Die Debatte rund um die vollständige Abschaffung der Einspeisevergütung sorgt derzeit erneut für viel Diskussion unter den Solarhandwerkern. Was für Empörung sorgt, ist wieder einmal eine Aussage des Finanzministers Christian Lindner, der im Rahmen der Haushaltsdebatte Sparmöglichkeiten in der Photovoltaik-Branche sucht und aus seiner Sicht gefunden hat: Die Einspeisevergütung soll weg, da “(…) eine Förderung gar nicht mehr in Breite nötig (ist)”, weil sich Photovoltaik-Anlagen rechnen, so der Minister in einem Interview.
Was steckt hinter der Einspeisevergütung?
Am 1. April 2000 trat der Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die erneuerbaren Energien zu fördern. Investoren sollten über eine 20-jährige Einspeisevergütung ihre Investitionen zuzüglich einem Gewinn rückerstattet bekommen. Bei Photovoltaik-Anlagen lag die Vergütung zunächst noch bei 99 Pfenning pro Kilowattstunde und nach der EEG-Reform 2003 sogar bei 54,7 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Strompreis lag dagegen bei 20 Cent pro Kilowattstunden für den privaten Verbraucher. Bei den hohen Kosten für die Anlagen war eine derart hohe Einspeisevergütung auch dringend notwendig, um die Technologie schnell und effizient zu etablieren. Das hat das EEG definitiv erreicht.
Die ersten Anlagen mit wenigen Kilowattpeak wurden in den frühen Jahren des Gesetzes fast ausschließlich auf Einfamilienhäuser installiert. Der produzierte Strom wurde nicht selbst verbraucht, sondern komplett in öffentliche Stromnetzt eingespeist. um eine maximale Rendite zu erzielen.
Nach 24 Jahren hat sich der Strommarkt, der Strompreis aber auch die Photovoltaik-Branche gänzlich geändert. Photovoltaikanlagen sind sehr günstig geworden und der Markt wurde von chinesischen Produkten gekapert. Auch die Einspeisevergütung hat sich diesem veränderten Markt über die Jahre angepasst.
Für Photovoltaik-Anlagen auf Industriedächern oder Freilandanlagen über 100 Kilowatt gibt es bereits seit einiger Zeit keine feste Einspeisevergütung mehr, hier muss der Betreiber selbst für die Vermarktung des produzierten Stroms sorgen. Zwar sind in der Direktvermarktung auch Förderwerte festgelegt, die Praxis hat aber gezeigt, dass der Weg in die Direktvermarktung für viele noch zu kompliziert ist. Für Anlagen unter 100 Kilowatt auf Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieben wird noch eine Einspeisevergütung gezahlt. Für typische Einfamilienhausanlagen von circa 10 Kilowatt erhält der Betreiber bei Teileinspeisung eine Vergütung von gerade mal 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Zwar erhalten Volleinspeiser mit 12,7 Cent pro Kilowattstunde etwas mehr, wirklichen Profit können Betreiber aber nicht daraus ziehen.
Das Interesse ist trotz dieser geringen Vergütung nach wie vor vorhanden, was vor allem am hohen Eigenverbrauch von durchschnittlich 60 bis 70 Prozent liegt. Die Refinanzierung erfolgt somit nicht über die Einspeisevergütung, vielmehr über die Stromkosteneinsparung. Je höher die Stromkosten, welche ich als Anlagenbetreiber umgehe, desto attraktiver meine Photovoltaik-Anlage. Nur der Überschuss landet im Netz und wird vergütet. Über diese Kombination ist es Deutschland in vergangenen Jahren gelungenen die weltweit höchste Solarstromproduktion auf Einfamilienhäusern zu erreichen. Genau hier ist es, wo auch die Energiewende stattfindet.
Die Einspeisevergütung darf nicht ad hoc beendet werden, da sie einen Anreiz für Kunden bietet, sich für größere Anlagen zu entscheiden, die nicht nur auf den Eigenverbrauch ausgelegt sind. Die Abschaffung hätte zur Folge, dass Photovoltaik-Anlagen eher kleiner gebaut werden, um möglichst wenig Überschuss ins Netz einzuspeisen. Damit geht Sonnenenergie verloren, die dringend benötigt wird, um die Energiewende voranzutreiben.
