Insgesamt sieben Ausschreibungsrunden hat es zum Ausstieg aus der Kohleverstromung gegeben, die letzte im August 2023. Der weitere Kohleausstieg sollte ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur und ohne finanzielle Entschädigung erfolgen. Ein solches Kohleverfeuerungsverbot, das jeweils 30 Monate nach der Anordnung wirksam wird, ist in diesem Jahr jedoch nicht notwendig. Wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte, sind bis zum Anordnungstermin am 2. September schon so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten ist. Als Zielniveau werde die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bezeichnet.
Bei den Ausschreibungsrunden zum Ausstieg aus der Kohleverstromung erhielten 41 Anlagen mit zusammen rund 10,7 Gigawatt Leistung einen Zuschlag. Für drei weitere Anlagen mit zusammen 1,4 Gigawatt wurde von der Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet. Wie die Bonner Behörde weiter mitteilte, bleibe die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet, da die Übertragungsnetzbetreiber bei allen Stilllegungen die Systemrelevanz der Kraftwerke überprüfen. Bei Bedarf könnten die Kraftwerke Bestandteil der Netzreserve werden.
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Physikalisch nimmt die Energiewende Fahrt auf. Die Erneuerbaren verdrängen kontinuierlich die Kohlekraftwerke. So wie das von den EEG Urvätern mal geplant war. Leider wurde aber dem Ur EEG in 2010 ein KO Schlag verpasst, wie H.J. Fell richtig sagt.
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2024/08/23/kurzstudie-entfall-der-verguetung-vs-strafzahlungen-bei-einspeisung-in-negativen-stunden/
Meinen Kommentar vom 24. Aug. um 17.01 Uhr.
Ein KO Schlag, der mit zunehmenden EE immer mehr zutage tritt.
Wie man dem Artikel entnehmen kann verdrängen die Erneuerbaren, zwar „Physikalisch“ nach wie vor – wie von den EEG Urhebern geplant – in den Bilanzkreisen der Versorger durch den Merit Order Effekt die Kohlekraftwerke. Seit 2010 müssen sie aber separat als Überschuss an der Börse verkauft werden. Da sie „Physisch“ da gar nicht hinkommen können, dürfen sie seitdem nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Als Überschuss an der Börse heißt, zu Ramschpreisen verschleudert werden . Und auf der Basis dieser „Minderwertigkeit“ finanziert sich die gesamte Energiewende. Zum Beispiel basiert deren Marktwert – was eigentlich ein Ramschwert ist – darauf. Die Milliarden Defizite auf dem EEG Konto lassen grüßen.
Die Energiewende wird unbezahlbar kann man dann in den einschlägigen Medien lesen.
Siehe hier:
https://www.welt.de/wissenschaft/plus250737062/Energiewende-Die-deutsche-Vision-ist-unbezahlbar.html
Zitat:..Die deutsche Vision ist unbezahlbar“
Jaja, der Herr Thess:
Er ist im Verein Nuklearia Mitglied und gehörte zu den Erstunterzeichnern der Stuttgarter Erklärung (2022). Er ist Mitglied der FDP im Landesverband Baden-Württemberg.
Da hat er bestimmt GAANZ positive Absichten was die Energiewende angeht.