Vergangenen Donnerstag (20.06.2024) war ich auf der Intersolar unterwegs und schon bin ich vom naiven Glauben geheilt, die energiewendebewegten Aktiven in Deutschland hätten moralische Bedenken, sich auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen voll zu machen.
Goldgräberstimmung herrschte besonders an den Messeständen der Agri-Photovoltaik. Da ich Agri-Photovoltaik sehr kritisch betrachte, sehe ich mich jetzt genötigt, zu dieser aktuellen Entwicklung Stellung zu nehmen, bevor aus einem Nischenprodukt mehr wird und man sich nachher darüber ärgert.
Was ist passiert?
Ohne Ausschreibung eine staatlich garantierte EEG-Festvergütung von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für 20 Jahre garantiert zu bekommen, ist offenbar sehr lukrativ. Das gilt nämlich seit dem “Solarpaket 1” für Photovoltaik-Freiflächenanlagen die weniger als ein Megawatt Peak-Leistung haben und zur Kategorie 1 der Agri-Photovoltaik nach DinSpec 91434 gehören. Damit sind senkrechte und/oder hoch aufgeständerte Solaranlagen gemeint. Es gibt Anbieter, die werben gezielt für dieses Segment und stellen Erträge von 110.000 bis 130.000 Euro pro Jahr in Aussicht. Bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde Einspeisevergütung sind Agri-Photovoltaik-Anlagen – trotz höherer Bau- und Betriebskosten pro Kilowattpeak als normale Photovoltaik-Freiflächenanlagen – extrem rentabel zu betreiben. Erst recht, wenn sie im sonnenreichen Bayern oder in Baden-Württemberg stehen.
Einfacher wird es zusätzlich dadurch, dass Agri-Photovoltaik-Anlagen als privilegierte Bauvorhaben gelten, wenn sie hofnah oder im 200 Meter-Streifen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Eisenbahnen errichtet werden.
Wie konnte das passieren? Vermutlich ist daran nicht nur die Agrarlobby beteiligt, sondern auch der Umstand, dass sich das “Solarpaket 1” um etliche Monate verzögert hat. Eigentlich für letztes Jahr vorgesehen, ging es erst vor wenigen Wochen final durch das Gesetzgebungsverfahren. Bei der Planung des “Solarpakets 1” im Frühjahr 2023 hatte man höhere Kosten für solche Anlagen angesetzt. Nun sind aber die Preise für Solarmodule von Februar 2023 bis zum Mai 2024 um mehr als 65 Prozent gesunken.
Das wusste der Gesetzgeber in diesem Frühjahr schon und hätte es ändern können. Es kommt mir so vor, als ob die Regierung und auch die Opposition bei der Verabschiedung des “Solarpakets 1” in diesem Jahr kein Lust mehr gehabt hätten, das Interesse der Allgemeinheit an preiswerter Energie zu beachten. Vielleicht war diese Untätigkeit auch eine Folge der Bauernproteste? Der größte Widerstand gegen eine Anpassung soll wohl aus dem Landwirtschaftsministerium gekommen sein.
Wenn also Anlagenentwickler, Projektierer, Investoren und Landwirte jetzt scharf nachdenken würden und neben eigenen betriebswirtschaftlichen Interessen auch das Gemeinwohl in den Blick nähmen, dann könnten sie sich fragen, ob es moralisch einwandfrei ist, sich auf Kosten anderer zu bereichern.
Bei der Aussicht auf nahezu risikofreie, sehr hohe Erträge verstehe ich jeden, der darüber nachdenkt, diese Gelegenheit eiskalt zu nutzen. Da ich mich jedoch mehr dem Gemeinwohl verpflichtet fühle, finde ich es ein Unding, wenn die Ökostrom-Förderung unnötig teuer gemacht wird. Dazu passend gibt es bereits Diskussionen über den zusätzlichen Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos. Höhere Strompreise belasten eher ärmere Haushalte, denen höhere Energiekosten mehr weh tun. Energieintensive Industrien werden bei höheren Energiepreisen tendenziell noch schneller aus Deutschland abwandern und damit gehen gute Arbeitsplätze verloren. Das kann ich nicht wollen, weil es darüber hinaus die Akzeptanz der Energiewende torpediert.
Also erlaube ich mir hier massive Kritik zum einen an der Regierungspolitik in Berlin und zum anderen appelliere ich vorauseilend an die Nutznießer dieser politischen Untätigkeit/Unfähigkeit, ihre absehbaren Übergewinne für gemeinwohlorientierte, soziale Zwecke zu spenden: Kindergärten, Schulen, überhaupt Bildung, Umweltschutz, Integration von Migranten, freiwillige Feuerwehr und ähnliches fallen mir direkt ein.
Wir hatten in der Solarbranche schon einmal einen Vorwurf einer massiven Überförderung mit Folgen, die nicht witzig waren. Ältere Semester werden sich erinnern, was in 2011 bis 2012 geschah: Infolge schneller sinkender Modulpreise als für möglich gehalten, wurde die Investition in eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Gelddruckmaschine und Photovoltaik-Freiflächenanlagen boomten ungemein. Die EEG-Vergütung wurde darum im Mai 2012 radikal um bis zu 29 Prozent gekürzt. Das Segment der Photovoltaik-Freiflächenanlagen brach zusammen. Mehr als 100.000 hoch motivierte Menschen konnten sich neue Arbeitsplätze suchen. Die Solarindustrie ist in den darauffolgenden Jahren auch noch den Bach runter gegangen.
Zum Abschluss wünsche ich mir viele Antworten auf diese Fragen:
Was ist wirklich in Berlin passiert, dass Regierung und Parlament vor dem Inkrafttreten des “Solarpakets 1” den EEG-Tarif für Agri-Photovoltaik-Anlagen nicht an die gesunkenen Modulpreise angepasst haben?
Wer hat ein Interesse an einer unter Gemeinwohlaspekten und auch aus Gründen der Lebensmittelsicherheit eigentlich nicht notwendigen Agri-Photovoltaik?
Wie sollen Agri-Photovoltaik-Anlagen in einer ausgeräumten Agrarlandschaft eine gute Basis für mehr Biodiversität bieten, wenn sie intensiv bewirtschaftet werden müssen, um die notwendigen Referenzerträge zu erwirtschaften?
Warum werden überhaupt noch Photovoltaik-Anlagen gefördert, die viel teurer sind als “normale” Solarparks? Damit meine ich nicht nur Agri-Photovoltaik, sondern auch Dach-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik, Parkplatz-Photovoltaik.
— Der Autor Ralf Schnitzler ist studierter Landwirt und war von 2009 bis 2012 bei Juwi Solar Teamleiter Deutschland für das EPC-Business im Segment der Freifläche. Von 2019 bis 2021 war er Projektentwickler für Solarparks bei der Bejulo GmbH in Mainz. Dabei lernte er die von Bejulo errichteten Biodiv-Solarparks in der Nähe von Cottbus kennen und bekam die Idee zum bundesweiten Biotopverbundnetz aus Biodiv-Solarparks. Seit April 2021 entwickelt er als freier Berater diese Idee weiter und berät Energieversorger, Stadtwerke, Kommunen, Landeigentümer, Landwirte, Bürger und Verbände. Mehr über seine Arbeit und Biodiv-Solarparks finden Sie unter www.gemeinsameinfachmachen.de.