Die Gesamtzubauzahlen zeigen es. Der große Photovoltaik-Zubau findet derzeit bereits im Groß- und Freilandanlagen-Segment statt, während wir bei kleinen Anlagen, im Einfamilienhaussegment einen Nachfrageeinbruch erleben, der nicht auf ein Sommerloch zurückzuführen ist. Derzeit ist die Nachfrage nach Anlagen auf Einfamilienhäusern bereits auf das Niveau von 2021 zurückgegangen. Aber genau dieser Sektor ist es, der die Energiewende eigentlich voranbringt, indem er die Netze entlastet. Während bei Freilandanlagen der erzeugte Strom erst verteilt werden muss, sieht es bei privaten Photovoltaik-Anlagen anders aus. Private Anlagen produzieren dort die Energie, wo sie verbraucht wird. Wer sich aber für Sonnenstrom entscheidet, der denkt auch weiter und informiert sich über Elektromobilität und Heizen mit erneuerbaren Energien. Die eigene Anlage muss also größer werden. Bekommen Betreiber aber keine Einspeisevergütung, so werden sie ihre Photovoltaik-Anlage wohl oder übel kleiner dimensionieren und auf Wallbox und Wärmepumpe verzichten.
Einfamilienhäuser sind ein wichtiger Teil der Energie- und Mobilitätswende, welcher mit dem Wegfall der Einspeisevergütung verloren ginge und auf keinen Fall vergessen werden darf.
Planungssicherheit für Handwerksbetriebe
Das ständige Hin und Her in der Branche führt bereits zu zahlreichen Insolvenzen bei Anbietern im Privatsegment. War die Anfrage 2022 noch so hoch wie noch nie, so ist diese aktuell eher gering. Wurde 2022 noch händeringend vor allem Monteure gesucht, so haben diese aktuell wieder viele freie Kapazitäten. Wird die Vergütung abgeschafft, so entscheiden sich Anlagenbesitzer nun für kleinere Anlagen. Das führt, dazu dass weniger Handwerker benötigt werden und das Segment einbricht. Die Folge: Ein riesiger Stellenabbau aufgrund der geringen Nachfrage. Handwerksbetriebe werden ihre Mitarbeitenden nicht mehr halten können.
Eine wertgerechte Vermarktung des Überschusses
Wie bereits erwähnt spielt der Eigenverbrauch für den Endkunden eine übergeordnete Rolle. Dennoch ist es sinnvoll auch seinen Überschussstrom in einer für den Kunden attraktiven Form zu vergüten. Nur so entscheiden sich Kunden dann auch für Anlagen, die über den Eigenverbrauch hinausgehen. Es braucht also passende und unkomplizierte Rahmenbedingungen. Diese findet man mit einem kurzen Blick nach Süden in den Alpenstaat Österreich. Hier gibt es seit einiger Zeit das Modell der Energiegemeinschaften. Eine Energiegemeinschaft ist eine lokal organisierte Gruppe von Einzelpersonen, Unternehmen und/oder Institutionen, die zusammenarbeiten, um erneuerbare Energien wie Solar- oder Windkraft zu erzeugen, zu speichern, zu verwalten und zu teilen. Das muss nicht auf demselben Grundstück passieren, sondern ist grundstücksunabhängig und -übergreifend. Das bedeutet also, dass eine andere Person als man selbst Solarstrom erzeugt und ich ihn, ohne selbst eine Anlage besitzen zu müssen, nutzen kann. Dadurch werden Anlagenbetreiber zu Erzeugern, die in Absprache mit dem Verbraucher zu einem zuvor festgelegten Preis, der meist über dem der Einspeisevergütung, aber unter dem Kilowattstundenpreis des Netzbetreibers liegt, ihren Strom vermarkten. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Die Energiewende findet auch auf dem Eigenheim statt
Die Energiewende findet nicht nur auf Groß- und Freilandanlagen, sondern auch auf dem Einfamilienhaus statt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Förderung nur dann gestrichen wird, wenn der Markt wirklich so weit ist. Leider sieht es in der Praxis anders aus und es gibt fast nur Beispiele wie man es nicht machen sollte. Von der E-Auto-Förderung über die Wallbox-Förderung vor drei Jahren bis hin zur KfW 442 Förderung im Herbst letzten Jahres häufen sich die Negativbeispiele, wie man es nicht tun sollte. Eine Förderung muss immer mit Blick auf ihr Auslaufen geplant und nicht ad hoc und ohne Anschlussregelung gekappt werden.
Sollte dies bei der Einspeisevergütung geschehen, wird die Nachfrage im Segment der Einfamilienhäuser komplett einbrechen. Wichtige Energie für das Elektroauto und die Wärmepumpe wird dann nicht mehr produziert und schlussendlich wird auch das Handwerk Stellen streichen müssen. Das macht sich dann spätestens nächstes Jahr bemerkbar, nachdem der Run auf die letzten Anlagen mit derzeitiger Einspeisevergütung abgeebbt ist. Ohne Alternativen wird der Markt am Stichtag des Vergütungsstopps, wie schon mehr als einmal in den letzten 20 Jahren, einbrechen.
