Breites Bündnis fordert Bundesregierung zum Bürgerenergiegipfel auf

Bündnis Bürgerenergie (BBEn), Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, DGRV, Positionspapier „Energy Sharing für die Bürgerenergie“, Cover-Illustration

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„Mitbestimmen, mitverdienen, mitmachen“ – diese drei Punkte sind zentral für die Begründung, mit der ein Bündnis von Organisationen und Unternehmen aus dem Bereich Bürgerenergie die Bundesregierung zu einem Gipfeltreffen auffordert. Je besser Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende teilhaben könnten, desto besser könne „der Abwehrhaltung vieler Menschen gegenüber Veränderungen im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor etwas Positives entgegengesetzt werden“. Energiegemeinschaften, die Erneuerbare-Energie-Anlagen betreiben, seien aber nicht nur energiepolitisch ein wichtiger Faktor. Sie könnten auch „Erfolgsgeschichten für eine hoffnungsvolle Zukunft und gegen den Rechtspopulismus“ ermöglichen, so Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, in einer gemeinsamen Mitteilung ihrer Organisation mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Bündnis Bürgerenergie und der 100 Prozent Erneuerbar Stiftung. Hinter dem Aufruf zum Gipfeltreffen stehen aber noch weit mehr Akteure, nämlich insgesamt 73.

Katharina Habersbrunner, Vorständin beim Bündnis Bürgerenergie, nahm gegenüber Pressevertretern in Berlin auch Bezug auf die geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es habe mit den Verbesserungen durch das „Solarpaket 1“, Neuerungen wie der gemeinschaftlichen Energieversorgung oder dem enormen Interesse für so genannte Photovoltaik-Balkonanlagen etliche Entwicklungen „in die richtige Richtung“ gegeben. Die nun geplanten Gesetzesänderungen in Sachen Bürgerenergie seien ebenfalls zu begrüßen, gingen aber „leider nicht weit genug“.

Seine Position hat das Bündnis Bürgerenergie zuletzt im Beteiligungsverfahren zu den geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes unter der Überschrift „EnWG-Novelle: Stellungnahme zu Energy Sharing und Bürgerbeteiligung“ dargelegt. Ein wichtiger Bezug ist hierbei die Rechtslage in Österreich. Von dort kam denn zur Berliner Pressekonferenz auch eine Videobotschaft von Energieministerin Leonore Gewessler.

Keine gemeinsame Linie gibt es in Bezug auf die Bürgerenergie offenbar mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft; der BDEW hatte nur wenige Tage vor dem Bürgerenergie-Bündnis in einer Stellungnahme zur Gesetzesnovelle in Bezug auf die Änderungen zur Bürgerenergie ausgeführt, die geplante Umsetzung sei „überkomplex und geht insbesondere hinsichtlich der regionalen Grenzen, des Zeitpunkts der Anwendung und Aufgabenzuweisung deutlich über die Anforderungen der EU-Vorgaben hinaus“.

Die Branchenverbände der Erneuerbaren wiederum haben sich bislang stets für bessere Bedingungen für die Bürgerenergie ausgesprochen. Zuletzt hatte der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) im August darauf gedrängt, die nach den besagten EU-Anforderungen seit Mitte 2021 überfällige Umsetzung endlich voranzubringen und gemeinsam mit Partnern – darunter das Bündnis Bürgerenergie – ein Konzept vorgelegt. Bei den Unterzeichnern des Gipfel-Aufrufs sind indes weder der BEE noch die Verbände der einzelnen Branchen vertreten, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) allerdings gehört dazu.

Bei dem geforderten Gipfel müssen nach den Vorstellungen der Initiatoren materielle Verbesserungen für Bürgerenergie-Projekte ein zentrales Thema sein. Habersbrunner nannte einen „Bürgerenergie-Zuschlag“ oder reduzierte Netzentgelte. Für Projekte, deren Wirtschaftlichkeit durch die rapide wachsende Zahl von Stunden mit negativen Börsenstrompreisen betroffen sind, müsse es Änderungen geben. Den vom BEE gemachten Vorschlag einer „Mengenförderung“, also der Vergütung für eine vorab festgesetzte Strommenge anstelle eines bestimmten Zeitraums, nannte Matthias Golle, Vorstand der Energiegenossenschaft Ilmtal, bei der Berliner Pressekonferenz als Möglichkeit, „um zunächst einmal einen Fadenriss in diesem Bereich zu verhindern“.

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