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Die übertriebene PV Förderung kritisiere ich schon lange. Ich bin Schweizer und bei uns gibt es keine garantierte Einspeisevergütung, sondern den Börsenpreis. Der Deutsche Steuerzahler und der Deutsche Stromkunde zahlt 10 Cent/kWh für Solarstrom, der eigentlich fast keinen Wert hätte. Deutschland hat dann naheliegend zu viel Strom, sodass das Stromnetz (fast) zusammenbricht und der Strom zu Negativpreisen ins Ausland fliesst. Trotz hoher Förderung hat Deutschland keinen signifikant höheren PV Ausbau als die Schweiz, wenn man bedenkt, dass Deutschland 10x mehr Einwohner hat als CH (DE baut etwa 10x so viel PV wie CH).
Da muss ich als Schweizer vehement widersprechen: Es gibt für die Kantonswerke massive Förderung über den garantierten anzusetzenden WACC von 5.11% für PV Grossanlagen. Das heisst die Stromgestehungskosten aus solchen Anlagen werden mit dem WACC von 5.11% gerechnet. Das ist dann eine garantierte Eigenkapitalrendite von 17.55% (80%FK/20%EK). Ein Kantonswerk mit Staatsgarantie bekommt Fremdkapital momentan bei 2% und die Kantonswerke finanzieren oft gerade diese Projekte mit 80% Fremdkapital.
Bei den Solarkraftwerken unter dem „Alpinsolargesetz“ betragen die Baukosten etwa 5000 Fr./kWp.
60% Subventionen werden erstattet vom Bund, das sind dann 3000 Fr/kW es verbleiben dem Kantonswerk 2000 Fr/kW. bei 2000 Volllaststunden. Die verbliebenen Stromgestehungskosten von etwa 9 Rp/kWh aus den Kapitalkosten und die sehr hohen Wartungs- und Reparaturkosten von 5 Rp/kWh werden dann wieder über die Einspeisung in die Grundversorgung überwälzt. Ohne Markt. Jeder Private welcher sein Hausdach eindeckt, bekommt nur den „Marktpreis“ 6.197 Rp/kWh für Netzeinspeisungen. Das ist der Grund, warum das Potenzial der Dächer in der Schweiz niemals ausgenutzt werden wird und damit auch nicht ausreicht den Strombedarf der Zukunft zu decken. Das weiss auch der Herr Schürmann.
Agri-PV ist in der Schweiz sehr schwierig, denn der Anlagenersteller muss beweisen, dass er einen Mehrertrag in kg/ha Biomasse erzielt. Das heisst der Landwirt ist nicht frei das anzubauen was er will, sondern, das was er muss, um die obige Prämisse zu erfüllen. Anstatt Erfahrungen im Hinblick auf Schadensminimierung durch den Klimawandel zu sammeln, wird in der Schweiz die kostengünstige, subventionsfreie Agri-PV (1200 Fr/kWp) faktisch verboten. Der Landwirt soll vor allem vom Staat abhängig bleiben.
Bei der Windkraft werden die staatseigenen Windmühlen mit einem Überwälzungstarif in die Grundversorgung von 23 Rp/kWh gefördert. Der Privatinvestor müsste sich aktuell mit 6.196 Rp/kWh begnügen. Der Private hat allerdings wenig Aussicht auf Genehmigung, da er die finanzielle Stabilität des Windparks ja nicht glaubhaft nachweisen kann.
Die 9 Millionen Schweizer Stromkonsumenten haben keine Freiheit den Lieferanten zu wählen, sondern begleichen beim Staatsmonopolisten dessen Tarif.
Resultat: eine 10 kW Anlage kostet auf Schweizer Dächern 4000 Fr/kWp, Alpinsolar 5000 Fr./kWp und Agri-PV gibt es in homöopathischen Dosierungen als Forschungsprojekte in jedem Kanton.
Dass auch das Stromvolumen der in die Jahre gekommenen Atomkraft geplant kompensiert werden sollte, ist in Politik und Gesellschaft noch nicht angekommen.
Herr Schnitzler, ich würde gerne Ihre Frage beantworten. Es sind die Besitzer von Grundstück, das nun verbaut wird. Zum Glück ist es in der Schweiz verboten, in der Landwirtschaftszone Freiflächenanlagen zu bauen. Solange wir Industriegebäude, Schulen und Parkhäuser ohne PV Anlage haben, brauchen wir Freiflächen nicht dringend.
Was spricht denn gegen die doppelte Flächen Nutzung?
Bei Parkplätzen z.B. ist es ein ziemlicher nobrainer, bei agri pv kann m sich z.b. die Ergebnisse des frauenhofer Instituts anschauen und je nach Art der Pflanzen kann dies durchaus viele Vorteile haben. Pflanzen werden vor zuviel Hitze und Starkregen geschützt und teilweise gibt es sogar Ertragssteigerungen
Es spricht dagegen, dass es noch besser wäre, nur Photovoltaik-Strom auf der Fläche zu ernten. Das ergibt erheblich mehr Kilowattstunden / Jahr und Fläche als eine Mischung aus Solar und Agrar. Da es mehr als 2,3 Millionen Hektar Anbaufläche für Energiepflanzen gibt, könnte man diese Fläche ohne Risiko für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion Stück für Stück umwidmen. Wenn man 2,3 Millionen Hektar mit sehr preiswerten und einfach zu wartenden Biodiv-Solarparks bebauen würde, wären das sehr bequem 2.300 Terawattstunden pro Jahr. Also schon ein wenig mehr, als wir aktuell alleine an Strom verbrauchen. Wenn man die Fläche richtig vollstellt, dann wären das 4.600 Terawattstunden Photovoltaik-Strom pro Jahr. Damit auch nur ein zehntel davon Realität werden kann, bedarf es allerdings eines parallelen Netz- und Speicherausbaus. Schon jetzt ist Mittags im Sommerhalbjahr zu viel PV-Strom im Angebot und die Börsenpreis gehen ins Negative. Das ist ja auch keine gute Idee.
Wenn ich hier also gegen Agri-PV argumentiere, dann geht es mir am Ende darum, dass es volkwirtschaftlich klüger wäre, die durch weniger Agri-PV, weniger Moor-PV, weniger Dach-PV, weniger Floating-PV freiwerdenden Ressourcen an Wissen, Manpower, Material in den Netz- und Speicherausbau zu stecken. Agri-PV und die anderen Sachen sind eine gute Sache, wenn man sonst keine Probleme hätte! 🙂
Ich stimme zu dass sich bei der forderhöhe eine Diskrepanz ergibt. Wenn eine Anpassung bereits innerhalb weniger Monate notwendig wird, dann wäre eine Anpassung an die jetzigen ist preise ja auch zu kurz gegriffen weil die Preise in 12 Monaten ja wieder andere sein könnten. Warum also die Forderung nach einer punktuelle Anpassung statt einem flexiblen Modell?
Und vielleicht habe ich den Punkt bei den Fragen verpasst, aber wenn Flächenverbraucher eine Kritik an agri pv ist (gab es nicht Untersuchungen die für einige Produkte kaum Ertragsverlust pro Fläche und sogar pot Steigerungen ermittelten?) , ist dann die Förderung von pv auf bereits versiegelten Flächen (Dach+Parkplatz) nicht sinnvoll? Denn es gibt dabei Mehrkosten gegenüber Freiflächen die irgendwie aufgewogen werden müssen und andere Lenkungsinstrumente wie Limitierung und Verbote sind gesellschaftlich auch problematisch.
