Enerix erzielt Vergleich mit ehemaligem Franchise-Partner

Photovoltaik-Dachanlage, dunkle Wolken

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Enerix ist eines der bekanntesten Franchise-Unternehmen der Photovoltaik-Branche in Deutschland. Rund 120 Standorte der Fachbetriebskette für Photovoltaik-Anlagen, Speicher und Ladesysteme gibt es aktuell in Deutschland und Österreich. Vor gut zwei Jahren kündigte einer der ehemaligen Franchise-Nehmer seinen Vertrag mit Enerix vorzeitig und kündigte an, sein Photovoltaik-Unternehmen an ein Hamburger Start-up zu verkaufen. Bei Enerix empfand man dies als unrechtmäßig und sah sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

Nach intensiven Verhandlungen und zwei Jahren Rechtsstreit endete das Verfahren nun mit einem Vergleich. Der ehemalige Franchise-Nehmer hat sich nach Angaben von Enerix verpflichtet, einen sechsstelligen Betrag zu zahlen. Enerix habe diesem Vergleich zugestimmt, nachdem die Richter am Landgericht Erfurt betonten, dass die Kündigung des Franchise-Vertrages durch den ehemaligen Partner unwirksam sei und das vertragliche Wettbewerbsverbot deswegen weiterhin gelte. Das Gericht habe dabei klargestellt, dass eine fristlose Kündigung eines Franchise-Vertrages nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen kann.

„Die Einigung zeigt wieder einmal, dass ein Verstoß gegen die partnerschaftlichen Vereinbarungen im Franchising nicht lohnenswert ist,“ erklärte Christian Treumann, Rechtsanwalt von Enerix. “Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen innerhalb eines Franchise-Systems.“

Enerix setzt nach eigenen Angaben auf Partnerschaften auf Augenhöhe. „Zur Stärke eines Franchise-Systems gehört es auch, konsequent gegen Abwerbungen vorzugehen“ erklärte Peter Knuth, Mitbegründer des Franchise-Systems. Dies belege nun auch der Ausgang dieses Rechtsstreits.

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