— Der Autor Peter Knuth ist Geschäftsführer und Mitbegründer von Enerix. Die Technik rund um die Photovoltaik hat er von der Pike auf gelernt, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern selbst montiert und elektrisch ans Netz angeschlossen. 2007 fiel zusammen mit seinem Geschäftspartner und engem Freund Stefan Jakob der Entschluss zur Gründung von Enerix. Die vielfach ausgezeichnete Fachbetriebskette für Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Wärmepumpen wurde in Bayern als erstes Franchisesystem in der Energiebranche gegründet. Die beiden Gründer gelten als echte Solarpioniere und sind seit über 20 Jahren in der Solarbranche tätig. https://www.enerix.de/ —
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Insgesamt ist das zu klein gedacht. Bis zu einem bestimmten Punkt kommt man mit dem Konzept des Eigenverbrauchs weiter in der Energiewende, und die Schaffung von Energiegemeinschaften kann diesen Punkt noch etwas weiter hinausschieben. Aber Haushaltsstrom macht nur ein Viertel des Stromverbrauchs aus. Die meisten Gewerbebetriebe können nur ein Bruchteil des benötigten Stroms selber produzieren. Das meiste muss aus Freiflächenanlagen kommen, und davon brauchen wir zunächst einen möglichst großen Anteil, um die Stromkosten niedrig zu halten. Hauptproblem einer Ausreizung des Eigenverbrauchs von Haushalten wird sein, dass die Ersparnisse der Eigenverbraucher mit Strompreissteigerungen des Reststroms erkauft werden. Und diese Strompreissteigerungen machen dann Industrie und Gewerbe das Leben schwer.
Es ist nicht zielführend, wenn man Einspeisevergütungen als „Förderung“ (mit dem Unterton „Subvention“) bezeichnet. Man sollte Einspeisevergütungen als sachgerechtes Finanzierungsmodell für Stromerzeuger ansehen, die ein schwieriges Einspeiseprofil haben. Sie stellen sicher, dass die Stromerzeuger gebaut werden, die wir zur Bekämpfung des Klimawandels brauchen, und das so preiswert wie möglich.
Das oberste Ziel der Stromversorgung, die Versorgungssicherheit, können Sonne und Wind nicht liefern. Dafür braucht man ein gewisses Maß an Überkapazität und vor allem Speicher, für die man auch noch ein vernünftiges Finanzierungsmodell einrichten muss. Es muss sicherstellen, dass die Speicher so effizient wie möglich genutzt werden. Insgesamt wird die CO2-freie Stromversorgung aus heutiger Sicht etwas teurer werden, als die Stromversorgung aus fossilen Brennstoffen. Als weitere Erschwernis kommt hinzu, dass die Kosten für Sonne und Wind anfallen, bevor sie die erste kWh erzeugen, während fossile Brennstoffe erst kurz vor der Stromlieferung gefördert werden, die Klimawandelfolgekosten treten sogar erst deutlich später auf. Die Erneuerbaren müssen also nicht subventioniert werden, sondern sie brauchen Förderung zum Nachteilsausgleich um in den Genuss ihrer Vorteile zu kommen.
JCW schreibt.
Insgesamt ist das zu klein gedacht.
Aber Haushaltsstrom macht nur ein Viertel des Stromverbrauchs aus. Die meisten Gewerbebetriebe können nur ein Bruchteil des benötigten Stroms selber produzieren.
@ JCW
Auch das ist die Folge dessen, was der H.J. Fell den ersten KO Schlag gegen das EEG nennt, als den Erneuerbaren 2010 der „vorrangige“ Verbrauch entzogen wurde..
Die meisten Gewerbebetriebe könnten nämlich viel mehr verbrauchen von dem was sie produzieren, wenn sie nicht abgeschaltet würden.
Siehe hier. https://taz.de/Energiewende-bizarr-in-Bayern/!6025206/
Zitat:… Es ist gängige Praxis: Netzbetreiber stoppen bei Netzüberlastung die Einspeisung von Solarstrom. In Bayern sorgt nun jedoch ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltet. So verhindert es sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Ausgerechnet an sonnigen Sommertagen muss der Betrieb nun deutlich teureren Netzstrom zukaufen. Zuerst hatte der bayerische Rundfunk über den Fall berichtet. Zitat Ende.