Warum lese ich von Ralf Schnitzler nie Artikel, in denen kritisiert wird, dass fossile (und bis kürzlich auch nukleare) Kraftwerke in langfristigen Verträgen teils deutlich oberhalb der 9.5p/kWh bekommen und das auch schon lange vor der erheblichen Entwertung des Euro durch die derzeitige Inflation (die 9.5ct entsprechen weniger als 8ct von 2020)?
Diese Kraftwerke sind unter anderem dadurch für das hohe Preisniveau verantwortlich, welches Endkunden bezahlen. Und können sich noch die Taschen vollstopfen, durch den Einkauf von günstigem Solar-/Windstrom von der Spot(t)börse und anschließende Lieferung zum vollen Vertragspreis.
Agrivoltaic (und spezifisch nicht Kategorie 1 -> hochaufgeständert) hingegen kann diesen Preiseinfluss auch auf Jahrzehnte nicht leisten, da es an einer entsprechenden installierten Basis fehlt und selbst dann wirkt sie immer noch preissenkend. Durch die im Artikel erwähnte Beschränkung auf kleine Anlagen wird ein solcher Einfluss auch nie relevant werden, da eine installierte Basis in der benötigten Größe nur durch eine drastisch geänderte Kostenstruktur, Legislation und Eigentumsverschiebung erreichbar ist.
Zudem deckt sich Ralf Schnitzlers Angabe nicht mit anderen einschlaegigen Quellen:
„In der DIN SPEC 91434 gibt es zwei unterschiedliche Agri-PV-Systeme. Kategorie 1 sind hochaufgeständerte Anlagen, die eine Bewirtschaftung unter den Modulen ermöglicht. In Kategorie 2 ist nur eine Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen erlaubt z.B mit den gewöhnlichen Modultischen (auch mit Nachführung) oder senkrecht aufgeständerte Anlagen.“
Ein Blick in die DIN ergibt zwar, dass senkrechte Anlagen mit einer Mindestarbeitshöhe >2.1m tatsächlich Kategorie 1 sein könnten. Hier sollte sich Ralf Schnitzler eventuell noch einmal genauer informieren. Besser wäre dies allerdings vor dem Schreiben des durchaus polarisierenden Artikels gewesen.
Es ist korrekt, dass senkrecht ausgerichtete Solaranlagen nicht zur Kategorie 1 der DinSpec 91434 zählen. Dennoch bekommen auch die senkrecht ausgerichteten Solaranlagen mit einer lichten Höhe von 0,80 Meter den Bonus von 2,5 Cent pro Kilowattstunden und werden finanziell den Kategorie 1 der DinSpec 91434 gleichgestellt. In § 48 des EEG ist es so definiert. Sorry, wenn das also etwas salopp in einem Topf gelandet ist!
Warum sollte ich Artikel schreiben, die sich mit den Vergütungssätzen von alten Kraftwerken befassen? Das ist nicht mein Anliegen. Mein Anliegen ist es, angesichts der knappen Ressourcen, des begrenzten Budgets, der Energiepreise für Endkunden, der fehlenden Speicherförderung, der begrenzten Fachkräfte, der zur Verfügung stehenden Zeit, der enormen Biodiversitätskrise und der nicht existierenden Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und normalen Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb der Photovoltaik-Entwicklungen das Gute zu wollen und das schlechtere zu lassen. Ich erlaube mir also massive Kritik innerhalb der Ereneuerbaren Energien, weil nicht alles gleich gut ist, wo „Erneuerbar“ oder „Bio“ drauf steht. Mehr als 1 Million Hektar Energiepflanzenanbaufläche für Biogasanlagen ist ein wesentlicher Grund, warum es keine Flächenkonkurrenz gibt und ohne Flächenkonkurrenz entfällt das Basis-Argument für Agrarphotovoltaik.
Ralf Schnitzler schrieb:
„Mein Anliegen ist es, angesichts der knappen Ressourcen, des begrenzten Budgets, der Energiepreise für Endkunden, der fehlenden Speicherförderung, der begrenzten Fachkräfte, der zur Verfügung stehenden Zeit, der enormen Biodiversitätskrise und der nicht existierenden Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und normalen Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb der Photovoltaik-Entwicklungen das Gute zu wollen und das schlechtere zu lassen.“
Also ist es völlig okay, diese knappen Ressourcen in riesigen Mengen auf teure Fossilbrennstoffe zu verschwenden, aber nicht in wenigen, kleinen Spezialfällen, wo Emissionen vermieden werden können? Und deswegen musst Du dann auch spezifisch die immer noch wesentliche Verbesserung durch die Installation einer hoch aufgeständerten Anlage als schlecht und zu vermeiden darstellen?
Was sind denn überhaupt die Anwendungsfälle von hochaufgeständerten Solaranlagen oder vertikalen Anlagen? Und was unterscheidet vertikale Anlagen von konventionellen Anlagen?
Vor allem aber, wie sind die Errichtungskosten im Verhältnis zum Ertrag?
Weil du deinen Schraubenzieher weniger benutzt als deinen Hammer, oder umgedreht, heißt das wirklich, dass dieser unbrauchbar ist und du ihn deswegen nicht benötigst? Oder würde ein Außenstehender denken, dass da Jemand Maslov’s Hammer schwingt?
Dein Anliegen klingt gut, wenn man es überfliegt. Aber genaugenommen spielst du damit dem Fortbestehen der fossilen Brennstoffe in die Hände. Das lesen Leute, die sich weniger damit beschäftigen und kommen zu dem Schluss, dass Agrivoltaic schlecht wäre und man doch besser alles ließe, wie es ist. Dieser Artikel ist schlicht hervorragend geeignet, zitiert zu werden von Leuten, denen Solar ein Dorn im Auge ist. Er scheint ja von Jemandem zu kommen, der sich damit auskennt.
Tatsächlich ist es aber so, dass landwirtschaftliche Betriebe einfach einmal die Möglichkeiten/Ressourcen zur Verfügung haben, und zwar jetzt, solche Anlagen zu errichten und damit Geld zu verdienen, statt auf eine ideale Lösung in einer fernen und unbestimmten Zukunft zu warten. Und damit können wir eben schon jetzt mit solchen Anlagen die Abhängigkeit von (unter anderem weiterhin russischen) fossilen Brennstoffen verringern.
@Dirk Schiller:
Grundsätzlicher bin ich auch gegen ITER und gegen jede Form von fossiler und atomarer Energiegewinnung und stehe nicht im Verdacht Fürsprecher von Großtechnologie zu sein. Dass mein Meinungsartikel bei Ihnen diese Reaktionen auslöst finde ich aber gut, denn Sie haben recht, es könnte missinterpretiert werden.
Also freue ich mich, wenn ich es hier klarstellen kann und meine Website https://www.gemeinsameinfachmachen.de noch viel mehr Informationen bietet, die ich zu beachten bitte, wenn man mich prügeln möchte.
Streit gehört zur Demokratie und ich streite gerne, wenn es der Sache dient. In diesem Fall einer preiswerten, schnellen, lokal-dezentralen, gemeinwohlorientierten Energiewende dient.
Einfache Antwort:
wir haben wohl tatsächlich „die dümmste Regierung Europas“ —
wie Sarah Wagenknecht vor kurzem „vor dem Parlament hinterfragte“ ? !
Alles Gute !
