Mitte Juli hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit elf jungen Leuten Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Klimaschutzgesetz eingelegt. Greenpeace und Germanwatch führen dagegen ebenfalls eine Beschwerde. Am Donnerstag wandten sich nun auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Solarenergie-Förderverein (SFV) zusammen mit vier Personen – Kerstin Lopau, Karola Knuth, André Wendel und Mareike Bernhard – mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht: „Die Bundesregierung schafft es nicht, den Herausforderungen der Klimakrise und ihren verfassungsrechtlichen Pflichten gerecht zu werden“, so die beiden Verbände.
Bereits im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Politik dazu verurteilt, bei der Klimapolitik erheblich nachzuschärfen. Aus Sicht der Kläger sind jedoch die notwendigen klimapolitischen Schritte ausgeblieben: Das „Treibhausgas-Budget”, das Deutschland bei fairer Verteilung 2020 noch zugestanden habe, sei inzwischen aufgebraucht und sogar überzogen, heißt es in der Klageschrift unter Hinweis auf IPCC-Berechnungen. Das Ziel- und Ambitionsniveau der deutschen Klimapolitik sei deutlich zu niedrig.
Die Verfassungsbeschwerde wird von Rechtsanwältin Franziska Heß und Professor Felix Ekardt juristisch vertreten, die bereits 2021 mit ihrer Klage in wesentlichen Punkten erfolgreich gewesen waren. Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz und angesichts der klimawissenschaftlichen Erkenntnisse sei erneut der Gang nach Karlsruhe geboten. Denn zum einen verlange das Verfassungsrecht ein wesentlich höheres Ambitionsniveau beim Klimaschutz, zum anderen habe die Bundesregierung mit der Reform des Klimaschutzgesetzes 2024 durch die Aufgabe der Sektorziele und die Abschwächung des Überprüfungsmechanismus bei der Treibhausgasreduktion den Klimaschutz noch weiter erschwert. Dadurch verstoße die deutsche Gesetzgebung gegen die Freiheitsrechte, das Recht auf Leben und Gesundheit und das Staatsziel Umweltschutz. Auch eine lange verschleppte und dann in sehr kurzer Zeit anziehende Klimapolitik wäre nach dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrechtsproblem.
„Klimaschutz ist Menschenrecht – das haben die Wetterextreme dieses Jahres wieder eindrücklich bewiesen“, so BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. „Wir klagen Verantwortung ein. Wir klagen auf Klimaschutz, der eine gute Zukunft möglich macht.”
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