Bei dem Fall in Bayern war meiner Erinnerung nach unklar geblieben, ob sich der Gewerbetreibende vom Netzbetreiber ins Bockshorn hatte jagen lassen, oder der so stur war, dass der Betreiber um des lieben Friedens willen die Zumutung akzeptiert hat. Weiter war auch unklar, ob der Betreiber an der Technik gespart hatte. Die Kommentatoren auf pv-magazine waren sich einig gewesen, dass es erlaubt sei, nur die Einspeisung zu unterbinden, den Eigenverbrauch aber nicht zu tangieren, und dass insbesondere der Betreiber ein Anrecht darauf hätte, dass er auch bei Einspeise-Abregelung weiter seinen selbstproduzierten Strom verbrauchen darf, wenn er die entsprechende Technik installiert hat, die das zulässt. https://www.pv-magazine.de/2024/07/09/dynamische-begrenzung-der-einspeiseleistung-statt-harter-abregelung/
Nachtrag: Der vier Wochen später erschienene TAZ-Artikel beantwortet zumindest einen Teil der Fragen: Der Betreiber ist der Ansicht, dass er in der Software seiner Technik nur ein Häkchen anders setzen muss, dann wird ihm der Eigenverbrauch nicht mehr abgeregelt. Und der Netzbetreiber hat nicht genug personelle Ressourcen, um die Fragen der Journalisten zu beantworten. Schon traurig, wie unverschämte Idioten die Energiewende hintertreiben können.
JCW schreibt.
Nachtrag: Der vier Wochen später erschienene TAZ-Artikel beantwortet zumindest einen Teil der Fragen: Der Betreiber ist der Ansicht, dass er in der Software seiner Technik nur ein Häkchen anders setzen muss, dann wird ihm der Eigenverbrauch nicht mehr abgeriegelt.
@ JCW
Nach dem ich mich mit einem mir nahestehenden Fachmann darüber unterhalten habe, wurde mir bestätigt, dass das technisch korrigierbar ist. Wer es nicht merkt, der Netzbetreiber nimmt es dankbar an, und liefert seinen eigenen Strom.
Der wichtigste Punkt wird in dem Artikel gar nicht erwähnt: die Finanzierung. Wenn Banken die Sicherheit bei der Vergütung vor allem bei Volleinspeisern fehlt (das Segment ist auch im Dachbereich nicht zu unterschätzen!), dann wird hier der Markt als erstes einbrechen, und zwar sofort und sehr nachhaltig.
Ich finde es unglaublich, dass eine Vergütung von eingespeistem Strom als Förderung verunglimpft wird.
Sollte aber Jemand partout dieser Meinung bleiben, so soll er mir 1.000€ überweisen und ich werde ihn daraufhin garantiert mit 300€ fördern.
Tatsächlich erfüllt die undokumentierte Annahme von geldwerten Vorteilen (z.B. die unentgeltliche und noch nicht einmal im System geführte Einspeisung von Balkonsolar etc.) strenggenommen den Tatbestand der Geldwäsche.
Die Analogie könnte nach hinten losgehätten: Man zahlt schon 1000€ und bekommt Strom im Wert von 300€ zurück? Wir wissen, dass es nicht so ist, so wird es aber in den Qualitätsmedien dargestellt. Dort wird so getan, als ob der Börsenpreis den Wert wiederspiegelt. Der Wert ist allerdings keine feste Größe: Er hängt vom Nutzen ab, den der Strom dem Verbraucher bringt. Strom, den niemand haben will, ist deshalb auch nichts wert. Aber aller Strom, der dankbar abgenommen wird, hat Wert. Was würde ich machen, wenn ich keinen Strom mehr habe, um mich ans Internet anzuschließen? Dafür würde ich auch das doppelte zahlen. Ein stromintensives Industrieunternehmen rechnet da mit spitzerer Feder: Da werden Wert der produzierten Ware und die Gesamtkosten einschließlich Stromkosten verglichen, und die Gesamtkosten müssen niedriger sein als der Warenwert, sonst macht das Unternehmen Verlust, und dafür ist niemand bereit, sein Kapital einzusetzen.
Im Augenblick ist der Börsenhandel allerdings so organisiert, dass Strom oft unter Wert und unter Kosten verkauft wird. Damit ist der Börsenhandel, wie er zur Zeit gehandhabt wird, nicht sinnvoll, und schon gar kein Hinweis, was Strom, egal aus welcher Quelle, wert ist.
Ein steigender Anteil EE muss zu niedrigen Strompreisen führen, sonst ist trotz aller CO2-Armut dieser Variante das Ziel verfehlt.
Wenn die Einspeisevergütung für zukünftige Anlagen auch das kleinere Problem sein werden, ist es das einzig bearbeitbare.
