USA suchen Stromversorger für ihre Botschaft und Konsulate in Deutschland

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Die US-Botschaft Deutschland und das Beratungsunternehmen Allotrope Partners rufen qualifizierte Stromversorger in Deutschland auf, indikative Angebote für die Versorgung der Botschaft und der Konsulate mit 100 Prozent CO2-freiem Strom abzugeben. Insgesamt handelt es sich dem Aufruf zufolge um einen kumulierten Jahresbedarf von 20 Gigawattstunden; die Bandbreite der 365 Verbrauchsstellen liegt zwischen unter 100 Kilowattstunden und bis zu 7,5 Gigawattstunden im Jahr. Als geeignet gilt demnach beispielsweise Strom aus Photovoltaik und Windenergie, Meeresenergie und Wasserkraft, Geothermie und Kernenergie oder Strom aus fossilen Ressourcen, falls eine aktive Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxidemissionen erfolgt, die den Anforderungen der Environmental Protection Agency (EPA) erfüllt.

Gebeten wird um „um äußerst wettbewerbsfähige Angebote (Arbeitspreis)“ für einen Vertragsbeginn im Februar 2025. Zu den Bedingungen gehören neben dem CO2-freien Strom folgende Punkte: Abrechnung nach dem Fälligkeitsdatum (letzter Tag im Februar eines jeden Jahres), 30 Tage Zahlungsfrist, Sammelrechnung für die Abrechnung am Fälligkeitstag, verschiedene Rechnungsempfänger (Sammelrechnung), Vorauszahlung im Mai in Höhe von 60 Prozent des erwarteten Verbrauchs und Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs nach Ablesung des Stromzählers zum Fälligkeitstermin Ende Februar, Zugang zu neuen Verbrauchsstellen innerhalb von sechs Wochen nach der Anmeldung, kurzfristige Abmeldung von Verbrauchsstellen jederzeit während der Laufzeit, keine Mengentoleranzregelung (je nach Marktlage/Preis ist diese verhandelbar), zwei feste Ansprechpartner (Front-/Backoffice) und quartalsweise Berichterstattung auf Anfrage.

Unternehmen können ihr Interesse über ein Online-Formular bekunden. Nach dem Ausfüllen dieses Formulars werden sie dann eventuell aufgefordert, Hintergrundinformationen zum Unternehmen und ein klares Arbeitspreis-Angebot für alle Standorte vorzulegen. Unternehmen, die das Formular für die Interessenbekundung ausgefüllt haben, können über ein weiteres Online-Formular Fragen stellen. Alle Informationen werden dem Aufruf zufolge vertraulich behandelt.

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