von Lasten incentivieren: Warum musste ein für alle gesichtswahrender Kompromiss gefunden werden, der vor allem unglaublich hohe Implementierungskosten verursacht und Ressourcen bindet? Kein anderes Land leistet sich einen so teuren „Hosenträger zum Gürtel“ – das sollte uns zu denken geben.
— Der Autor Willi Appler ist einer der Mitgründer von Clever-PV, einer Hersteller-unabhängigen HEMS-App. Im Laufe seiner beruflichen Laufbahn verantwortete er für drei Jahre die Geschäftsentwicklung bei GridX und war acht Jahre beim Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz tätig – unter anderem als Projektleiter für „Redispatch 2.0“. —
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„Die Komplexität verunsichert aber auch viele Marktteilnehmer und Endverbraucher.“
Ja, sicher ist dieses Thema komplex.
Mit richtiger, seriöser, kompetenter Kommunikation funktioniert das dann auch.
Das ⤵️ kommt dabei heraus.
„Diese Unsicherheit nutzen einige Anbieter aus. So wird mitunter mit einem lokalen Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) geworben, das unbedingt erforderlich sei, um Geräte „14a konform“ anzubinden.““
und der „14a“ ist ja nun auch kein Hexenwerk in 2024 ( technisch)
Nur muß man Diesen richtig kommunizieren.
Danke für den Artikel. Was nicht interessiert: Sind die Netzbetreiber eigentlich verpflichtet Steuergeräte bei jedem „14a-Haushalt“ zu installieren, auch wenn dieser an einem Ort wohnt an dem Engpässe nicht zu erwarten sind? Oder kann der Netzbetreiber drauf verzichten?
Ich nehme an, es interessiert Sie, sonst würden Sie die Frage nicht stellen!? 😉
Haha! Ja, das sollte „was mich interessiert“ heißen 😊
Nach meinem Kenntnisstand muss der Netzbetreiber die Steuergeräte nicht verpflichtend einbauen.
Meine Meinung und Info:
1. Die Netzbetreiber arbeiten daran, Netzengpässe wirklich genau zu lokalisieren? Also in der Straße xy haben wir ein Problem!
1.2 Aufbau der Messysteme und Datenauswertung dauert noch 1-3 Jahre
2. Derzeit gibt es aber nur sehr wenige Möglichkeiten die Geräte straßengenau zu dimmen und anzusteuern.
2.2 Erst in 3-5 Jahren großflächich möglich
3. Laut Rückmeldung der Netzbetreiber ist bis auf ganz wenige Ausnahmen noch genügend Kapazität im Netz.
Es gibt also 3 gute Gründe, das Geld nicht mit der Gießkanne zu verteilen.
Meine Meinung wird hier gezeigt, wie man die Energiewende unnötig teuer macht und der arme Rentner muss es auch noch bezahlen!
Es wird hier ein nicht vorhandener Flächenbrand auf dem Meer mit einem Löschflugzeug bekämpft, anstatt mit Vernunft die Probleme punktgenau anzugehen.
Außerdem könnte die Drosselung auch wirkungslos sein, denn wenn die Geräte gedrosselt sind, springen alle gleichzeitig an, wenn die Freigabe kommt.
Es gibt wieder eine Netzüberlastung, es ist ein Dominoeffekt.
Mein Vorschlag: Die Netzbetreiber sollten entscheiden, wo Dimmen notwendig ist und dann die Verbraucher beraten, technisch unterstützen und auch vergüten. Aber nicht mit der Gießkanne über ganz Deutschland die Blumen gießen (die Geldscheine verteilen), wenn es regnet und es nicht nötig ist.
„Je steuerbarem Gerät erhalten sie jährlich eine pauschale Entschädigung von rund 110 bis 190 Euro“
Die pauschale Netzentgeltreduzierung gibt es nur einmal je Netzanschluss bzw. je Marktlokation, nicht je steuerbarem Gerät. Haushalte mit Wärmepumpe und E-Auto erhalten die Pauschale also nur einmal.
Danke für den Hinweis, da ist mir tatsächlich ein Fehler unterlaufen! Die pauschale Entschädigung nach Modul 1 fällt in der Tat nur je Netzanschluss an, nicht je steuerbarem Gerät.