Wolfgang Gerlach
Wenn man nicht begriffen hat, dass diese Forderung mit den entsprechenden Preisen insbesondere von der CSU gekommen ist, lebt man in ihrer Welt.
hallo, dir Forderung Agri-PV stärker zu fördern kommt vor allem aus Bayern (Aiwanger, Söder). Die Ampel hat nachgegeben. Problem der Agri-PV, sie verteuern den Strom. Normale Freiflächenanlagen bekommen 5 Cent/kWh und wenn der Börsenstrompreis 4 Cent beträgt, ist der Unterschied 1 Cent, das ist ihm Rahmen. Wenn aber Agri-PV 8 Cent bekommen ist der Unterschied 4 Cent. Genauso bei Dachanlagen, auch hier liegt der Unterschied bei über 4 Cent. Der Unterschied ist dann die EEG-Umlage die der Staat derzeit zahlt. Also wenn man günstigen Strom möchte, braucht man Freiflächenanlagen. Die Rechnung ist doch ganz einfach.
Genau richtig…. Jeder „Markteingriff“ führt zu Investitionen, die eigentlich falsch sind, sich wirtschaftich jedoch lohnen…..
Ich sehe es nicht so streng. Meiner Meinung nach muss nicht immer auf die schwarze Null hin gewirtschaftet werden, sondern es darf am Ende durchaus etwas hängen bleiben. Wenn man bedenkt durch welchen langjährigen bürokratischen Aufwand man muss, ist diese Entlohnung sicherlich nicht verkehrt. Das Betreiber oder Projektierer durch die Energiewende sich die Taschen auf Kosten der Allgemeinheit voll machen bezweifle ich ebenso. Immerhin wird dieser Strom in den allermeisten Fällen nicht selber verbraucht sondern Großteils in das Netz gespeist, was wiederum der Allgemeinheit zugute kommt.
Nichtsdestotrotz geht es ja immer noch darum, die fossile Energiewirtschaft zu verdrängen und Leute, die sich dieser Mammutaufgabe stellen, sollen durchaus davon profitieren dürfen.
Jeder Eingriff in den Markt ist Murks…
Der Preis muss sich ausschließlich in einem ungeregeltem Markt bilden in dem Angebot und Nachfrage über den Handelspreis entscheiden. Es muss ja nicht nur die Strombörse sein. Mit langfristigen Lieferverträgen oder PPA lassen sich auch Preise bilden. Jede staatliche Marktverschiebung über steuergarantierte Verkaufspreise (EEG) ist schlecht und fördert immer in falsche Richtungen auf KOSTEN dere Steuerzahler.
Ich gönne JEDEM Landbesitzer die extra €-Million im Jahr…. Nur nicht, wenn diese aus meinen Steuerzahlungen kommt und auch gemeinschaftich Gutes (Bildung, Verteidigung, Infrastruktur) damit hätte realisiert werden können……
Björn schrub:
„Jeder Eingriff in den Markt ist Murks…“
Aha, heißt, du möchtest ab morgen den vollen Preis für die entstandenen Kosten der fossilen Brennstoffe bezahlen? Was glaubst du wohl, warum Erdgas so spottbillig ist, im Vergleich zu Strom?
@Björn: Der Satz „Jeder Eingriff in den Markt ist Murks“ ist natürlich auch Murks, weil das so pauschal nicht gilt. Gerade bei der Energieversorgung als systemrelevantem Element der Daseinsvorsorge lohnt es sich doch sehr, sorgfältig abzuwägen, was dem „sogenannten“ Markt und was dem Ordnungsrecht überlassen werden sollte. Bei kritischer Infrastruktur (dazu zähle ich u.a. die Energienetze und damit zusammenhängend die Energieerzeugung) hat ein Markt eigentlich gar nichts verloren…. Aber das ist die nächste Baustelle, die ich in einem bald kommenden Meinungsartikel beleuchten werde.
@Dirk Schiller: Ich verstehe nicht so ganz, warum Sie so auf den Subventionen für fossile Rohstoffe herumreiten. Das ist doch altbekannt. Auch gehört es in meinen Augen nicht in einen Meinungsartikel, der Agri-Photovoltaik im Vergleich zu normalen Solarparks als unnötig betrachtet. Also erlaube ich mir die Gegenfrage: Worauf wollen Sie hinaus? Oder noch konkreter: Wollen Sie hier Verwirrung stiften? Wir können das gerne per Telefon besprechen, weil ich ja finde, dass das nicht unter meinen Meinungsartikel gehört. Vielen Dank.
Ralf Schnitzler schrieb:
„Bei kritischer Infrastruktur (dazu zähle ich u.a. die Energienetze und damit zusammenhängend die Energieerzeugung) hat ein Markt eigentlich gar nichts verloren…“
Hier ist Ralf Schnitzler auf einem recht guten Pfad. Infrastruktur wird immer von den Nutzern der Infrastruktur finanziert, und zwar in voller Höhe. Dort „Investoren“ hinzuzufügen, welche dann dadurch die Eigentümer dieser Infrastruktur werden, ist ungefügig. Deren Investition kann niemals auch nur ansatzweise die übernommenen Assets finanzieren und diese auch nicht erhalten. Die dafür erhaltenen Mittel fließen allerdings als Gewinne an die Eigentümer ab und werden nicht oder bestenfalls teilweise für die Erhaltung aufgewendet.
Ralf Schnitzler schrieb weiterhin:
„Ich verstehe nicht so ganz, warum Sie so auf den Subventionen für fossile Rohstoffe herumreiten. Das ist doch altbekannt.“
Ralf, als Erstes biete ich Dir ebenfalls das Du an, aus Höflichkeit. So alt kannst Du gar nicht sein, dass ich dich aus Altersgründen siezen würde.
Diese Frage ist einfach zu beantworten, Björn war sich sehr sicher, dass „Jeder Eingriff in den Markt ist Murks“ ein korrektes Statement ist. Was ihm scheinbar völlig entfiel, bei diesem Statement, ist die Tatsache, dass es nie einen solchen Markt gegeben hat und eben fossile Brennstoffe mit Fördergeldern überschüttet werden, und zwar in einer Höhe, die zum Beispiel die Fördergelder für Solar wie Portobeträge aussehen lassen.
Diese Gelder verzerren den Markt von jeher.
„Das ist doch altbekannt.“, Sicher. Aber offensichtlich nicht Jedem, sonst würden solche Beiträge hier gar nicht erst zu lesen sein. Es gab nie einen offenen Markt für Energie, es wurde schon immer über Regulierungen, Lizenzen, Förderung, Garantien etc. bestimmt, wer was machen darf und wieviel er dafür bekommt. Das fing schon beim Holzsammeln vor Jahrhunderten an, vermutlich sogar schon sehr viel eher.
„Wollen Sie hier Verwirrung stiften?“. Das müsstest Du mir einmal näher erklären. Aus meiner Sicht versuche ich eher Björn und anderen Lesern aufzuzeigen, dass nicht alles so schwarz-weiß ist, wie es gerne dargestellt wird und diese zu ermutigen, einmal genauer hinzuschauen.
Wie eben auch „Agrivoltaic schlecht!“ oder „Vorher war alles besser!“ oder „Wir müssen jetzt nur noch auf die ideale Lösung warten!“, ob nun impliziert oder direkt ausgesprochen, von vornherein so falsch sein müssen wie „Jeder Eingriff in den Markt ist Murks“.