Ein Abschmelzen der Solarteursschwämme wird dem Markt auch ganz gut tun und gibt den überlasteten Betrieben Zeit, die angefangenen Projekte zu beenden. In mindestens einem Fall muss der Autor auch dringend vor der eigenen Tür kehren, ich sage mal „Bensheim“ als Hinweis.
Hier wird der Kunde seit Monaten völlig alleine gelassen mit einer unfertigen Anlage.
Erstmal Handwerk abschließen, dann politisch meckern wäre mein Vorschlag.
Andere Vermarktungsformen werden sich ergeben. Aber wenn bspw. Enerix keine sinnvollen Lösungen für einen Heizstab mitbringt weil das know-How fehlt, nimmt man sich selbst aktuelle Möglichkeiten.
Energiegemeinschaften ließen sich schon heute am Gesetz vorbei und dennoch legal machen, in dem man seine Wallbox mit Überschussladen für Nachbarn vermarktet.
Der Verzicht auf die Einspeisevergütung für den Überschuss muss wirtschaftlich keine Lücken reißen, wenn diese intellektuell geschlossen werden. Da müssen die Anbieter halt nachlegen bzw. sich nachschulen…. Und wer faire Preise und Konzepte macht, bleibt auch im Geschäft, denn dann rechnen sich die Anlagen immer.
Tim Wolf schreibt.
Ein steigender Anteil EE muss zu niedrigen Strompreisen führen, sonst ist trotz aller CO2-Armut dieser Variante das Ziel verfehlt.
@ Tim Wolf.
Das ist seitenlang hier mein Thema, weil auf dem EEG Konto gerade das Gegenteil gemauschelt wird. Wenn die Börsenpreise sinken wird auf dem Konto die Differenz zu den Vergütungen größer, und der Staat muss Milliarden gegenfinanzieren. Der Staat muss angeblich Kosten decken, für die es gar keine Kosten gibt. Es sei denn mir kann hier jemand erklären bei wem Kosten anfallen wenn er an der Börse billigen Strom kaufen kann. H.J. Fell nennt diese Regelung seit 2010 den „Dritten“ KO Schlag gegen das EEG. Mit der Übernahme der EEG Umlage wurde dieses „Paradoxon“ im Bundeshaushalt versteckt. Im Strompreis wäre das schon längst unter die Lupe genommen worden.
Das ist doch peinlich, dieses eitle „Das ist doch mein Thema“ von H.D. . Um den geht es hier nicht. Diese Egozentriertheit kann schon ziemlich auf die Nerven gehen. Hier geht es im engeren Sinne um Photovoltaik und im weiteren, wie sich PV-Kraftwerke in den Strommarkt einpassen können.
Wenn H.D. irgendein Thema für sich pachten will, soll er doch seine eigene Webseite aufmachen, und hier nicht ständig mit seinen immergleichen alten Kamellen langweilen. Die Zeit ist darüber hinweg gegangen und bald werden wir noch viel weiter davon weg sein.
Was Peter Knuth beschreibt, findet seit 2014 hier in Norwegen statt -> Direktvermarktung.
Einige Stromverkäufer haben zwar mit 1 kr/kWh Einspeisung gelockt, nach einem Jahr war aber wieder Schluss.
2022/23 gab es dann einen Run aufgrund von den gestiegenen Strompreisen und hat viele PV Cowboys auf den Plan gerufen ( mit dementsprechenden 0,0 Kompetenz)
Dazu kommt, dass hier nicht eine PV Anlage mit entsprechenden EMS betrieben wird. ( auch wieder eine Kompetenzfrage)
Effekt von der ganzen Geschichte: der komplette private Markt liegt am Boden.
(Wir erleben hier in N die letzen Wochen mehr oder weniger nur noch Negativpreise über den ganze Tag)
Zu dem Österreichischen Modell ( welches ich nicht im Detail kenne)
Da müssen aber die Netzvbetreiber (Stadtwerke / hier Netteier) mitspielen.
Ansonsten funktioniert das Ganze nämlich nicht.
Mvh fra Norge
Meines Wissens übernimmt Norwegen flexibel viel Ökostrom aus den Nachbarländern und regelt so lange seine Wasserkraftwerke herunter. Klar, dass das nur funktioniert, wenn der Strompreis zwischen Überangebot und Strommangel stark differiert. Schließlich sinkt die Auslastung der Wasserkraftwerke bei Überschuss, bei Mangel müssen sie dafür mehr Leistung liefern. Das kostet zusätzliche Investitionen für leistungsstärkere Turbinen. Nur so kann es funktionieren. Umsonst ist ökologische Flexibilität nicht zu haben.