“ Netzbetreiber dürfen Anlagen steuern, aber sie müssen den Kunden auch ein zeitlich variables Netzentgelt anbieten“
Wie sollen Stromkunden jeweils Netzauslastung im Verteilnetz, Börsenstrompreis für die Verwendungsplanung (das scheint noch am einfachsten anwendbar, mit den Day-Ahead Strommarktgeboten, ohne Terminstrommarkt, der für Normalstromkunden (einzeln) kaum zugänglich ist) und einer offiziellen, geeigneten Wettervorhersage, nachvollziehen können?
Bei clever-PV werden all diese Faktoren durch das Energiemanagement einbezogen: Börsenstrompreis und variables Netzentgelt werden addiert, PV-Erzeugung prognostiziert und darauf die Steuerung der Geräte optimiert.
Die Automatisierung kann man verstehen und die Verantwortung an eine Steuerung abgeben.
Wer aber darauf angewiesen ist, eigene Entscheidungen aufgrund von Daten zu treffen, welche dann nur einer unzugänglichen Datenverarbeitungsanlage weitergereicht werden, sollte nach den öffentlichen und ‚offiziellen‘ Daten für das Ergebnis aus den Steuerungsalgorithmen nachfragen.
Wetterdaten gibt es meines Wissens keine staatlich geprüften, offiziellen, regional zuordenbare Angebote (die Qualität der Wettervorhersagen kann man über die diversen Steuerungsanbieter testen und daraus Rückschlüsse ziehen, über die Abweichung von den, durchschnittlich, kommunizierten, etwa 2% bei DayAhead Stromangeboten zwischen Angebotsmengen und Ausgleichsstrommengen, ohne Redispatch, mW)
Die Day-Ahead Börsenstrompreise sind öffentlich.
Die lokale Netzauslastung im Mittelspannungs- oder Niederspannungsnetz sind für normale Stromkunden nicht zugänglich (auch nicht zeitlich verschoben) und man kann den lokalen Netzzustand nur über Netzspannung und Netzfrequenz schätzen (, denn der Zustand der übergeordneten Netzebenen ist unklar).
Da hält sich das Engagement dann doch verständlicherweise in Grenzen?
Freizeit für Beobachtung von Wetterentwicklungen, Strommarkt und Netzauslastung schrieb:
„man kann den lokalen Netzzustand nur über Netzspannung und Netzfrequenz schätzen (, denn der Zustand der übergeordneten Netzebenen ist unklar).“
Leider nein. Ich hatte vor einigen Jahren an einem Projekt zur Steuerung von größeren Haushaltabnehmern gearbeitet und hatte den Vorschlag gemacht, bei Ausfall von Serverdaten doch die Netzfrequenz zur rudimentären Laststeuerung zu nutzen (automatischer teilweiser Lastabwurf unter 50Hz und Lastzuschaltung über 50Hz).
Da gab es nur ein sehr aufgeregtes „NEIN, auf keinen Fall“ unter Hinweis auf eine möglicherweise unkontrollierte Einwirkung auf die Netzzeitsynchronisierung.
Die Chance richtig zu liegen, bei Nutzung der Netzfrequenz als Auslastungsindikator, ist wohl nur bei ca. 50%, also im Bereich des Zufalls. Die Netzfrequenz kann niedrig sein wegen hoher Last oder bei niedriger Last, weil ein vorhergehender Niedriglast-Frequenzanstieg korrigiert wird (und andersherum).
Das System ist nicht für Endkunden zur Optimierung da, sonder um eine möglichst max. Ausnutzung des Netzes zu gewährleisten bzw. zu ermöglichen. Die Steuerung würde über Smartmeter erfolgen und müsste sicher nicht straßenweise erfolgen.
Dadurch kann ab z. B. denn alle E-Autos oder WP von z. B. Tibber das Signal erhalten, jetzt zu laden, da der Strom billig ist, verhindern, dass das lokale Netz damit nicht klar kommt und ggf. einen Teil der Anschlussnehmer erst mal drosseln und wieder frei geben, wenn die Netze wieder Kapazität haben. Durch so eine gleichbleibende Netzauslastung würden auch die Netzkosten pro kWh sinken, da mehr kWh durch die gleiche Infrastruktur fließen.
