Baden-Württemberg war 2023 das erste Bundesland, das für Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplätzen ein Förderprogramm auflegte – bei neuen Flächen ab 35 Stellplätzen sind Solaranlagen dort ohnehin seit 2022 verpflichtend. Am Donnerstag gab das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ein breiter aufgestelltes Nachfolgeprogramm namens „Flächen doppelt nutzen – Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen“ bekannt. Im Fördertopf sind vier Millionen Euro.
Das Programm soll dem Ministerium zufolge Solaranlagen insbesondere auf solchen Flächen fördern, die bereits anderweitig genutzt werden. Insgesamt gibt es drei Förderbausteine: Photovoltaik an Lärmschutzwänden, Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen für Fahrräder sowie von bestehenden öffentlichen Wegen wie beispielsweise Fußgängerwegen, Fahrradwegen oder Brücken sowie Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen wie Haltestellenüberdachungen oder Trafohäuschen. „Das Umweltministerium möchte mit dem Förderprogramm insbesondere auch einen Anreiz bieten, innovative Ansätze und Projekte mit Modellcharakter umzusetzen. Entsprechend fließen diese Kriterien in die Bewertung der Anträge ein“, heißt es in der Mitteilung.
Förderfähig sind den Richtlinien zufolge sowohl Investitionen in die notwendigen Befestigungen, Aufständerungen, Stützpfeiler oder Fundamente sowie die Photovoltaik-Anlage selbst und deren technische Ausstattung wie Wechselrichter oder Netzanschluss. Die mindestens zu installierende Leistung beträgt 100 Kilowatt. Eine Zuwendung ist bis maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, die Förderobergrenze beträgt 300.000 Euro. Jeder Antragsteller kann höchstens zwei Anträge pro Baustein und nicht mehr als drei Anträge insgesamt einreichen.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, an juristische Personen des öffentlichen Rechts wie insbesondere Kommunen sowie an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Projekte müssen noch im Jahr 2024 begonnen und bis zum 30. November 2025 beendet werden. Anträge sind ab sofort bis zum 10. Oktober 2024 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) möglich. Die Bewerbungen können über das elektronische Antragssystem „pt-outline“ digital eingereicht werden.
„Wir freuen uns, dass das Land auf unsere Initiative hin den sinnvollen Ausbau von Photovoltaik-Anlagen an Straßen, Schienen und Lärmschutzwänden mit vier Millionen Euro unterstützt“, so der energie- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raimund Haser. Schon das vorangegangene Programm für Parkplatz-Photovoltaik habe sehr guten Anklang gefunden. Mit beiden Programmen bringe Baden-Württemberg die Transformation seines Energiesystems sinnvoll voran und baue die Erneuerbaren aus, ohne weitere Fläche zu versiegeln.
Die Meldung wurde um 15:10 Uhr um das Statement von Raimund Haser ergänzt.
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