Der chinesische Solarmodulhersteller JA Solar hat ein Patentverletzungsverfahren gegen einen nicht namentlich genannten konkurrierenden Modulhersteller vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) in Deutschland eingeleitet. Die beiden Klagen, die bei den Patentgerichten in München und Hamburg eingereicht wurden, richten sich gegen die Topcon-Solarmodule des Wettbewerbers und betreffen die Verletzung der Patente EP 2 787 541 B1 und EP 4 092 759 B1 von JA Solar, erklärte das Unternehmen. Die Abkürzung Topcon steht für die Tunnel Oxide Passivated Contact-Technologie, die mittlerweile zum Marktstandard geworden ist und die Perc-Technologie verdrängt hat.
„Das erste Patent, EP 2 787 541 B1, deckt die charakteristische Schichtstruktur der Topcon-Solarzellen ab, einschließlich der ultradünnen tunnelnden Siliziumoxid (SiO2)-Schicht und einer dünnen hochdotierten Polysiliziumschicht, die auf der Rückseite des Siliziumwafers angeordnet ist und dank des Quantentunnel-Effekts den Durchgang von Elektronen ermöglicht und gleichzeitig Rekombinationseffekte wirksam reduziert, wodurch der Wirkungsgrad der Zellen verbessert wird“, heißt es weiter. „EP ‚541 hat eine Restlaufzeit bis 2034 und ist in Deutschland, den Niederlanden, Italien und Frankreich sowie in Großbritannien validiert.“
Das zweite Patent, EP 4 092 759 B1, betrifft die Anordnung der Elektroden, die aus Finger- und Busbar-Leitungen bestehen, auf der Solarzelle und der Leitungen, die die einzelnen Solarzellen von Solarmodulen verbinden. „Es ist Teil einer größeren Patentfamilie, die den Aufbau und die Anordnung der Elektroden- und Anschlussleitungen betrifft, die bei den meisten der derzeit auf dem Markt befindlichen Topcon-Solarmodule zu finden sind“, erklärte das Unternehmen. „EP ‚759 wird nicht vor 2035 auslaufen und wurde als Einheitspatent validiert und kann daher mit Wirkung für alle Vertragsstaaten des EPG durchgesetzt werden.“
Das EPG ist ein gemeinsames supranationales Patentgericht von 17 EU-Mitgliedstaaten. Es wurde im vergangenen Jahr gegründet und verhandelt Fälle im Zusammenhang mit Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren von europäischen Patenten. Ein Gerichtsurteil ist in den Mitgliedstaaten, die das EPG-Übereinkommen ratifiziert haben, unmittelbar anwendbar.
„Für JA Solar ist geistiges Eigentum nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Verpflichtung, und unsere selbstbewusste Haltung in Bezug auf Patente stellt sicher, dass unsere bahnbrechende Technologie führend ist“, kommentierte ein Sprecher von JA Solar. „Wir haben die Verantwortung, unsere Führungsposition zu schützen, und werden unsere Patentrechte weiterhin gegen diejenigen durchsetzen, die versuchen, in Europa und anderen Märkten Produkte zu verkaufen, die diese Rechte verletzen.“
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