Die politisch Verantwortlichen in Deutschland müssen in Sachen gemeinschaftlicher Erzeugung und Nutzung von Energie für klare Förderbedingungen sorgen, für bessere Information der Bürger und für den Abbau bürokratischer Hürden. Nur so lassen sich die Zielvorgaben der Europäischen Union erfüllen, die in jedem Ort mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft fordern. So lautet das Fazit einer Analyse, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dreier Forschungsinstitutionen im Rahmen des Projekts „SteuerBoard Energie“ erstellt und in einem Politikpapier zusammengefasst haben.
Swantje Gährs vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität Lüneburg und dem Ecolog-Institut leiten die „Nachwuchsgruppe“, deren Arbeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Generell geht es um die Frage, welche politischen Rahmenbedingungen Energiegemeinschaften zur Entfaltung ihrer Potenziale benötigen. „Im Fokus“, so eine Mitteilung der drei Forschungsinstitutionen, „stehen dabei spezifische Modelle wie Energy Sharing oder Pooling von Speichern und deren sozio-ökonomische und ökologische Wirkung“. Die Potenziale solcher Modelle seien viel höher als bislang ausgeschöpft.
In Deutschland existieren demnach schätzungsweise 2500 bis 3000 Energiegemeinschaften, die neben günstiger Energieversorgung für ihre Mitglieder auch „soziale Wirkungen“ entfalten, etwa die Wissensvermittlung zur Energiewende oder die Stärkung lokaler Gemeinschaften. Außerdem seien sie förderlich für die Akzeptanz der Energiewende und leisteten einen Beitrag zu deren Finanzierung. „Obwohl Studien den Energiegemeinschaften europaweit ein hohes Potenzial zuschreiben“, heißt es weiter, entwickelten sich solche Modelle in Deutschland aber „nur schleppend weiter“. Sie stünden für die Bundespolitik „nicht im Zentrum, wenn es darum geht, das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft zu gestalten“, so Swantje Gährs. „Impulse kamen zuletzt vor allem auf Ebene der Länder oder der Europäischen Union.“
„Erste Schritte“ seien mittlerweile mit dem „Solarpaket 1“ zwar erfolgt, so Gährs weiter, aber Energiegemeinschaftsmodelle wie das Energy Sharing, bei dem Teilnehmer in Erzeugungsanlagen investieren und die Energieerträge dann auch gemeinschaftlich nutzen, „sind nach der aktuellen Regulatorik immer noch nicht möglich“.
Da solche Gemeinschaften im Strom- und auch im Wärmebereich umgesetzt werden können, könne potenziell der überwiegende Teil der Bevölkerung daran teilhaben. Nötig sei hierfür aber „eine übergreifende Strategie auf Bundesebene“, die quantitative Ziele für Energiegemeinschaften festlegen und auch den Rahmen für deren Weiterentwicklung schafft. Bürokratische Hürden und komplexe Rahmenbedingungen setzen dem Engagement der Gemeinschaften aktuell Grenzen. „Gerade den regulatorischen Rahmen ändert die Politik bisher zu langsam und zögerlich“, kritisiert Lars Holstenkamp.
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