17,9 Millionen Euro Förderung für Speicher bis einer Megawattstunde Kapazität

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In Österreich ist die Ausschreibung „Mittlere Stromspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds gestartet. Insgesamt stehen 17,9 Millionen Euro zur Förderung von Stromspeichern mit Nettokapazitäten zwischen 51 Kilowattstunden und einer Megawattstunde zur Verfügung.

Die Mittel sind für Neuerrichtungen und Erweiterungen bestehender Batteriespeicher bestimmt. Sie sollen darüber hinaus einen „innovativen Charakter aufweisen“, wie es vom Kima- und Energiefonds hieß. Die Förderhöhe liegt bei 150 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität und beinhaltet einen Nachhaltigkeitszuschlag, sofern der Speicher überwiegend mit Strom aus Erneuerbaren-Energienanlagen gespeist wird. Vorgesehen ist auch noch ein Aufschlag von 10 Euro pro Kilowattstunde, wenn der Speicher in Regionen mit besonderem Schwerpunkt auf Klimaschutz installiert wird. Maximal sind jedoch 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten förderfähig.

Es gehe darum, mit „Good-Practice-Beispielen“ andere Investoren anzuregen, ähnliche Produkte umzusetzen. Der Ausbau der mittelgroßen Speicher sei wichtig, um die Schwankungen in der Stromerzeugung aus Photovoltaik und Windkraft auszugleichen. Die Speicher sollen daher netzdienlich betrieben werden können. Antragsberechtigt sind dem Klima- und Energiefonds zufolge neben natürlichen Personen auch Produktions-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Energieversorgungsunternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Contractoren und Energiegemeinschaften.

Die Mittel für das Förderprogramm stammen aus dem Haushalt des österreichischen Klimaschutzministeriums. Es hat dafür 10 Millionen Euro eingeplant. 7,9 Millionen Euro werden durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert. Anträge können ausschließlich online eingereicht werden. Die Ausschreibung läuft bis Ende Februar 2025, sofern das Budget dann noch vorhanden ist. Sonst endet es, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Speicheranlagen müssen spätestens 24 Monate nach Förderzusage fertiggestellt werden.

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