Bundesnetzagentur veröffentlicht Festlegung zur fairen Verteilung von Netzkosten

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In weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte deutlich höher als in anderen Regionen Deutschlands, und auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg unterscheiden sie sich spürbar. Das soll sich ab 2025 ändern. Die Bundesnetzagentur hat daher am Freitag die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten durch die Integration erneuerbarer Energien veröffentlicht. Sie gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen.

Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern will die Bundesnetzagentur ab Mitte Oktober veröffentlichen. Refinanziert werden die Entlastungsbeträge über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis; dessen Höhe sollen die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober mitteilen.

Die Festlegung sieht ein gestuftes Modell vor. Im ersten Schritt wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Dafür legt die Behörde eine Kennzahl fest, welche die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet setzt.

Ergibt sich eine Mehrbelastung, erhalten die davon betroffenen Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich. Die dadurch entstehenden Kosten sollen bundesweit über alle Stromverbraucher gleichmäßig verteilt werden. Die bisherige „§ 19-Umlage“, die schon heute für einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern sorgt, soll dafür „bürokratiearm und rechtssicher“ erweitert werden. „Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber“, so die Bundesnetzagentur.

Im Mai 2024 hatte die Bundesnetzagentur den Entwurf zur Festlegung veröffentlicht und bis Mitte Juni Stellungnahmen entgegen genommen. Das Modell zur Festlegung sei auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt worden, beispielsweise seien Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen worden. „Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften“, sagte Behördenchef Klaus Müller. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute.“

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