Fachgutachten: „Artenschutzrechtlicher Ausgleich in großen Photovoltaikanlagen bedingt möglich“

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Trotz Biodiversitätsmaßnahmen werden wohl auch in Zukunft Ausgleichsflächen zum Artenschutz notwendig sein. Zu diesem Fazit kommt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) in einem neuen Fachgutachten. Biodiversitätsmaßnahmen können aber den Bedarf an Ausgleichsflächen, die in der Bauplanung festgehalten werden müssen, reduzieren.

Bis 2040 sollen 400 Gigawatt Photovoltaikanlagen in Deutschland entstehen, schreibt das KNE. Durch den damit verbundenen hohen Flächenverbrauch sei es unvermeidlich, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten beeinträchtigt werden. In solchen Fällen müssen weitere Flächen als Ausgleichsflächen zugesichert werden.

Diesen zusätzlichen Flächenverbrauch müssen Kommunen bei der Planung bereits einrechnen. Der zusätzliche Flächenverbrauch lässt sich minimieren, wenn der artenschutzrechtliche Ausgleich bereits im Solarpark stattfinden kann. Das würde auch den Aufwand zur Aufstellung von Bebauungsplänen reduzieren.

Das Kompetenzzentrum hat im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität und Solarparks umsetzen“ ein Fachgutachten bei dem Gutachterbüro BGH-Plan beauftragt, um der Frage nachzugehen, in welchem Maße und für welche Arten Ausgleichsmaßnahmen bereits auf der Projektfläche umgesetzt werden können.

In dem Fachgutachten wurden diverse Literaturquellen ausgewertet. Untersucht wurde der Effekt auf Bestäuberinsekten, Käfer, Vögel, Reptilien, Säugetiere und die Vegetation. Das Ergebnis zeigt, dass modulfreie Räume in Form großer Reihenabstände oder breiter Randstreifen, die wichtigsten Lebensräume auf einem Solarfeld für verschiedene Arten seien können. Dazu gehören Pflanzenarten, Heuschrecken, Tagfalter, Reptilien und Vögel. „In diesen Bereichen können bei standortgerechter extensiver Pflege am ehesten artenreichere Offenlandbiotope erhalten beziehungsweise entwickelt werden“, wie es in dem Gutachten heißt.

Allerdings sei es so, dass es auch noch Wissenslücken auf diese Gebiete gebe. Bei Vögeln, die ihre Brutstätten in Höhlen und Nischen bevorzugen, können sich neue Lebensräume in den Gestellen ergeben. Ob es hier aber zu einer höheren Gefahr vor Beutegreifern kommen kann, ist bisher nicht bekannt.

Das Gutachterbüro hält daher fest, dass „hochwertige“ Biotope und Arten, die von einer geplanten Freiflächenanlage betroffen sind, mehr Ausgleichsflächen nötig bleiben werden.

Das Kompetenzzentrum schlussfolgert daraus, dass Artenschutz weiterhin ein wichtiger Planungsbestandteil sei. Oftmals können nur Teilbereiche der Anlagen zu Lebensräumen entwickelt werden. Für einige Arten ließen sich zwar Ausgleichsziele innerhalb des Solarparks erreichen, das würde aber nicht die Regel darstellen. Somit würde weiterhin ein Bedarf bestehen, Ausgleichsflächen bereitzustellen und planerisch abzusichern.

Das Fachgutachten ist hier nachzulesen.

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