Das sich das erst einmal einspielen muss und dabei auch ein paar Jahre vergehen, ist zu erwarten. Aber zukünftig mit mehr WP und E-Fahrzeugen am Netz sollte so ein System vorhanden sein, um nicht den Netzausbau wie gehabt auf das letzte kW Leistung auszulegen, was einen sehr hohen Aufwand verursacht. Ob die Regelung dann über einen HMS oder nur den Smartmeter erfolgt, ist da eher ein Nebenschauplatz. Ein HMS kann sicherlich mehr optimieren als nur das Drosseln der WP.
@Stefan S
Nein der Der Paragraf 14a EnWG ist dazu da die Netze direkt am Verbraucher das Netz zu entlasten, die Kabel und Technik direkt auf oder unter der Straße.
Dies hat nichts mit Börsenstrompreise zu tun oder Tibber usw….
Doch es muss Straßenweise gesteuert werden oder wollen Sie wenn in einer Straße zu einer hohen Auslastung kommt, ganze Städte dimmen.
Sorry und es kann nicht sein dass wir unser Verhalten anpassen weil wir viel oder wenig Energie haben, wir sind Deutschland und kein Land in der 3. Welt.
Aber ich glaube so manche Personen möchten dort wieder dort hin.
@Kann Nichts
„Dies hat nichts mit Börsenstrompreise zu tun oder Tibber usw….“
Sicherlich hat es zukünftig etwas mit dem Börsenstrompreis zu tun, da danach Lasten wie, Wallboxen und WP gesteuert werden können.
„Doch es muss Straßenweise gesteuert werden oder wollen Sie wenn in einer Straße zu einer hohen Auslastung kommt, ganze Städte dimmen.“
Es muss sogar sogar noch Kleinteiliger gesteuert werden als Straßenweise um Netzbereiche optimal auszulasten.
„Sorry und es kann nicht sein dass wir unser Verhalten anpassen weil wir viel oder wenig Energie haben, wir sind Deutschland und kein Land in der 3. Welt.
Aber ich glaube so manche Personen möchten dort wieder dort hin.“
Wenn sie denken, das der Nutzer aktiv selbst die Last beeinflussen wird, haben sie noch ein etwas unzureichendes Verständnis von Automation. Natürlich werden die Lasten von den Geräten selbst oder einem kleinen Energiemanger im Haus geregelt. Davon wird der Nutzer sehr wahrscheinlich nichts mitbekommen. Dem Nutzer ist es doch egal, wann in der Nacht das Auto geladen wird oder wann das Warmwasser von der WP bereitet wird. Auch die Wärmepumpe bei der Lastspitze von 1-2 Stunden zeitweise zu dimmern wird keiner merken.
Eine Verhaltensänderung des einzelnen Nutzers wird nicht nötig sein, dass wird wie beim Smartphone, wenn man das Erste gekauft hat, sind die Bedenken wie weggewischt.
Wir sind ja „in“ Deutschland und kein 3. Welt Land ;).
Für viele Autofahrer stimmt das jedoch nicht, die machen es wie im 3. Welt Land, die passen ihr Verhalten andauernd an die Benzinpreise an und fahren von einer Tankstelle zu anderen oder tanken erst abends anstatt morgens, um den besten Preis zu bekommen. Ich persönlich fände es besser, wenn das mein Energiemanager für mich übernimmt und ich einfach nur fahren muss. 😉
„Sorry und es kann nicht sein dass wir unser Verhalten anpassen weil wir viel oder wenig Energie haben, wir sind Deutschland und kein Land in der 3. Welt.
Aber ich glaube so manche Personen möchten dort wieder dort hin“
Auch Extreme wollen schöner leben, nach den Jahren der Entbehrung durch die Weltkriege?
Meinen Sie das?
„Doch es muss Straßenweise gesteuert werden oder wollen Sie wenn in einer Straße zu einer hohen Auslastung kommt, ganze Städte dimmen.“
na dann, gute Nacht, vom Nachrichtendienst?