Ich wäre froh, wenn endlich mal das „Energy sharing“ in ein Gesetz gegossen würde ( nur technische Leitlinien / Fakten, ohne Einflußnahme von Lobbyisten ). Ich glaube, dann wird sich auch einiges ändern. z.B. Netzdurchleitgebühren pro Meter zurückgelegter Weg zum nächsten Verbraucher.
Genau das meinte ich in meinem voran geschrieben en Kommentar-> da müssen die Netzbetreiber mitspielen. ( gesetzlich verpflichtet)
Mich würde jetzt schon mal interessieren, wie dieses im Artikel beschriebene Österreichische Model technisch! funktioniert.
Der Text im Artikel sagt nichts darüber.
Gibt es verpflichtend seit September 2023 auch hier in N. Nur keiner kann/ will mir das erklären…
@ Uwe Dyroff.
Lesen Sie mal das Folgende aus dem Artikel.
Zitat:…Das bedeutet also, dass eine andere Person als man selbst Solarstrom erzeugt und ich ihn, ohne selbst eine Anlage besitzen zu müssen, nutzen kann. Dadurch werden Anlagenbetreiber zu Erzeugern, die in Absprache mit dem Verbraucher zu einem zuvor festgelegten Preis, der meist über dem der Einspeisevergütung, aber unter dem Kilowattstundenpreis des Netzbetreibers liegt, ihren Strom vermarkten. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Zitat Ende.
Ich sehe das in Österreich so, dass ein Erzeuger und Eigenverbraucher, mit anderen Worten ein Prosumer, seinen Überschuss einer weiteren Person zu einem bestimmten Preis anbieten, und liefern kann.
Übrigens, mit der Abschaffung der Förderung wird die FDP nicht durch kommen. Zu mindestens nicht solange wie der EEG Strom an der Börse separat verramscht werden muss, und die großen Player ihre Gewinne damit optimieren können. Dafür werden deren Lobbyisten schon sorgen. Wo soll denn der billige EEG Strom herkommen, wenn der Zubau leidet, und die Eigenverbraucher nur noch so viel aufs Dach schrauben, wie sie gerade verbrauchen können.
Wofür die Großen den Überschuss benötigen, siehe hier.
https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Zitat:..Billig an der Börse Das steigende Angebot an erneuerbaren Energien – so beleuchtet die Studie – lässt die Preise am Spotmarkt der Strombörse sinken. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Selbst der Überschuss der Prosumer muss schon einigermaßen reizvoll vergütet werden, damit die alle Dächer voll legen. Da ist dem Lindner, und seiner FDP, offensichtlich das gegenwärtige System zu wenig bekannt.
@Hans Diehl,
das habe ich schon gelesen. Nur beantwortet das nicht meine Frage.
1. sobald eine selbst erzeugte kWh den Zähler Richtung Netz passiert, kommt der Netzbetreiber ins Spiel. Dieser hat die Aufgabe ( Verpflichtung) Strom von A nach B zu transportieren. Dafür hat der Netzbetreiber einen gewissen Aufwand, welchen er sich via Netzentgeld vergüten läßt.
Wenn der Netzbetreiber jetzt per Gesetz verpflichtet wird, dies Gratis zu machen, will der Netzbetreiber eine Kompensation.
Wer kommt für Diese auf?
2. wenn, wie ich schon beschrieben habe, Negativpreise im Spiel sind ( wie bei uns hier in N die letzen Wochen) wie bekomme ich meinen Überschuss an den Nachbarn verkauft, mit „Pluspreisen“ ?
Das sind die Fragen, welche ich nicht beantwortet bekomme, weder in DE, AT oder hier in N.
Uwe Dyroff schreibt.
2. wenn, wie ich schon beschrieben habe, Negativpreise im Spiel sind ( wie bei uns hier in N die letzen Wochen) wie bekomme ich meinen Überschuss an den Nachbarn verkauft, mit „Pluspreisen“ ?
@ Uwe Dyroff
Das wird jetzt spannend. Denn dazu müssen die Erneuerbaren wieder in den Bilanzkreisen, Day Ahead am Vortage gehandelt werden . Dann ist Ihr Überschuss prognostiziert in den verschiedenen, stundenweisen Preispackeden enthalten, und – auch an Ihren Nachbarn – verkauft. Es kann zu negativen Preisen gar nicht kommen, weil im Gegensatz zu heute der unverkaufte Strom abgeregelt werden muss, oder es geht auf eigene Kosten.
@Hans Diehl,
der ganze Stromhandel inkl. Netzbetreiber muss auf den Prüfstand.