Interessanterweise höre ich das Markt-Argument fast immer von Leuten, welche in stark regulierten Märkten einen guten Pfennig machen.
Allerdings lehne ich das angebotene Telefongespräch vorerst dankend ab, solange sich dafür kein ausreichender Grund abzeichnet. Das wäre auch unfair meinen Freunden und Bekannten gegenüber, welche sich durchaus darüber beschweren, dass ich selten frei verfügbar bin.
„Streit gehört zur Demokratie und ich streite gerne, wenn es der Sache dient.“.
Ralf, wer wird denn hier streiten wollen?
Es geht vornehmlich um eine Diskussion und hier im Wesentlichen um die Diskussion von Detailfragen. Kritik sollte doch wohl konstruktiv sein, ansonsten hättest Du hoffentlich nicht dieses Format gewählt.
@Dirk Schiller: Ich bitte beim Sie zu bleiben, solange ich das nicht anbiete. Spekualation über mein Alter finde ich auch nciht witzig, zumal das öffentlich bekannt ist, wenn Sie einen Blick auf meine Homepage werfen würden. Sie scheinen engagiert zu sein, vermischen aber zu viele Themen und ziehen teilweise falsche Schlussfolgerungen. Und lassen Sie bitte in Zukunft die alte, fossile Energiewelt beiseite, denn in einem 100%-EE-System gibt es diese einfach nicht mehr. Ich suche nach klugen Wegen in die Zukunft einer 100 prozentigen erneuerbaren Energieversorgung aus Wind- und Solarkraft.
Ralf Schnitzler schrieb:
„Und lassen Sie bitte in Zukunft die alte, fossile Energiewelt beiseite, denn in einem 100%-EE-System gibt es diese einfach nicht mehr.“
Dann muss ich darum bitten, zukünftig dieser nicht mehr in die Hände zu spielen. Wir müssen noch recht lange mit einer Koexistenz rechen, den Zeitraum muss man nicht notwendigerweise verlängern. Leider ist die fossile Welt eben noch der weitaus dominantere Teil in der Energieversorgung und legt damit immer noch die Bedingungen fest („Systemrelevanz“).
„Ich suche nach klugen Wegen in die Zukunft einer 100 prozentigen erneuerbaren Energieversorgung aus Wind- und Solarkraft.“
Es gibt da diesen Spruch, „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“. Es klingt löblich, nach der besten Lösung zu suchen. Leider ist dies eine derzeit sehr beliebte Strategie um nichts zu tun. Dies soll keineswegs eine Unterstellung sein, dass Ralf Schnitzler sich bevorzugt auf das Nichtstun verlegt.
Es wird nur nie eine kluge Lösung geben, sondern einen Mischmasch aus allerlei Lösungen, von denen sich die besseren oder die verfügbareren oder aber auch nur die bekannteren Lösungen durchsetzen werden.
Die klügste Lösung ist schlussendlich immer die, die auch benutzt werden kann.
Wir wissen, dass die Verfügbarkeit von Ressourcen oft eher ein Wahrnehmungsproblem ist, siehe leere Modullager, volle Modullager, zu hohe Preise, zu niedrige Preise, zu wenig Arbeitskräfte, Entlassungen. Das berührt natürlich nicht die Tatsache, dass Ressourcen begrenzt sind. Genaugenommen ist derzeit die knappste Resource Zeit.
Ich finde das „Sie“ unhöflich und unpersönlich. Diese Distanzierung hat oft nur den Grund, eine sich selbst zugewiesene Autorität nicht zu verlieren. Ich finde es deutlich wirkungsvoller, sich seine Autorität redlich zu verdienen, wenn man diese denn benötigt. Aber Jeder nach seinen Vorlieben.
Solange es nicht industriell nutzbare,umweltverträgliche Speicher gibt halte ich die Vergrößerung von Wind,Solarparks als sinnlos.auch finde ich bedenkliche das landwirtschaftlich genutzte Flächen in Solarparks umgewandelt werden.der Landwirt hat die Aufgabe,Ziel die Bevölkerung mit Nahrung zu versorgen und nicht mit Strom,was sich natürlich mit der Eigenproduktion auf Gebäuden zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht verschließt.
Die höhere Vergütung ist meiner Meinung für Agri PV absolut gerechtfertigt.
Anlagen über 1 MW müssen in die Ausschreibung und hier sind die 9.5 cent mit Sicherheit nicht garantiert.
Bei Agri PV Anlagen unter 1MW entstehen viel höhere Kosten.
Im Vergleich eine 1 MW Agri PV schlüsselfertig kostet ca. 900000-1Mio Euro.
Bei einer normale aufgeständerte PV kostet das MW ca. 600000€ und da bekomme ich auch ca. 7 cent.
Außerdem geht die Bevölkerung bei einer Agri PV eher mit als wie bei normalen Freiflächenanlagen.
Gruss Rico
Man sieht, es gibt reichlich Extrempositionen, auf die man als denkender Mensch gar nicht käme. Dazu gehört die Meinung von Björn, dass ein freier Markt, ohne staatliche Eingriffe, alles richten müsse. Und das glaubt er für Strom, ein Gut der Daseinsvorsorge.
Manche Märkte funktionieren ja ganz gut, insbesondere in einem Land, in dem mehr angeboten wird, als der Verbraucher benötigt. Sind die Ressourcen aber begrenzt, beispielsweise aus ökologischen Gründen, dann kommt ein freier Markt in seiner Funktionsfähigkeit schnell an seine Grenzen. Beispielhaft sieht man das am Wohnungsmarkt: Die Ressource „Bauland“ ist begrenzt, deshalb auch die Anzahl der verfügbaren Quadratmeter Wohnfläche. Da ein Großteil der Bevölkerung es sich leisten kann, von diesen begrenzten Quadratmetern immer mehr für sich zu beanspruchen, ist die Fläche „Wohnraum pro Person“ seit Ende des 2. Weltkriegs kontinuierlich angestiegen von ursprünglich um die 20 auf heute über 50 m²/Person. Trotz ständiger Ausweisung neuen Baulandes haben wir heute deshalb einen eklatanten Mangel an Wohnraum in bestimmten Bevölkerungsgruppen, und zwar in denen, die keiner als Mieter haben möchte, weil sie mit der Mietsache nicht anständig umgehen und/oder ihre Miete nicht immer pünklich bezahlen.
Solche Verhältnisse sind sozialer Sprengstoff. Bei Strom wäre es ähnlich. Auch davon muss es genug für alle geben, und jeder muss ihn sich leisten können. Damit die weitere Nutzung fossiler Brennstoffe nicht zu einer schwer zu bewältigenden Hypothek für die nachfolgenden Generationen wird, muss er außerdem noch ökologischen Kriterien genügen. Ohne Eingriffe des Staates geht das nicht diese teilweise widerstrebenden Kriterien unter einen Hut zu bringen. Entweder die Leistungserbringer wollen zu Lasten der Ökologie Kosten sparen, oder sie wollen unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit für viel zu viele Reservekapazitäten bezahlt werden, oder sie fangen an das Angebot zu begrenzen, weil sie dann bei weniger Arbeit trotzdem mehr am Markt erlösen können – das ist gerade die Situation am Wohnungsmarkt. Freien Markt kann man bei Gummibärchen walten lassen. Selbst der Aktienhandel muss durch enge Börsenregeln reguliert werden, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Und trotzdem kommt es immer wieder zu völlig übertriebenen Haussen und Baissen.