@kann nichts: Ja, alles haben wollen und zwar sofort und umsonst. Kann man ja mal fordern. Sie haben wohl reiche Eltern gehabt, die den Ernst des Lebens von Ihnen fern gehalten haben. Die meisten Menschen wissen, dass unser Leben auf der Erde in einer winzigen, lebenswerten Sphäre stattfindet, und man sich etwas nach der Decke strecken muss, auch in einem Land der ersten Welt. Hauptsache gesund! Aber ich weiß auch: Die, die sich ein Leben mit kleinem ökologischen Fußabdruck eher leisten könnten, tun meist das genaue Gegenteil: Sie erhöhen ihren Fußabdruck durch energieintensiven Konsum überproportional. Kann man nicht verbieten, ist aber auch nicht förderungswürdig.
Durch angebotsangepassten Stromverbrauch mittels dynamischer Tarife wird der Strom insgesamt nicht billiger. Will der eine damit etwas sparen, wird es für den, der sich nicht anpassen kann, teurer. Da erscheint mir ein Konzept wie §14a, bei dem der Verbrauch an das Angebot angepasst werden könnte, ohne dass es zu einer merkbaren Einschränkung der Versorgungssicherheit kommt, schon sinnvoller. Die Bedingungen sind aber von der BNetzA viel zu eng gefasst worden. Nicht lokale Netzengpässe sollten das Kriterium sein, sondern kurzfristige Erzeugungslücken. Alleine, wenn man den Nachtstrombedarf reduzieren könnte, indem alle dimmbaren Verbraucher mal einen Teil der Nacht gedimmt werden, würde das den Bedarf an Kohlestrom reduzieren. Aber die Politik hat wohl nur auf Sorgen der Verteilnetzbetreiber reagiert, die vor allem Angst vor notwendigem Netzausbau in der Fläche hatten. Inzwischen scheinen sie sich aber darein gefunden zu haben, dass der Gleichzeitigkeitsfaktor doch niedrig genug ist um sich keine Sorgen machen zu müssen.
Warum das Problem „Anpassung an das Stromangebot“ von der Politik nicht angegangen wird, kann man sich fragen. Es gibt wohl zu viele Leute, die insbesondere das Überschussproblem erst so richtig eskalieren lassen wollen, um anschließend ein Abwürgen des Erneuerbaren-Zubaus zu erreichen. Diejenigen, die das Problem Überschuss hartnäckig leugnen, weil sie hoffen, dass sich noch andere, billigere Lösungen finden, spielen diesen Eskalierern dabei unwillentlich in die Hände.
„Durch angebotsangepassten Stromverbrauch mittels dynamischer Tarife wird der Strom insgesamt nicht billiger.“
Wieso nicht?
Das steigert die Effizienzen, gerne mit der Schranke Paragraf 14A. Weniger Redispatch, eine Verlagerung des Verbrauches in EE-Phasen und mehr Anreiz zur Speicherung und Sektorenkopplung steigert die Effizienzen sogar enorm… zum Nutzen aller.
Abgesehen davon sind dyn. Stromtarife aktive Teilhabe an der Energiewende, selbst ohne EE-Erzeuger… jeder der will, kann damit Geld sparen… ohne großen Aufwand vollautomatisch. Das passt dann auch zur größeren Akzeptanz von E-Autos und Wärmepumpen, wo es sich besonders lohnt. Auch Mieter werden vom effizienter genutztem Netz mit günstigeren Preisen profitieren und ich denke, die Dynamik wird überall, auch z.B. bei Schnellladern mit stündl. wechselnden Preisen ankommen.
Ja, da haben Sie recht. Wenn man dank dynamischer Tarife Redispatch spart, dann tragen dynamische Tarife zu einer Kostensenkung insgesamt bei. Mindestens ein Teil der Ersparnis wird leider von den Kosten für die Organisation der dynamischen Tarife aufgefressen. Die Zeit wird es zeigen, ob dynamische Tarife der Renner werden. Meine Befürchtung ist: Da läuft man nochmal einem Hoffnungswert hinterher und lässt wieder wertvolle Zeit verstreichen, bis endlich etwas angepackt wird, was sicher hilft, nämlich Speicher.
