Förderung von Bürgerenergieprojekten verbessert – aber weiterhin nur für Windkraft

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bessere Förderbedingungen für Bürgerenergieprojekte bei Windkraft an Land bekanntgegeben. Die Veröffentlichung der angepassten Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ im Bundesanzeiger ist bereits erfolgt, die neuen Regeln gelten damit ab 1. Juli. Für die Umsetzung ist, wie bereits seit dem Start des Programms im Januar 2023, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Im Kern geht es bei dem Programm darum, Bürgerenergieprojekte bei der Teilnahme an Ausschreibungen zu unterstützen. Hierfür nämlich muss ein Projekt bereits eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten haben. Die erforderlichen Aufwendungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren, so die in der Förderrichtlinie angeführte Begründung, „überschreiten vielfach die finanziellen Möglichkeiten von Bürgerenergiegesellschaften im Vergleich zu kommerziellen Projektentwicklern.“ Deshalb kann die Bewilligungsstelle „nach pflichtgemäßem Ermessen“ einen Zuschuss gewähren, der im Falle der Genehmigung eines Projekts zurückgezahlt werden muss.

Die jetzt erfolgten Änderungen der Richtlinie bestehen im Wesentlichen in einer Erhöhung des Zuschusses und einer Lockerung der formalen Anforderungen. Der Zuschuss beträgt nach wie vor bis zu 70 Prozent der Planungskosten, maximal aber 300.00 Euro; vorher waren es maximal 200.00 Euro. Die förderfähigen Gesellschaften müssen nun mindestens 15 statt zuvor 50 natürliche Personen als Mitglieder haben. Diese müssen mindestens 75 Prozent der Stimmrechte haben und in einem Umkreis von 50 Kilometern um den geplanten Standort einer Anlage wohnen. Zudem wurden die Regeln für die Rückzahlung vereinfacht.

Das Bündnis Bürgerenergie hat die Änderungen erwartungsgemäß begrüßt, gleichzeitig aber auch kritisiert. „Trotz mehrfacher Ankündigungen“, so eine Mitteilung, bleibe das Programm für große Photovoltaik-Anlagen weiterhin verschlossen. Das Bündnis fordert darüber hinaus eine Förderung auch für weitere Projektkategorien, nämlich „erneuerbare Wärme, neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung im Energiesektor“. Ein Vorbild könne der „sehr unbürokratische Bürgerenergiefonds aus Schleswig-Holstein“ sein, den das Bundesland bereits 2018 eingerichtet hat – also zu einer Zeit, als der jetzige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dort das Ressort „Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt“ verantwortete. Dieser Fonds gewährt bis zu 200.000 Euro für „vorbereitende Maßnahmen“ – zum Beispiel auch Machbarkeitsstudien oder Standortanalysen – für „Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen“. Auch die Anforderungen an die Mitgliederzahl sind großzügiger, es müssen mindestens sieben natürliche Personen sein. Solange diese Stimmenmehrheit oder Vetorecht haben, dürfen zudem auch Institutionen (Kommunen, Vereine oder Unternehmen) mit von der Partei sein.

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