Eine andere Extremposition wäre es, die Agriphotovoltaik nicht kostendeckend zu fördern. Es gibt ja genug Leute, die verlangen, dass, ehe man mit Freiflächenanlagen anfängt, erst mal alle bereits anderweitig genutzten Flächen (Hausdächer, Parkplätze, Straßen, Baggerseen etc.) mit PV belegt werden sollten. Das können wir uns in mehrfacher Hinsicht nicht leisten: Erstens wird der Strom damit teurer und außerdem ginge es zu langsam.
Die vernünftige Lösung sollte also so aussehen, dass man Agriphotovoltaik als eine Möglichkeit unter vielen betrachtet und auch entsprechend fördert. Das Potential ist begrenzt, weil es nicht viele Nutzpflanzen gibt, die eine Verschattung aushalten, die entsteht, wenn man eine hinreichende Belegung realisiert, damit sich der Aufwand überhaupt lohnt. Die schnellere, billigere und einfacher zu realisierende Lösung ist sicher, landwirtschaftliche Erzeugung und PV-Stromerzeugung auf getrennten Flächen anzusiedeln.
Der Kostennachteil der Agri-PV wird sich verringern, wenn sie ausgeweitet wird. Für diese zu erwartende Kostendegression sollte man gleich einen vernünftigen Anpassungsmechanismus verankern. Die jetzt gewählte Lösung eines gesetzlich festgelegten Festbetrags ist die schlechtest mögliche. Man sieht ja, wie schnell es geht, dass so ein Festbetrag nicht mehr passt.
Die beste Lösung wäre ein Mechnismus, der angelehnt an die Ausschreibungsergebnisse für Freiflächenanlagen die dort bestimmten Marktprämien mit einem Technologiespezifischen Aufschlag mit wenig Zeitverzögerung auf die Segmente mit festen Einspeisevergütungen überträgt. Wenn sich eine Technik etabliert hat, kann man auch den technologiespezifischen Aufschlag reduzieren. Das sind aber Entwicklungen, die langsam und kontinuierlich verlaufen. Da reichen die langsam mahlenden Staatsmühlenden durchaus, um die im Verhältnis kleinen Anpassungen ab und zu anzupassen. Damit die Ausschreibungsergebnisse möglichst gut passen, sollten die Vergütungsmechanismen sich möglichst wenig unterscheiden. Die Direktvermarktung passt ohehin schlecht zu den Marktprämien. Die sollte als zugunsten eines Systems „entweder Eigenverbrauch+Direktvermarktung, dann aber für alles oder Einspeisevergütung, die aber auch nur für alles“ geändert werden.
In den Diskussionen um landwirtschaftliche Flächen wird die Sicht der Landwirte gerne augeblendet. Das ist unklug.
Agri-PV ist die einzige Form von FF-PV, die für den landwirtschaftlichrn Berufsstand akzeptabel ist.
Dieses idealistische Bild trifft aber auf die wenigsten Bauern zu. Die meisten machen das, was aus ihren Produktionsmitteln (Agrarland) den höchsten Gewinn bringt.
Bei uns gab es bis vor ein paar Jahren eine Brennerei, die aus Kartoffeln Industriealkohol produzierte. Dafür gab es Subventionen von der EU, weil der Wert des produzierten Alkohols unter den Produktionskosten lag. Dank der Subventionen lohnte sich das für die Landwirte, obwohl der Industriealkohol nicht gebraucht wurde. Nachdem die Subventionen gestrichen wurden, haben die Landwirte den Kartoffelanbau eingestellt, und die Brennerei hat zugemacht. So viel zum Selbstverständnis des durchschnittlichen Landwirts, für die Lebensmittelproduktion verantwortlich zu sein.
@Hubert God: Ich glaube nicht, dass Agri-PV die einzige Form von FF-PV ist. Die Produktion von Ökö-Systemleistungen ist auch Landwirtschaft und das könnte man gut mit einem Biodiv-Solarpark (=extensive Agri-PV) machen. Warum dieser im Zuge der Verhandlungen des Solarpakets 1 als extensivere Form der Agri-Photovoltaik nicht drin geblieben ist, ist für etliche Landwirte nicht schön, denn die hatten sich schon auf diese, neue Version der Agri-Photovoltaik gefreut. Viele Landwirte finden das produktive Betreiben von Landwirtschaft in einem Solarpark, wie es die aktuellen Agri-PV-Modelle für Acker-Agri-PV und Dauerkulturen-Agri-PV vorschreiben, nämlich als nicht gut. Sie hätten das lieber sauber getrennt.
Vielleicht kann das Solarpaket 2 da Nachbesserung liefern. Das wünsche ich mir für den Landwirt.
Solange allerdings 2,3 Millionen Hektar Agrarland für Energiepflanzenanbau ver(sch)wendet werden, gibt es eigentlich überhaupt kein Argument, Agri-PV in der jetzigen Form zu machen. Siehe auch oben meine Antwort zum Kommentar vom 28. Juni 2024 um 23:50 Uhr.
Von der genannten „EEG-Festvergütung von 9,5 Cent pro Kilowattstunde …….. für Photovoltaik-Freiflächenanlagen die weniger als ein Megawatt Peak-Leistung haben und zur Kategorie 1 der Agri-Photovoltaik nach DinSpec 91434 gehören“ habe ich bisher noch nichts gehört.
Es wird hingegen in der Ausschreibung „ein eigenes Untersegment mit einem eigenen Höchstwert von 9,5 ct/kWh für besondere Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) in den Ausschreibungen für PV-FFA eingeführt.“ (BMWK am 26.04.2024).
Die 9,5 Cent markieren also die Höchstgrenze für die Gebotsabgabe und nicht eine Festvergütung. Ein erheblicher Unterschied!
Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um Aufklärung.
@Hubert God. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Invesititionen in Agri-PV nicht kompatibel mit der Entwicklung des Klimas in Deutschland sind. Extremwerte, die trotz Agri-PV keiner Nutzpflanze den Hauch einer Chance lassen, sind nur eine Frage der Zeit. Temperaturen jenseits von 45 Grad Celsius dürften bereits in 10 bis 20 Jahren „normal“ sein. Extremdürren mit trocken fallenden Flüssen und Seen inclusive enormer Waldbrände werden öfter vorkommen.Wäre es da nicht klüger direkt auf Gewächshäuser, Indoor-Farming, Biomeiler zu setzen. Agri-PV als Zwischenlösung auf diesem Weg können wir eigentlich direkt überspringen.
Moin
Wirtschaftlichkeitsberechnung ….1MWp und kleiner als Agri PV zu bauen benötigt schon die Höhe der Vergütung.
Man rechne mir gern mal vor wie es sich mit weniger Vergütung noch rechnen soll.
Völlig sinnloser Kommentar.
Sorry.
Hier die Rechnung für Bayern und Baden-Württemberg:
Agri-PV EPC-Baukosten für das Kilowattpeak max. 650 Euro, fest aufgeständert, Südausrichtung
Solarstromertrag pro Jahr ca. 1.350 Kilowattstunden / Kilowattpeak
Betriebskosten ca. 5% vom Solarertrag jährlich
Kreditsumme 90 %, 4,99 Effektiver Jahreszins, jährlicher Kreditbetrag 46.000 Euro
nach 20 Jahren können so aus 65.000 Eigenkapital knapp 1,5 Millionen Euro geworden. 17 % Verzinsung des EK!