Ist natürlich nur mein Bauchgefühl. Dieses beziehe ich aus der Betrachtung eines bisherigen „dynamischen Tarifs“, dem sehr einfach gestrickten verbilligten Nachtstrom. Trotz größter technischer Einfachheit lohnte sich ein Zweitarifzähler im Privatbereich fast nur für die Betreiber von (ziemlich unökologischen) Nachtspeicherheizungen. Die Digitalisierung wird dafür sorgen, dass die Zusatzkosten für differenziertere dynamische Tarife nicht wesentlich teurer werden, aber dass sie geringer sein könnten, mag ich nicht glauben.
Natürlich… wenn man es falsch regelt und koordiniert, ist es schlecht. Ich sehe es aber heute schon als gute Option, wenn ich statt mit 30 Cent nur mit 15 Cent pro kWh für die Beladung meines E-Autos (sogar überwiegend im Jahr) auskomme… wo ist mein Nachteil, wenn alles automatisch im Hintergrund geschieht? … klar, das ging alles so hochflexibel nicht in den 70’ern und es war nur ein spezieller Anwendungsfall, um die Nacht irgendwie mit Grundlast abzudecken. Heute geht da aber viel mehr mit omnipräsenter billiger digitaler Technologie und smarten Verbrauchern. Wenn dyn. Tarife immer mehr Menschen als Option sehen und nutzen, ist das doch eine gigantische Menge an Speicher, die ohnehin da ist, stetig wächst und nur noch anzuzapfen ist. Da kann sich eine ganze Branche drumherum scharen, weil es so lohnenswert für alle ist. Und es kann dann auch die Basis für weiteres sein, z.b. bidirektionale Systeme
Sie merken, mein Bauchgefühl geht genau in die andere Richtung 🙂 … für mich ist der Schlüssel der Energiewende, dass sie marktwirtschaftlich günstig in der Masse ankommt und eine Akzeptanz erfahren muss, nur dann wird sie zum Erfolg. Ist es ein Projekt ausgeführt „von oben“, wovon keiner direkt was hat und man nicht Teil davon ist, kann es aus meiner Sicht nur scheitern. Gerade in diesen völlig polarisierenden Zeiten…
Und klar… es ist eine Binse, dass dyn. Tarife sich nur mit größeren flexiblen Verbrauchern überhaupt lohnen. Wenn aber E-Autos und Wärmepumpen zum Standard werden sollen, dann passt das doch politisch und marktwirtschaftlich. Dyn. Tarife bringen genau dort neuen Schwung, wo wir ihn brauchen.
Ich denke mir halt: Wenn sich teure Heimspeicher trotz begrenzten Einsatzbereichs (so bald wird das nicht kommen, dass sie verzögert ins Netz ein- oder gar zurückspeisen dürfen) lohnen, dann müssten sich billige Netzspeicher mit breitem Einsatzbereich doch wesentlich mehr lohnen. Heimspeicher mit dynamischen Tarifen attraktiver zu machen wäre in meinen Augen deshalb nur die zweitbeste Lösung.
Es wirkt auf den ersten Blick sehr überzeugend, die Volatilität von PV und Wind mit der Flexibilität auch von verhältnismäßig kleinen Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Wallboxen zu kompensieren. Man könnte glauben, diese Flexibilität sei zum Nulltarif zu haben, im Gegensatz zu Speichern, die ganz offensichtlich Geld kosten. Ganz zum Nulltarif geht es aber nicht:
Den Softwarebedarf sehe ich mit einer gewissen Skepsis. In meinem Arbeitsfeld, das hoch vernetzt ist, haben wir das Problem, dass sich Betriebssysteme der vernetzten Geräte, Programme und Kommunikationsstandards auf allen Ebenen ständig ändern. Wir, unsere IT und die Lieferfirmen sind permanent beschäftigt dieses System zu aktualisieren. Wenn eine Komponente auf einen neuen Standard upgraded, müssen die anderen Komponenten sich anpassen und manchmal werden Geräte verschrottet, bloß weil der Hersteller meint, er könne der technischen Entwicklung nicht mehr folgen. Im Heimbereich hätte man das gleiche Problem mit Stromversorger, Wechselrichter, Batterie- und Energiemanagement, Wärmepumpe und E-Auto. Irgendeiner ist weiter, andere hinken hinterher, und zum Schluss muss man teure Komponenten verschrotten, weil sie sich nicht mehr ins System einpassen lassen. Bis man diese Entscheidung trifft, hat man einen Haufen Ärger und der dynamische Tarif kann sehr teuer werden, wenn die Großverbraucher sich zeitweise nicht anpassen können.