Ansonsten gelingt die ganze Energiewende nicht.
Solange jeder seine eigenen Interessen vertritt (inkl. Politik), wird sich nichts daran ändern.
Was macht eigentlich China oder die USA oder… 🤔
Alle hoffen: Es wird sich schon irgend eine Lösung finden. Die wird sich aber nicht von alleine einstellen.
Meiner Meinung nach muss der Börsenhandel im Überschussfall umgedreht werden, weil dann die, die den Strom übernehmen sollen, die Flexiblen sind. Im anderen, bisher gewohnten Fall, dem Mangelfall, sind Gaskraftwerke und Pumpspeicher in der Ausspeicherung die Flexiblen. Deshalb gilt das Merit-Order-Prinzip zugunsten der Erzeuger, die alle den gleichen Preis bezahlt bekommen und zwar den des teuersten Anbieters, der noch herangezogen werden muss. Da können PV-Anlagen in der Direktvermarktung schon mal den Preis von Gasstrom kassieren. Hat aber an Bedeutung verloren. Meistens liefern die PV-Anlagen nicht viel, wenn die Gaskraftwerke den Merit-Order-Preis bestimmen. Und wenn sie viel liefern (und viel verdienen könnten) werden die Gaskraftwerke nicht gebraucht, und damit ist der MOP-Preis niedrig.
Im Überschussfall sind die Speicher die Flexiblen. Batterie- und Pumpspeicher haben einen hohen Wirkungsgrad und deshalb relativ geringe Speicherkosten. Sie können es sich leisten, den Strom teuer zu übernehmen. Andere Speicher wie Elektrolyseure oder Hochtemperaturspeicher haben einen wesentlich schlechteren Wirkungsgrad und damit hohe Speicherkosten. Sie sind darauf angewiesen, den Strom billiger zu bekommen. Wenn also solche Speicher mit herangezogen werden, hat das beim umgedrehten Merit-Order-Prinzip zur Folge, dass die Speicher den Preis für alle bestimmen, die am wenigsten zahlen können. Dass das MOP je nach Machtverhältnissen (der Fexible ist immer mächtiger als der Unflexible) je nach Marktlage umgedreht werden muss, macht den Börsenhandel anspruchsvoller.
Die Alternative wäre, dass die Netzbetreiber die Speicher steuern und dabei den Verlauf von Angebot und Nachfrage bis hin zum saisonalen Ausgleich im Blick behalten, so wie sie heute schon für Primär-, Sekundär- und MInutenreserve sorgen. Würde wahrscheinlich zu mehr Effizienz und geringeren Kosten führen, und wäre damit vorzuziehen.
Wichtig wäre, dass man sich mal möglichst schnell für das eine oder das andere entscheidet. Damit könnte man dann endlich der Speicherturbo, den wir dringend brauchen, wenn mehr Erneuerbare Leistungen ans Netz gehen, ausgelöst werden. Der Markt wirds nämlich nicht richten: Da werden hauptsächlich Speicher gebaut, die ineffizient betrieben werden, entweder auf Verbraucher- oder auf Erzeugerseite. Das macht die Geschichte teurer als nötig und wird letztlich den Ausbau der Erzeuger hemmen, weil man mit den Speichern nicht hinterherkommt.
JCW schreibt.
Meiner Meinung nach muss der Börsenhandel im Überschussfall umgedreht werden, weil dann die, die den Strom übernehmen sollen, die Flexiblen sind.
@ JCW
Warten wir mal ab, was die Übernahme von EU Recht ins EnWG und EEG bringt.
Siehe hier den Referentenentwurf, dazu ab Seite 22
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240828-aenderung-energiewirtschaftsrecht-endkundenmaerkte.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Zitat:.. (3) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen stellen sicher, dass die gemeinsame Nutzung von Energie nach Absatz 1 1. ab dem 1.Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eine Elektrizitätsverteilernetzbetreibers und 2. ab dem 1. Juni 2028 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers sowie in dem Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Elektrizitätsverteilernetzbetreibers in derselben Regelzone ermöglicht wird. Zitat Ende.
Dazu müssen die Erneuerbaren wieder in den Bilanzkreisen gehandelt werden, können nicht wie seither als Überschuss an der Börse anfallen, und dadurch bekommt Überschuss ein völlig anderes Gesicht. Erst der Überschuss der dann noch anfällt wird ein Thema.
