Berliner Mieter darf nach Klage Balkonkraftwerk installieren

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Fast zwei Jahre lang zog sich der Streit zwischen dem Mieter und der Berliner Wohnungsbaugenossenschaft DPF nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin: Die Genossenschaft habe dem Mieter die Installation eines Balkonkraftwerks durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert. Auch habe sich die Genossenschaft geweigert, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Zudem habe sie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise gefordert.

Daraufhin ist der Mieter mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe vor Gericht gezogen. Nun hat die Wohnungsbaugenossenschaft eingelenkt: Sie hat die Auflagen zurückgenommen und die Installation erlaubt. „Das ist ein großer Erfolg für mich persönlich, aber auch für viele andere: Es ist schön, dass Mieterinnen und Mieter absurde Anforderungen zur Anbringung eines Balkonkraftwerks nicht einfach hinnehmen müssen“, kommentiert der nicht namentlich genannte Mieter in einer Mitteilung der DUH. Befremdlich sei allerdings, dass solch langwierige Rechtsstreitigkeiten nötig seien, um einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

„Es ist wirklich bedauerlich, dass wir erst durch einen Rechtsstreit die Einsicht der Genossenschaft erwirken mussten“, sagt der Rechtsanwalt Dirk Legler, Partner der Kanzlei Günther in Hamburg. Der Beschluss sei aber ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Mieterinnen und Mietern und ein Sieg für die Energiewende. „Er zeigt: Eine nachhaltige Energiezukunft kann eingefordert werden! Das muss jetzt allen Vermieterinnen und Vermietern in Deutschland als objektiver Maßstab dienen.“

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