Im Netz wird man all diese Probleme auch haben, aber da macht man die gleiche Arbeit für um Größenordnungen höhere Umsätze. Ärgerlich ist es dann immer noch, aber nicht ganz so unwirtschaftlich.
Umgekehrt: Wenn man Speicher braucht, die aber nur selten einsetzt, weil oft das Demand-Side-Management ausreicht, dann spart man mit dem DSM nicht viel.
Ich habe schon verstanden, dass in weiten Kreisen derer, die sich überhaupt vorstellen können, dass unser Stromsystem auf 100% erneuerbar umstellbar ist, eine Angst vor Speichern herrscht, weil man da sofort sieht, was die Volatitiltät von Wind und PV an Kosten für Flexibilitäten nach sich zieht. War ja auch sehr bequem, solange man die in Form von fossilen Kraftwerken noch vorhandenen Flexibilitäten quasi umsonst nutzen konnte. Die sind irgendwann weg, und dann bleiben nur noch das Ausland, Wasserkraft und Biogas. Die Hoffnung auf DSM als weitere quasi kostenlose Flexibilität ist da schon verführerisch, aber ich befürchte, sie wird sowohl was Menge als auch Kosten angeht, völlig über- bzw. unterschätzt. Andererseits werden das Mengenpotential und die Kosten von Speichern stark unter- bzw. überschätzt. Schließlich haben wir schon sehr erfolgreiche Speicher (Pumpspeicher), die beileibe nicht umsonst arbeiten. Die sind so teuer, wie derzeit Li-Ionen-Batterien. Ihr einziger Vorzug ist, dass sie Strom für mehrere Tage (in manchen Ländern auch ein ganzes Halbjahr) speichern können. Das wäre mit Batterien noch deutlich teurer. Batterien haben dafür den Vorzug, dass man sie gezielt im Netz platzieren kann, wo sie den meisten Nutzen erbringen können.
Ich finde, es ist Zeit sich ehrlich zu machen. Der Selbstbetrug der Vergangenheit wird zu lächerlich. Man kann von mir aus ruhig DSM und Speicher in einen fairen Wettbewerb schicken. Derzeit ist der Wettbewerb nicht fair. Speicher werden massiv durch Verbote und Kostenbelastungen benachteiligt, während man versucht, das DSM und dynamische Tarife mit Zwangsmaßnahmen (Smart-Meter-Pflicht mit Preisbegrenzung, Pflicht für dynamische Tarife) ebenso massiv zu fördern. Warum eigentlich so unfair? Bloß weil man beim DSM zumindest einen Teil der Kosten besser verstecken kann?
Mir fehlt bei der Diskussion ein paar Gedanken:
Die Energieversorgungsunternehmen, insbesondere die Netzbetreiber sind DIENSTLEISTER!
– Wenn der Kunde eine Leistung haben will, soll er diese auch bekommen; unter Berücksichtigung von Anschluss- und Bezugskosten.
– Wenn der Netzbetreiber einen Leistungsengpass im Anschlussgebiet feststellt, soll er den Anschluß versagen und kostenpflichtig zu Lasten des Anschlußteilnehmers mit dessen Zustimmung zu Kosten ausbauen.
– Wenn ein Anschlussteilnehmer eine Optimierung seiner Bezugskosten erwartet, soll er für relevante Verbraucher einen „unterbrechbaren“ Strombezug vereinbaren. Der Netzbetreiber hat für relevante Messeinrichtungen und differenzierte Abrechnung zu sorgen.
Wenn die Republik letztendlich im Zuge der Energiewende sich massgebich nur noch auf E-Versorgung stützen wird, wird auch die Netzargentur, gerne auch unter Schützenhilfe aus der Politik, um eine konsequente und vor allen Dingen viel lautere Stromnetzpolitik nicht herrumkommen.