Wenn die Anlage in Nordhessen steht, dann sieht es natürlich anders aus:
Solarstromertrag pro Jahr ca. 950 Kilowattstunden / Kilowattpeak – ergeben bei den gleichen Kosten nur noch knapp 794.000 Euro und ergeben eine EK-Verzinsung von 13,33 %.
Auch noch okay, oder? bzw. ein Hinweis an die EEG-Macher Deutschland in EEG-Tarifzonen je nach Solarstrahlung aufzuteilen, damit es fair bleibt!
Ralf Schnitzler schrieb:
„Hier die Rechnung für Bayern und Baden-Württemberg:
Agri-PV EPC-Baukosten für das Kilowattpeak max. 650 Euro, fest aufgeständert, Südausrichtung
Solarstromertrag pro Jahr ca. 1.350 Kilowattstunden / Kilowattpeak
Betriebskosten ca. 5% vom Solarertrag jährlich
Kreditsumme 90 %, 4,99 Effektiver Jahreszins, jährlicher Kreditbetrag 46.000 Euro
nach 20 Jahren können so aus 65.000 Eigenkapital knapp 1,5 Millionen Euro geworden. 17 % Verzinsung des EK!“
Wenn Ralf Schnitzler dann noch die tatsächlichen Kosten nicht nur für die Module einrechnen würde, sondern den Anschluss und Betrieb einer 1MW Anlage, sähe die Sache erheblich weniger rosig aus. Aber wo sollte der Fachmann das auch her wissen?
Und wie hoch werden in diesen 20 Jahren die Einnahmeverluste durch Nullvergütung sein? Alleine das Risiko, dass die nicht ganz niedrig sein werden, wird zusätzlich den Zinssatz steigen lassen, also Einnahmen runter, Kosten rauf. Die Pachtkosten (oder wenn der Grund einem selber gehört die Opportunitätskosten) konnte ich auch nicht erkennen. Ganz so gelddruckmäßig wird das nicht funktionieren.
Der Vorsitzende einer Bürgerenergiegenossenschaft beklagte sich hier vor kurzem, dass er wegen des Risikos der Nullvergütung keinen Businessfall für den Neubau einer Freiflächenanlage zusammenbekäme. Und dabei sind die Dividenden der BEGs meist niedriger als 5% und sie können sich vor neuen Mitgliedern und Einlagen kaum retten.
Das üble an der Nullverütung ist: Der einzelne Anlagenbetreiber hat gar keinen Einfluss darauf, wann sie greift. Er ist dem Markt völlig hilflos ausgeliefert. Man könnte sie nur vermeiden, wenn sich die großen Erzeuger zusammentäten und ihre Anlagen so lange runterregeln, bis die Börsenpreise nicht negativ werden. Da würden sich die Netzbetreiber freuen, wenn plötzlich die ganze Leistung fehlt…
Sie können sich nicht einerseits eine angebliche Überförderung in 2011/12 kritisieren und dann beklagen, das durch deren Zurückfahren eine ganze Industrie vor die Huber gegangen ist. Das müsste dich auch Ihnen klar werden, dass es hier gar keine Überförderung gegeben hat. These: es gibt auch heute keine Überförderung der PV. Das sogen. EEG-Konto ist ein populistischer Trick aus Zeiten der Merkel-Altmeier-Regierung und soll Fossilen Anbieten und der SJE-Wirtschaft für dümmliche Propaganda helfen. Hab es je ein KKW-Konto, auf den für Übergewinne der Kohle(Kraftwerks)industrie eingesammelt wurden, um die Schäden an Umwelt und Klima zu beseitigen, die durch diese Technologie verursacht wurden? Dito bei AKW. Nein. In beiden Fällen hat der Staat beliebige Mengen Steuergelder in die Kassen der Konzerne umgeleitet. Wenn jetzt ähnliches zu Gunsten von Landbesitzern/-Pächtern passiert gilt das als „Unfähigkeit der Politik“?
Sollten Sie du ich tatsächlich Sorgen um den Strompreis machen. Dann wären jene rund 48 Prozent des (Verbraucher)Strompreises, die in die Taschen der Netzbetreiber-Konzerne fließen Sivert ein probates Kampffeld für Ihre Überlegungen. Dürften nämlich die Elektronen aus Agri-PV z.B. in Bürgerenergiegenossenschaften unter Umgehung der großen Netzbetreiber direkt an Kunden in der unmittelbaren Umgebung (sagen wir 10km Umkreis) geöffnet werden, ohne dass Netzentgelte, Steuern und sonstige Sachfremde Angaben erhoben würden, wären 9,x Cent ein Verbraucher-Strompreis, der sich durchaus attraktiv anhört.
Vielen Dank für die spannende Diskussion und die interessanten Einblicke in andere Meinungen. Das ist immer erfrischend und macht Freude.
Abschliessend noch eine Ergänzung zu einer Fragestellung, die mit Agri-PV und der Vergütung zusammenhängt:
„PV-Tracker und die korrekte Messung der lichten Höhe.“
Die Messung der lichten Höhe bei beweglichen Systemen (z.B. einachsige PV-Tracker) ist aktuell ein heißes Eisen. Es geht um Geld, denn wenn die lichte Höhe über 2,1 Meter liegt, dann gibt es einen Bonus von 2,5 Cent und der erhöht die maximale Vergütung bei Ausschreibungen auf maximal 9,5 Cent / Kilowattstunde und bei Anlagen kleiner 1 Megawattpeak gibt es ohne Ausschreibung diese 9,5 Cent / Kilowattstunde.
Die derzeit veröffentlichte Definition, wie die lichte Höhe bei beweglichen Systemen zu messen ist, ist sehr kritisch zu betrachten.
Gemäß DinSpec 91434: Punkt 6.4.2 Anlagendimension bei hoch aufgeständerten Anlagen, gilt folgender Satz:
„Bei beweglichen Konstruktionselementen ist die niedrigste Unterkante im Zustand mit maximaler lichter Höhe zu messen.“
Was ist damit gemeint? Ist das der Zustand, wo die Module bodenparallel (also waagerecht) stehen, also 0 Grad Neigungswinkel. Oder ist das der Zustand der maximalen Neigung?
Der Satz: „Bei beweglichen Konstruktionselementen ist die niedrigste Unterkante im Zustand mit maximaler lichter Höhe zu messen.“ ist in sich unlogisch, weil es keinen Zustand der maximalen lichten Höhe gibt.
Begründung:
Wenn man quer zur Neigungsachse unter den PV-Modulen z.B. an 100 Stellen lotrecht den Abstand zum Boden misst, dann ist die Summe aller Messungen immer identisch, egal welche Neigung der Tisch hat. Darum ist der Satz unlogisch und bedarf der Klarstellung.
Nach Gesprächen mit Anbietern von einachsigen Tracker-Systemen auf der Intersolar nehme ich derzeit an, dass die lichte Höhe bei beweglichen Systemen im Zustand der maximalen Neigung an der dann eindeutig vorhandenen niedrigsten Unterkante zu messen ist. In dem Fall muss diese Unterkante der bodennäheren Seite höher als 2,10 Meter sein, um den Bonus von 2,5 Cent zu bekommen.
Das würde jedoch bedeuten, dass einachsige Tracker mit 2 Modulen in Portrait-Anordnung ihre Drehachse in einer Höhe von weit über 3 Metern hätten und die höchste Oberkante locker 5 Meter über dem Boden ist, wenn z.B. die maximale Tischneigung 60 bis 70 Grad beträgt.
