Die Überdachung von Flächen für die Freiland-Legehennenhaltung mit Photovoltaik dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Tierwohl: Die Module bieten den Vögeln Schutz vor Niederschlag und starker Sonneneinstrahlung. Bis zum Herbst 2023 ließ die EU diese Form der Doppelnutzung solcher Flächen allerdings nicht zu. Mit der Delegierten Verordnung 2023/2465 hat die EU dies schließlich erlaubt – unter der Maßgabe, dass die vor Ort zuständige Behörde dafür grünes Licht gibt.
In Niedersachsen ist das nun geschehen: Das Landwirtschaftsministerium hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde angewiesen, die maximale Überdachungsfläche durch Photovoltaik-Module und die dazugehörigen technischen Einrichtungen bis zu 70 Prozent bei hoch aufgeständerten Anlagen und bis zu 50 Prozent bei bodennahen Anlagen zu akzeptieren. Damit dürfen Landwirte bei einer konventionellen Freilandhaltung von Legehennen über den Auslaufflächen Photovoltaik-Module installieren.
„In der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen führt eine Doppelnutzung nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzung, sondern kann auch zu positiven Synergieeffekten führen“, sagt die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Die Photovoltaik-Anlage könne eine bedeutende Schutzfunktionen für die Tiere einnehmen – zum Beispiel vor Beutegreifern – oder als Hagelschutz dienen. „Mit entsprechenden Vorrichtungen kann sie auch einen Beitrag zur besseren Regenwasserverteilung leisten. Die Anlagen bieten eine gute Möglichkeit für eine wirtschaftliche Energieerzeugung, bei der gleichzeitig das Tierwohl gefördert und die Vegetationsdecke gewährleistet wird.“
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Vielen Dank für diesen interessanten Artikel.
Diese Verordnung macht technisch absolut keinen Sinn. Mit einer Belegrate von 70 % kann es keine Verteilung des Regenwassers geben. Zusätzlich wird keine Biomasse erzeugt werden können da zu wenig Licht und zu wenig Wasser vorhanden ist.
Diese Verordnung ist weder ein Beitrag zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft noch trägt es zur Qualitätsverbessrung der erzeugten Produkte bei.
Wenn ich es richtig verstehe geht es hier nur darum, das man Eier von Hühnern ,die unter Solarmodulen laufen Freilandeier nennen darf.
Erleichterungen bei der Baugenehmigung gibt es dadurch in Niedersachsen nicht.
Ich kenne viele Freiland Hühnerstelle, wo die Auslaufflächen nur im Nahbereich des Stalles von den Hühnern genutzt werden . Dort wächst dauerhaft kein Gras , die Fäkalien sorgen für hohen Krankheitsdruck und gelangen ins Grundwasser weil kein Pflanzenbewuchs vorhanden ist.
Die Hühner haben Angst vor Prädtoren aus der Luft.
Solarmodulreihen bieten idealen Schutz . Die Solarmodule werden so angeortet , das genügend Abtropfkanten für Regenwasser vorhanden sind .
Gras wächst auch im Schatten oder Halbschatten . Ja , der Grasertrag ist etwas geringer , aber die Hühner fressen ohnehin nicht viel .
Ich habe selbst beobachtet, daß Hühner wenn sie genug Schutz haben , die komplette Auslauffläche nutzen.
Die niedersächsiche Auslegung und Anwendung neuer Regeln im Rahmen der gemeinsamen landwirtschaftlichen Marktordnung scheint mir – zusätzlich zu schon möglichen Agri-PV-Regularien im EEG – eine weitere Option zu sein, die Ausübung der Landwirtschaft und den Betrieb eines Solarparks auf einer Fläche zu erlauben, welche dann aber landwirtschaftliche Fläche bliebe, weil der Solarpark der Legehennenhaltung nutzt und insofern der Landwirtschaft dient. Damit könnte eine Privilegierung im Baurecht nach BauGB § 35(1) 1. möglich werden. Es wird also sehr spannend, was sich hinter der Meldung genau verbirgt. Vom LAVES habe ich heute folgendes erfahren: Abschließende Details sind momentan noch in der Abstimmung mit dem Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Sobald diese Details geklärt sind, wird auch eine Aufbereitung und Information auf der Internetseite bereitgestellt, damit ist circa Mitte September zu rechnen.
Warten wir ab, was sich dann ergibt.
@Knoche: „Mit einer Belegrate von 70 % kann es keine Verteilung des Regenwassers geben. Zusätzlich wird keine Biomasse erzeugt werden können da zu wenig Licht und zu wenig Wasser vorhanden ist.“ Widerspruch auf allen Ebenen. Je nach Konstruktion kann das Regenwasser sehr wohl verteilt werden und natürlich wächst unter den Modulen, bzw. im Schatten und Halbschatten der Module mehr oder weniger Biomasse. Abhängig vom Standort und der vorhandenen Bodenfeuchte sogar mehr mit Solarpark, weil er die Verdunstungsrate senkt und Pflanzen ohne Wasser nun mal gar nicht wachsen können. Wenn Sie weiterhin bei Ihrer Meinung bleiben wollen, erwarte ich Belege.
Meine finden Sie hier: https://henry.baw.de/server/api/core/bitstreams/74a6f364-084a-4c67-99e7-ba73a1ea6311/content und und https://fis.bib.htw-dresden.de/esploro/outputs/journalArticle/Wie-PV-Freifl%C3%A4chenanlagen-den-Bodenwasserhaushalt-ver%C3%A4ndern/99438019302581