Deutliche Mehrheit für erneuerbare Energien bei Schweizer Volksabstimmung

Schweiz, Installation, Photovoltaik-Anlage, Aufdach

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Das Schweizer „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“, (Strommarktgesetz oder schlicht Stromgesetz) ist in einem Referendum von 68,7 Prozent der Stimmberechtigten angenommen worden. Dies ebnet den Weg für verschiedene Neuregelungen zur Förderung der Erneuerbaren, insbesondere von Photovoltaik und Windkraft.

Mit der Annahme des Gesetzes war gerechnet worden, Umfragen hatten aber keine so klare Mehrheit ergeben. Der Schweizer Solarbranchenverband Swissolar zeigte sich denn auch hoch erfreut über das eindeutige Resultat der Volksabstimmung. Nunmehr seien „die Grundlagen für den notwendigen weiteren Zuwachs der Solarstromproduktion“ geschaffen. Photovoltaik könne damit neben der Wasserkraft „zum zweiten Standbein der Schweizer Energieversorgung“ werden. Die Schweiz verzeichnete im vergangenen Jahr 1,5 Gigawatt Photovoltaik-Zubau, im ersten Quartal 2024 waren es bereit 0,6 Gigawatt. Solarstrom deckt demnach in diesem Jahr mit voraussichtlich sechs Terawattstunden rund zehn Prozent des Schweizer Strombedarfs. Swissolar erwartet bis 2050 einen Anstieg auf 45 Terawattstunden, was dann etwa der Hälfte des Gesamtverbrauchs entsprechen dürfte.

Der Verband sieht positive Impulse für den Photovoltaik-Ausbau vor allem durch das im Stromgesetz geregelte Instrument der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und erweiterte Möglichkeiten für sogenannte Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Damit werde es möglich, „Solarstrom im Quartier zu verkaufen und Produktion und Verbrauch noch besser aufeinander abzustimmen“. Auch die Verpflichtungen für Verteilnetzbetreiber zum Verkauf höherer Anteile von Strom aus einheimischen erneuerbaren Energien sei bedeutsam, ebenso Instrumente wie die Förderung von Photovoltaik auf Parkplätzen. Swissolar begrüßt auch die Regeln für Großanlagen mit erhöhter Produktion von „Winterstrom“ – also insbesondere Anlagen in alpinen Lagen, deren Genehmigung in einem vereinfachten Verfahren das Gesetzt regelt. Damit könnten auch solche Projekte in den Alpen weiterentwickelt werden, für die das aktuell verfügbare Instrumentarium im sogenannten „Solarexpress“ wegen der dort vorgesehenen engen zeitlichen Befristung nicht ausreicht. Bei den Gegnern des Strommarktgesetzes gehörten Warnungen vor den Gefahren für das Landschaftsbilde durch große Solarparks und Windkraftanlagen zu den wichtigsten Argumenten, daneben wurde vor allem vor einer drohenden Verteuerung der Stromproduktion gewarnt.

Für Swissolar ist nun vor allem wichtig, dass die für Anfang 2025 vorgesehene Inkraftsetzung des Gesetzes auch pünktlich erfolgt. Verzögerungen würden „zu unnötigen Verunsicherungen im Markt führen“. Daneben sieht der Verband an einigen Stellen der für die Umsetzung des Gesetzes bestehenden Verordnungsentwürfe noch „Verbesserungsbedarf“, etwa bei den geplanten Mindestvergütungen (Minimaltarife) und den Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Man sei aber „zuversichtlich, dass die aktuellen Mängel in den Verordnungen noch angepasst werden. Wenn nicht in der ersten Fassung, dann in einer folgenden Revision“.

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