Wenn ein einzelner Kunde den Netzausbau finanzieren soll, widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz. Wieso soll der, der etwas früher dran war mit seiner Anlage, sich nicht an den Ausbaukosten beteiligen, wenn er doch das Netz in gleicher Weise nutzt? Strom ist keine beliebige Handelsware, nice to have, und wenn man sie sich nicht leisten kann, verzichtet man halt. Jeder soll Zugang zu gleichen Bedingungen haben. Klingt etwas nach Sozialismus? Deshalb heißt unser Wirtschaftssystem ja auch „soziale Marktwirtschaft“ und nicht „schrankenloser Kapitalismus“. Und diese soziale Marktwirtschaft sorgt, wenn die politisch Handelnden ihr gerecht werden, für sozialen Frieden, der allen nützt, Grundlage unserer Freiheit in Sicherheit ist.
Zitat: „erhalten sie jährlich eine pauschale Entschädigung von rund 110 bis 190 Euro“.
Es ist wie häufig, die „Schuldigen“ werden belohnt, die Unschuldigen zahlen.
Heißt: Verbraucher / Haushalte, die ökonomische Vorteile aus dem Kauf/ der Installation von WP, Privatsauna oder eAuto ziehen, bekommen noch etwas drauf [ohne jegliche Not]. Mieter und WEG in MFH, die diese Freiheiten nicht haben, dürfen doppelt zahlen:
a) für den Overkill in sog. SmartMeter (vulgo Datenschleudern), IT, Rechenzentren, etc.
b) den Nachlaß für E/2FH Haushalte.
So wird das nichts mit einer sozialen Energiewende !
Ja, Sie haben recht. Bei uns werden zu oft Gesetze zu Gunsten der wohlhabenderen Bevölkerungsschichten gemacht, die das gar nicht bräuchten. Raten Sie mal, welchen Parteien wir das zuvorderst verdanken. Aber auch die SPD macht bei solchen Unsinnsregeln fröhlich mit. Sie erkauft sich damit eine freundliche Presse, denn die Journalisten gehören auch zu den Einkommensklassen, die davon profitieren.
Die Entschädigung ist die Belohnung für den geringeren nötigen netzausbau. Zudem zahlen die neuen WP usw. Ja auch netzgebühren über den abgenommenen Strom. Und das sind bei WP und Auto oft größere Mengen als der Haushaltsstrom. Daher wird sich das in etwa die Waage halten. Wenn es gut läuft können ggf. die netzentgelte irgendwann wieder sinken, wenn die Netzausastung besser bzw. gleichmäßiger wird. Smartmeter sind sicherlich / hoffentlich etwas preiswerter als die Straßen aufzureißen.
Die Straße reißt man alle 30 Jahre auf, die Einschränkungen wegen schwacher Leitungen, Transformatoren etc. durch Zwangsabschaltungen hätte man immer.
Man muss unterscheiden:
Wenn viel Strom im Netz ist, sollten auch die Leitungen und Verbraucher da sein, um möglichst viel davon direkt zu verbrauchen. Es wäre kontraproduktiv, wenn bei viel Strom im Netz große Verbraucher in der Leistung gedrosselt werden, weil die Leitungen etc. es nicht packen. Das kann man nur als möglichst bald zu überwindende Notlösung betrachten.
Zwangsabschaltungen wären im neuen Stromsystem allerdings sinnvoll, wenn zu wenig Strom im Netz ist. Dann würde man Speicherbedarf reduzieren (womöglich ineffiziente Rückverstromung von H2), wenn einige Großverbraucher ihren Strombedarf etwas nach hinten schieben, wenn hoffentlich wieder mehr Strom im Netz verfügbar ist. Aber auch da wäre es sinnvoll, wenn einige Verbraucher einen Teil ihres Stromverbrauchs dank smarter Steuerung vorziehen, wenn noch Überschuss im Netz verfügbar ist, damit die Zeit der Zwangsabschaltung besser überbrückt werden kann, und danach nicht alle mit voller Leistung loslegen müssen. Auch in den Zeiten vor und nach einer Zwangsabschaltung werden die Leitungen besonders gefordert sein.
Es ist etwas merkwürdig, dass der Gesetzgeber einschließlich der BNetzA so hinter der Zeit herhinken, statt mal ein bißchen in die Zukunft des umgebauten Stromsystems zu denken.