Daraus kann man leider nichts entnehmen, wer für die Verarbeitung von Überschüssen bzw. die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit verantwortlich ist. Bei den wenigsten Erzeuger-Verbraucher-Paarungen passen Stromangebot und -bedarf 1:1 zusammen, außer bei Gaskraftwerken. Mir geht es aber darum, wie man PV und Wind im Strommarkt integriert, die ihren Strom oft liefern, wenn ihn niemand (außer bisher nicht vorhandene Speicher) brauchen kann, bzw. nichts liefern, wenn der Verbraucher immer noch gerne etwas hätte. Prinzipiell könnte man den Erzeuger oder den Verbraucher verpflichten, die notwendigen Speicher zu betreiben, aber sinnvoller ist es, wenn man dazu die Netzbetreiber verpflichtet. Denen wird ohnehin, weil sie Gebietsmonopolisten sind, von der Bundesnetzagentur genau auf die Finger geschaut, dass sie so wirtschafltich wie möglich arbeiten und die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben.
JCW schreibt.
Daraus kann man leider nichts entnehmen, wer für die Verarbeitung von Überschüssen bzw. die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit verantwortlich ist.
@ JCW
Wenn die Erneuerbaren wieder in den Bilanzkreisen der Versorger verkauft werden, kann man sehr wohl entnehmen wie mit Überschuss – wenn überhaupt welcher anfällt – umgegangen wird. Die EE sind dann nämlich in den Standard Last Profilen ( SLP ) deren Kunden enthalten, und die Versorgungssicherheit wird am Vortag in den Bilanzkreisen, mit dem Day Ahead Handel gewährleistet. Mit dem, was dann noch übrig bleibt, können beim Intraday Handel, bis eine Viertelstunde vor dem Erfüllungszeitpunkt, noch Prognoseabweichungen ausgeglichen werden. Erst was dann noch übrig ist wird ein Thema.
Physikalisch ist das doch schon immer so.
Siehe hier.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
Zitat:…Es fängt bei den Prognosen an. Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Zitat Ende.
Die 2% Prognoseabweichungen sind im Intra Day Handel, schnell ausgeglichen, ohne das da Überschuss entstehen muss.
Ich meine,
Förderung —so lange sinnvoll bis nötig— ist ein MUSS.
Über „pauschale, globale Förderung“ welche auch „mittlerweile bekannt Schwieriges bis Schädliches“,
wie den SolarStrom sommers in den etwa 2 MittagsStunden automatisch mit-be-inhaltet
sollte man -meiner Meinung nach- nochmals nachdenken .
Es ist natürlich einfachst, nun, im Nach-hinein, die Regierung-en zu beschimpfen —weil bei Beginn der Förderung vor laaanger Zeit nicht genügend an mögliche bis logisch erwartbare Zukunftsentwicklungen gedacht. So zutreffend derartige Schelte sein mag — Es bringt nichts.
Einzig vernünftig ist doch wohl,
Vergangenheit ab-zu-haken
und kreative, gut fundierte Vorschläge für Zukunft zu bringen.
Meine Anregungen – wie teils bekannt:
SolarModule „relativ senkrecht zu positionieren“
„Künftigen Flach-liegenden Modul-Feldern !keinerlei! Förderung mehr zu gewähren.
UND -anstatt- (beispielsweise) etwa in litfass ähnliche, senkrecht stehende Solar-Dreiecke – pfeilfärmig nach Süden ausgerichtet , die „über mehrere Modul-Etagen in die Höhe gehen“ — statt wie seither „in die Fläche“ zu gehen.
Vorhandene „Ständer“, wie Gittermasten, dabei bevorzugt nutzend.
Eine Förderung für NeuAnlagen „SO zu variieren“, dass es für Strom gegen Mittag „Null bis-Minus“ gibt
UND -begleitend- die Einspeisevergütungen für die Zeiten „gegen Morgen / gegen Abend“ besonders attraktiv zu machen. — Was dann in Folge „optimale Neuentwicklungen bei den Produzenten von Modulen und „Zubehör“ beschleunigt . — UND Deutschland auch internationalen Markt-Gewinn bringen könnte. Mit KI + Elektronik + Leistungselektrik wohl alles kein Problem ?!
Alles Gute – und Glück auf !
Wolfgang Gerlach
@Wolfgang
würde es nicht auch ein Stopp einer Einspeisevergütung zu Hochlastzeiten, 12-15:00 Uhr tun, anstatt wie beschrieben Hochbauwerke ins Spiel zu bringen.
Akzeptanz, Baugenehmigung, zus Flächenverbrauch gg Hausdächern?
Lieber Thomas,
Ein „Stop“ ist ein Verzicht auf mögliche bis sinnvolle Nutzung —
also nicht „normal“ — sondern eine Art Not-Massnahme .
Alles Gute – und Glück auf !
Wolfgang Gerlach