Mieterstrom: IW Köln schätzt Potenzial auf 1,9 Millionen Anlagen

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Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) berechnete erneut das Potenzial für Mieterstromanlagen in Deutschland. In einem Papier legten die Forscher dar, dass theoretisch etwa 14,3 Millionen Mieterhaushalte von Mieterstrommodellen profitieren können. Diese Haushalte würden sich nach Angaben der Forscher auf 1,9 Millionen Gebäude verteilen.

Bereits im Jahr 2017 beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine derartige Potenzialabschätzung, mit dem Ergebnis von 370.000 geeigneten Wohngebäuden, die mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgerüstet werden könnten. Damals hätten maximal 3,8 Millionen Menschen von solchen Modellen profitieren können. Diese Schätzung ist den Autoren des IW Köln zufolge zu konservativ.

Aktuell sei aber nur ein Bruchteil dieses Potenzials gehoben. Auf den Mehrfamilienhäusern in Deutschland befanden sich Stand April 2024 lediglich 9000 Photovoltaik-Anlagen. Der Grund hierfür liege in der Wirtschaftlichkeit und in der Bürokratie.

Im Wohnungsbestand fehle häufig die Möglichkeit, einen summierenden Zähler und Smart Meter in jeder Wohnung einzusetzen, um eine genaue Abgrenzung zwischen eigenem Solarstrom vom Dach und Netzstrombezug machen zu können. Auch wenn die technischen Möglichkeiten dazu bereits da sind, scheitere es häufig am Umfang und an den Kosten der notwendigen Umbaumaßnahmen.

Die Forscher sehen eine Verbesserung in den Regeln, die seit dem Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ gelten. Diese reichen jedoch nicht weit genug, um diesem Marktsegment einen richtigen Schub zu verpassen.

Daher brauche es eine bundesweit einheitliche Regel, wie die Prozesse in Mieterstromprojekten ablaufen. Gemeint sind damit die Schritte, in denen Mieterstromanbieter, Netzbetreiber und Reststromanbieter sowie Messstellenbetreiber zusammenkommen. Bisher gebe es hierfür keine standardisierte Lösung. „Die Planung von Mieterstrom darf kein maßgeschneidertes Projekt sein“, heißt es dazu in dem Papier.

Außerdem schlagen die Autoren vor, die Vergütungslogik des EEG bei Mieterstromprojekten umzukehren. Aktuell gelten für Teileinspeiseranlagen geringere Fördersätze als für Volleinspeiser. Das führe zu unnötig kleinen Anlagen.

Ebenfalls schlagen die Autoren vor, die Vertragsfreiheit bei der Stromanbieterwahl umzukehren. Es sei ein Problem, dass Projektierer sich nicht sicher sein können, wie viele Hausbewohner bei einem Mieterstromprojekt mitmachen. Man spricht hier von der Mitmachquote. Liegt sie zu niedrig, kann sich das Projekt unter Umständen nicht refinanzieren. Um die Mitmachquote möglichst hoch zu halten, empfiehlt das IW Köln die Vertragsfreiheit auf Basis einer Widerspruchslösung. Dabei werden alle Mieter automatisch Kunde bei Mieterstromanbietern, es sei denn, sie legen Widerspruch ein. Ein Teil dieses Problems sei durch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung behoben. Dieses Modell solle sich auch zum Standard mausern, so die Autoren. Allerdings gebe es auch hier keine Garantie für hohe Mitmachquoten.

Der Aufwand könnte sich lohnen. Betrachte man den theoretischen Gesamtertrag, wenn auf den 1,9 Millionen mehrgeschossigen Wohnhäusern Photovoltaik-Anlagen entstehen, komme man auf 43 Terawattstunden im Jahr. Verglichen mit den 61 Terawattstunden, die sämtliche deutschen Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 erzeugten, könnte der Beitrag des Mieterstroms an der Energiewende beachtlich werden.

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