Bundesnetzagentur legt Teilnehmerkreis für „Nutzen statt Abregeln 2.0“ fest

Bundesnetzagentur, Hauptsitz, Bonn

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Die Bundesnetzagentur hat am Montag in ihrem Erlass „Nutzen statt Abregeln 2.0“ Kriterien festgelegt, die zuschaltbare Lasten für ihre Teilnahme an der Maßnahme erfüllen müssen. Gleichzeitig definierte die Behörde den Teilnehmerkreis, bei dem sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer „zusätzlichen“ Stromnachfrage ausgeht. So finden sich nun in dem Erlass die Substitution fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung, der Einsatz netzgekoppelter Speicher und neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen.

Hintergrund ist, dass weniger Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden sollen, wenn ihre Stromproduktion auf Hochtouren läuft, die Netze jedoch noch nicht hinreichend für den Abtransport ausgebaut sind. „Damit bereiten wir den Weg, dass erneuerbarer Strom genutzt werden kann, der ansonsten abgeregelt würde. Dieses Instrument ist wichtig, aber kein Ersatz für einen möglichst schnellen und bedarfsgerechten Netzausbau“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zum neuen Erlass.

Zunächst werden die vier Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50 Hertz und Transnet BW mit einer zweijährigen Erprobungsphase beginnen. Dabei sollen sie „ein vereinfachtes pauschaliertes Zuteilungsverfahren“ anwenden, wie die Bundesnetzagentur erklärte. Parallel dazu werde für die Zeit danach ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren entwickelt. Ab April 2025 könnten zudem auch die Verteilnetzbetreiber das neue Instrument anwenden.

Der Erlass „Nutzen statt Abregeln 2.0“ geht auf die im November 2023 beschlossene Reform des Energiewirtschaftsgesetzes zurück. Im neu eingeführten Paragraphen 13 ist die Schaffung einer Regelung zur Verringerung der Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen aufgrund strombedingter Netzengpässe vorgesehen. Demnach sollen die vier Übertragungsnetzbetreiber voraussichtlich wegen strombedingter Netzengpässe abzuregelnde Erneuerbare-Energien-Strommengen an die berechtigten Teilnehmer zuteilen. Die zusätzlich zuschaltbaren Lasten sollen somit für eine Engpassentlastung sorgen und die Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen verringern.

An der öffentlichen Konsultation zu dem Erlass hatten sich 21 Verbände, Interessengruppen und Unternehmen beteiligt.

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