Der Regierungsrat des Kantons Zürich will eine Solarpflicht einführen. Künftig sollen demnach alle geeigneten Dächer mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmetern vollständig mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Diese Pflicht soll sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude gelten, wie der Schweizer Kanton Zürich mitteilt. Bestehende Gebäude müssen gemäß der Mitteilung bei einer Dachsanierung oder bis spätestens 2040 mit Solarstromanlagen nachgerüstet werden, sofern dies wirtschaftlich ist. Bereits aktuell ist es bei Neubauten verpflichtend, einen Teil ihres Energiebedarfs selbst zu decken. Meist geschieht dies durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Diese Regelung soll nun im Rahmen einer Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes erweitert werden, um die Nutzung der Dachflächen noch effizienter zu gestalten.
Zusätzlich plant der Regierungsrat die Förderung von Technologien zur saisonalen Energiespeicherung. Hierzu soll ein Fonds eingerichtet werden, der durch eine Abgabe von bis zu 0,5 Rappen – das entspricht etwa 0,47 Eurocent – pro Kilowattstunde Strom finanziert wird, wie es weiter in der Mitteilung heißt. Ziel sei es, bis zu 45 Millionen Franken (rund 42,86 Millionen Euro) jährlich in diesen Fonds zu leiten. Dies führe zu einer Erhöhung des Stromtarifs um rund zwei Prozent für Endverbraucher. Der Regierungsrat plant, durch diesen Förderfonds die Weiterentwicklung der Speichertechnologien zur Marktreife zu unterstützen. Die Verantwortung für die Umsetzung soll dabei an die Stromnetzbetreiber übergeben werden.
Ausweitung auf Fassaden, bestehende Gebäude und Parkplätze
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes läuft bis zum 30. November. Eine Vernehmlassung ist ein Verfahren, das in der Schweiz bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen oder wichtigen politischen Entscheidungen durchgeführt wird. Neben der Solarpflicht für Dächer sieht die Teilrevision auch eine Ausweitung auf Fassaden bei Neubauten vor. Für bestehende Gebäude sollen Nachrüstungen innerhalb von 10 bis 15 Jahren verpflichtend werden. Auch größere Parkplätze sollen innerhalb von zehn Jahren mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenden Strategie des Kantons, die Energiewende voranzutreiben und die Nutzung erneuerbarer Energien zu maximieren. Durch die Kombination von Solarpflicht und der Förderung innovativer Speichertechnologien soll der Kanton Zürich seine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Energie weiter ausbauen. Die geplanten Regelungen könnten einen erheblichen Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Stabilität des Stromnetzes leisten, insbesondere in den Wintermonaten, in denen die Energieversorgung traditionell eine Herausforderung darstellt.
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