„Glück Auf!“ für erneuerbare Technologien in den Kohleregionen

Kohle-Tagebau mit Windanlage

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Mit rund 2,8 Milliarden Euro ist die Bundesmaßnahme „STARK“ ausgestattet, die bis Ende 2038 läuft und über das Investitionsgesetz Kohleregionen finanziert wird. Bisher war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, wird im Zuge der Novelle „Glück Auf!“ mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ jetzt auch eine direkte Unternehmensförderung und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen möglich. Gefördert werde insbesondere der Auf- und Ausbau der Produktion von Solarmodulen, Batterien, Windturbinen, Wärmepumpen und Elektrolyseuren sowie von Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2. Zu der Novelle gehören dem Ministerium zufolge zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen.

Für die Förderung will die Bundesregierung die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ beziehungsweise des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen laut Mitteilung Projekte bis zum 31. Dezember 2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Möglich sei eine Förderung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich gebe es weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“.

Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen rund 2,3 Milliarden Euro Fördermittel für neue Anträge zur Verfügung. Die Fördergebiete liegen vor allem in den noch aktiven Braunkohlerevieren Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier, aber auch in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken wie Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Die neue Förderrichtlinie steht auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verfügung, die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich.

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