Entwurf für „Strommarktdesign der Zukunft“ enthält vier Optionen für EEG-Weiterentwicklung ab 2027

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag einen Entwurf für das „Strommarktdesign der Zukunft“ veröffentlicht. Darin enthalten sind vier verschiedene Optionen, wie das EEG ab 2027 weiterentwickelt werden soll. Die aktuell geltende gleitende Marktprämie zur Förderung von erneuerbaren Energien sei nur noch bis Ende 2026 genehmigt. „Danach muss ein Fördersystem eingeführt werden, das mit einem Rückzahlungsinstrument (‚Claw-Back‘) ausgestaltet ist, für Einnahmen, die über den Förderbedarf hinausgehen. Dies gebe die neue EU-Strommarktverordnung vor, aber auch die Beihilferichtlinien, heißt es in dem Papier.

„Dieser Systemwechsel sollte gut vorbereitet sein“, schreibt das Ministerium weiter. Es schlägt daher vier „alternative Optionen“ vor, die zur Diskussion gestellt werden. Option 1 wäre eine Ergänzung des aktuellen Systems um einen Refinanzierungsbeitrag als Rückzahlungsinstrument. Option 2 sieht die Einführung zweiseitiger produktionsabhängiger Differenzkontrakte und Option 3 die Einführung zweiseitiger produktionsunabhängiger Differenzkontrakte vor. Option 4 beinhaltet die Einführung von Kapazitätszahlungen in Verbindung mit einem produktionsunabhängigen Refinanzierungsbeitrag. Speziell in dem produtionsunabhängig ausgestalteten Investitionsrahmen sieht der Entwurf Anreize für einen effizienten Anlageneinsatz und eine systemdienliche Auslegung der Anlagen. Den Beschlüssen der Bundesregierung in ihrer sogenannten Wachstumsinitiative, die Erneuerbaren-Förderung auf eine Investitionskostenförderung umzustellen, komme Option 4 am nächsten, heißt es in dem Papier weiter.

Bis 2028 wolle die Bundesregierung – wie in der Wachstumsinitiative beschrieben – „einen technologieneutralen Kapazitätsmechanismus“ einführen. Mit den Vorschlägen in dem Papier soll die Ausgestaltung diskutiert werden. Über das „ob“ eines Kapazitätsmarktes will das Ministerium dagegen nicht mehr diskutieren. Als Handlungsfelder 3 und 4 sind „lokale Signale“ und „Flexibilität“ in dem Entwurf adressiert. Dabei geht es um die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch, die mit einem steigenden Erneuerbaren-Anteil benötigt wird.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält die Reform des Strommarktdesigns für dringend erforderlich und findet auch positive Aspekte in den Vorschlägen, wie das „klare Bekenntnis des BMWK zur einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone“ oder „die Ankündigung einer koordinierten Flexibilitätsagenda“.

In puncto Optionen für die Erneuerbaren-Förderung ab 2027 zeigt sich der BEE jedoch skeptisch. „Wir warnen deshalb auch davor, das bewährte Absicherungssystem des EEG durch unzureichend diskutierte Modelle ersetzen zu wollen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Die Energiewende erfordere hohe Investitionen, die wiederum an Sicherheit und Verlässlichkeit geknüpft sind. „Heute ist garantiert, dass bei niedrigen Eigenkapitalquoten Finanzmittel in ausreichender Größenordnung von einer breiten Akteurslandschaft mobilisiert werden. Jede Reform muss sich daran messen lassen, ob die Bereitstellung von Finanzmitteln über den freien Markt gesichert ist“, so Peter weiter.

Bauchschmerzen macht dem Verband auch die kurze Konsultationsfrist für das Papier bis zum 28. August. Er bezeichnet sie als „nicht hinnehmbar“. Sie solle für „eine verfassungsrechtlich gebotene, geordnete Verbändebeteiligung“ um mindestens zwei Wochen verlängert werden.

„Der BEE hat in einem ‘Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Flexibilität im Strommarkt und Senkung der Kosten der Energiewende’ seine Vorschläge skizziert“, so Peter weiter. „Ein Dreiklang aus deutlicher Flexibilitätssteigerung, besserer Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur durch Überbauung der Netzverknüpfungspunkte und einem mengen- statt zeitbasierten Absicherungssystem ist jetzt erforderlich.“

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