Die jüngste Runde der Innovationsausschreibungen in Deutschland mit Stichtag 2. Mai war leicht unterzeichnet. Insgesamt erhielt die Bundesnetzagentur 48 Gebote mit einem Volumen von 564 Megawatt. Ausgeschrieben waren 583 Megawatt. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Kombinationen von Photovoltaik-Anlagen mit Speichern, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Fünf Gebote seien ausgeschlossen worden, während 43 Gebote mit insgesamt 512 Megawatt einen Zuschlag erhielten.
Die Zuschlagswerte bewegten sich der Bundesnetzagentur zufolge dabei zwischen 6,78 und 9,17 Cent pro Kilowattstunde. Der zulässige Höchstwert für diese Ausschreibungen liegt in diesem Jahr bei 9,18 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert blieb mit 8,33 Cent pro Kilowattstunde deutlich unter dieser Marke, so die Bundesnetzagentur.
Die meisten Zuschläge gingen nach Bayern. Im Freistaat sollen 24 der Photovoltaik-Speicher-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 245 Megawatt entstehen. Dahinter folgen mit großem Abstand Mecklenburg-Vorpommern mit vier Zuschlägen für 79 Megawatt und Schleswig-Holstein mit fünf Zuschlägen für 73 Megawatt. Zu den erfolgreichsten Bietern gehören Anumar und Enerparc, die sich Zuschläge für mehrere Hybridprojekte sicherten.
In diesem Jahr gibt es noch eine weitere Innovationsausschreibung. Sie hat den Stichtag 1. September. Dann werden erneut 583,25 Megawatt für Hybridanlagen ausgeschrieben. Neben Photovoltaik-Speicher-Kombinationen können auch Gebote für Batteriespeicher zusammen mit Windkraftanlagen abgegeben werden.
Gebotsmenge bei Windkraft an Land erreicht Rekordwert
Zeitgleich mit den Resultaten für die Innovationsausschreibungen veröffentlichte die Bundesnetzagentur auch die Ergebnisse der jüngsten Auktion für Windparks an Land. Dort zeigt sich ein deutlicher Aufwärtstrend. So sei mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge ein neuer Rekord verzeichnet worden. Dennoch ist damit das Ausschreibungsvolumen von fast 2,8 Gigawatt nicht ganz ausgeschöpft. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 189 Zuschläge für Windkraftanlagen mit 2379 Megawatt Leistung. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33 Cent pro Kilowattstunde wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts von 7,35 Cent pro Kilowattstunde, wie die Behörde veröffentlichte. Der niedrigste Zuschlagswert betrug demnach 7,20 Cent pro Kilowattstunde.
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Vll.. blöde Frage:
Aber sind diese PV+Speicher Anlagen verpflichtet netzdienlich einzuspeisen?
Also die Speicher-Zyklen auf 7-10 Uhr und 15-20 Uhr zu legen und die Mittagsspitzen zu glätten?
Oder halt die Einspeisung bei Netzengpässen (positiv/negativ)?
Oder ist das nur finanziell….So nach den Motto…macht was ihr wollt die 6,78 – 9,17 Cent/kWh bekommt ihr sowieso
Die Anlagen sind in der Direktvermarktung. D.h. wenn sie zu Zeiten einspeisen, an denen der Marktpreis über der garantierten Marktprämie liegt, geht das in die eigene Tasche. Liegt der Marktpreis unter der Garantie bekommen sie die trotzdem. So weit gilt: Gewinne privatisiert, Verluste sozialisiert, so wie das jeder Unternehmer gerne hat. Endgültig grotesk wird die Angelegenheit, wenn die Marktpreise für mehrere Stunden auf Null sinken oder darunter: Dann bekommen sie für ihren eingespeisten Strom gar nichts. Das tritt jetzt regelmäßig an Wochenendtagen mit schönem Wetter im Sommer ein und dehnt sich mit steigender installierter Leistung auch in Frühjahr und Herbst und gelegentlich auch unter der Woche aus. Perspektivisch wird diese Regelung zu einem ziemlich abrupten Abbruch der Neuerrichtung von Anlagen führen, weil die aus der Nullvergütung resultierenden Verluste die Gewinne auf der anderen Seite nicht mehr ausgleichen können. Grotesk ist es deshalb, weil Altanlagen zwar einen Einspeisepreis garantiert haben, sie haben aber keinen Einfluss darauf, was zugebaut wird, und damit wie oft diese Nullvergütung greift und die Garantie damit wertlos wird.
Anlagen, die einen Speicher dabei haben, wird es nicht so bald treffen wie Nur-Einspeiser, aber die Speicher sind als nur einer Anlage zugeordnet nicht so effizient, wie sie sein könnten, wenn sie im Netz je nach Jahres- und Tageszeit für die Aufnahme aus unterschiedlichen Quellen eingesetzt werden könnten.
Die zugrundeliegende Krux ist: Die Erneuerbaren Anlagen sollen so tun können, als ob sie ein fossiles Kraftwerk wären. Das liegt an der Marktordnung, die keinen vernünftigen Handelsmechanismus eingerichtet hat für den Fall, dass die unflexiblen Erzeuger mehr Strom erzeugen als die unflexiblen Verbraucher benötigen. Und die europäische Integration ist natürlich auch ein Problem. Viele unserer Nachbarländer sind noch lange nicht so weit wie Deutschland, so dass diese ungute Mischstruktur von Fossil-nuklear und Erneuerbar noch lange erhalten bleibt. Einerseits spart uns der Verbund mit den Nachbarländern viel Geld, weil wir die Flexibilitäten dort intensiv mitnutzen, andererseits zwingt es uns dazu die Erneuerbaren Erzeuger gegen Dumpingpreise des Fossil-Nuklearen Bereichs, der seine Folgekosten (Haftpflichtversicherung für KKW, Endlagerkosten Klimawandelfolgekosten) nicht bezahlen muss, abzuschirmen.
Zusammenfassend kann man sagen: Viele Regelungen des EEG funktionieren sehr gut, so dass wir den erwünschten starken Zubau erneuerbarer Erzeuger hatten, und er soll noch stärker werden. Manche Regelungen, die von den Merkelregierungen eingeführt wurden, werden aber, wenn sie nicht geändert werden, dazu führen, dass wir die 100%-Erneuerbar nie erreichen. Das war so beabsichtigt, und wird sich auch nicht ändern, so lange eine Partei in der Regierung mitredet, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Ungleichheit zu fördern und sich aushalten lässt von denen, die auf der Sonnenseite dieser Ungleichheit stehen.