Was geschieht nun, um hier Klarheit für alle Markteilnehmer zu schaffen:
Das EEG wird geändert! Dazu gibt es einen Entwurf des BMWK, der sich in der interministeriellen Ressortabstimmung befindet. Nach der Ressortabstimmung wird dieser Entwurf veröffentlicht und es gibt die Möglichkeit Stellungnahmen einzureichen. Die Änderung des EEG wird letztendlich unter Berücksichtigung und Abwägung der Stellungnahmen im Parlament beschlossen.
Angesichts der parlamentarischen Sommerpause wrid diese Änderung des EEG vermutlich frühestens im September beschlossen werden.
Wer aktuell auf die höhere Vergütung setzt und dabei auf einachsige Tracker setzt, der ist gut beraten, zu warten, bis diese Fragestellung durch die EEG-Änderung sauber geklärt ist.
Eigentlich wollte ich mich ja raushalten, aber dieses letzte Statement ist Panikmache und wird gegenüber Landwirten mit dubiosen Kontakten zum BMWK belegt. Ich habe selbst direkten Kontakt (belegbar), und die einzige Frage ist, wie das im EEG klargestellt werden kann, was in der DIN SPEC drinsteht.
Bei der Interpretation einer lichten Höhe eine Summe von Vektoren heranzuziehen erschließt sich mir als Ingenieur in keiner Weise, der Satz in der DIN SPEC ist sehr einfach:
„Bei beweglichen Konstruktionselementen ist die niedrigste Unterkante im Zustand mit maximaler lichter Höhe zu messen.“. Es geht also um „Zustand“, „niedrigste Unterkante“ und „maximale lichte Höhe“.
Zustand 1: Wenn ich den Tracker voll aufdrehe, und die niedrigste Unterkante messe, dann wäre die lichte Höhe ca. 0,60 m.
Zustand 2: Wenn ich den Tracker horizontal stelle, ist die lichte Höhe 2,65m (die niedrigste Unterkante).
An welchem Punkt ist die lichte Höhe maximal, bei 2,65m oder 0,60m? Ich denke, das ist nach kurzer Überlegung keine Interpretationsfrage.
Unsicherheit zu streuen ist ein bewährtes Mittel, um einen Wandel zu verhindern (oder herbeizuführen, genauso schlimm), ohne Dir diese Absicht zu unterstellen.
Axel Pustet schreibst:
„Zustand 1: Wenn ich den Tracker voll aufdrehe, und die niedrigste Unterkante messe, dann wäre die lichte Höhe ca. 0,60 m.“
Mir fehlt da was – nämlich die gegenüberliegende Seite des Trackers. Der Satz könnte auch so gehen:
Zustand 1: „Wenn ich den Tracker voll aufdrehe, und die niedrigste Unterkante messe, dann wäre dort die lichte Höhe ca. 0,60 m, und wenn ich die höchste Unterkante messen, dann wäre dort die lichte Höhe ca. 4,7 Meter.“
4,70 Meter ist die maximale Lichte Höhe, 0,6 Meter die minimale lichte Höhe, die das Trackersystem in voll aufgedrehtem Zustand erreicht. Wenn der Tracker horizontal steht, dann könnte man die dann über die gesamte Breite messbare lichte Höhe von 2,65 Metern eigentlich „mittlere lichte Höhe“ nennen.
Ich bleibe darum bei meiner Vermutung, dass die Messvorschrift der DinSpec 91434 „Bei beweglichen Konstruktionselementen ist die niedrigste Unterkante im Zustand mit maximaler lichter Höhe zu messen.“ eher „voll aufgedrehten“ Zustand als den waagerechten Zustand meint. Denn nur beim voll aufgedrehtem Zustand (also der maximalen Tischneigung) gibt es genau eine niedrigste Unterkante und genau eine maximale lichte Höhe.
Lieber Ralf, eine obere Kante (bei aufgedrehtem Tracker) zu messen ist das eine, diese Kante dann als „lichte“ Höhe zu bezeichnen, ist wohl sehr weit hergeholt: Fahr da mal mit dem Traktor unten durch, oder lass ein Rind unten durchgehen …
Das Wort „licht“ wird in Zusammenhängen verwendet, ein paar Beispiele findest Du in Wikipedia. Nicht jede Höhenmessung ergibt eine „lichte“ Höhe! In Deinem Beispiel gibt es nur eine lichte Höhe, diese ist 60cm. Da passt ein Huhn unten durch, aber kein landwirtschaftliches Gerät.
Es ist ja auch in der Zeichnung in der DIN SPEC eindeutig eingezeichnet, ich weiß nicht warum man da dran rütteln sollte.
Je mehr ich mich in das Thema Agri-PV und lichter Höhe befasse, umso schwindliger kann man dabei werden. So ist mir z.B. nicht ganz klar, ob die Bundesnetzagentur überhaupt die zuständige Stelle ist, um zu regeln, wie die landwirtschaftliche Nutzung in einer Agri-PV-Anlage zu sein hat. Wenn es um eine landwirtschaftliche Nutzung geht, dann sollte das eigentlich aus geltendem EU-Recht und nicht aus deutschem EEG oder deutschen DinSpecs hergeleitet werden dürfen. Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Infrastrukturbehörde Deutschlands und soll den den Wettbewerb in den Märkten für Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen fördern.
Darf die BNetzA überhaupt Vorschriften machen, wie Landwirtschaft zu betreiben ist? Was sagt die für Landwirtschaft zuständige EU-Kommission dazu? Was sagen Agrarrechtler dazu, dass das EEG die Bundesnetzagentur dazu anhält, regulativ in die Landwirtschaft einzugreifen?
Was sagt die Bundesnetzagentur selber dazu? Gibt es da jetzt fundierte juristische und fachliche Expertise für Landwirtschaft?
Falls es noch von Relevanz ist: Natürlich ist mir sehr bewußt, dass die Subventionen und Gewinne der fossilen Branche ungeheuerlich sind und man sich gar nicht vorstellen mag, wie leicht es wäre, alleine mit dem täglichen Gewinn dieser Branche die Energiewende zu wuppen. Wer etwas mehr und genauer hinsehen und hinhören möchte, der schaue und höre hier: https://forum.eu/subscriptions/piqs/podcast-uber-die-manner-die-die-welt-verbrennen
Mir stellt sich die Frage warum Herr Schnitzler nur von 9,5 ct/kWh ausgeht. Dieser Wert ist für Anlagen über 1 MW der maximale anzulegende Wert. Nach meinem Verständnis ist dies der Mindestwert, der in der Direktvermarktung erzielt wird. Sollte der Strompreis also höher liegen, wird mit Agri-PV noch mehr Geld verdient. Gerade bei Ost-West ist der Strom morgens und abends sehr rentabel bei Werten zwischen 10-20 ct/kWh.
Hallo,
Ich beabsichtige eine Agricola PV Anlage zu installieren. Jedoch muss ich soweit ich informiert wurde dafür die volle Steuer bezahlen ? Bei bis zu 42% Steuer verdient nur einer nach meiner Meinung nach der Staat. Daher werde von dem Vorhaben in Zukunft die deutsche Energieversorgung unabhängig zu machen wieder Abkommen und mir einen Job in der Schweiz suchen. Besten Dank für den Blog und die Typische Debatte.