Die vielen Bürgerenergiegemeinschaften, die in Deutschland gemeinschaftlich Strom erzeugen, können diesen wegen bürokratischer Hindernisse nur sehr schwer gemeinsam verbrauchen oder überschüssigen Strom aus der eigenen Photovoltaik- oder Windkraftanlage an andere Verbraucher verkaufen. So lautet der – auch von vielen anderen Kritikern geteilte – Befund, den das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband zur Grundlage ihres Positionspapiers „Energy Sharing für die Bürgerenergie“ gemacht haben.
Aktueller Anlass ist die im Mai vom Europäischen Rat beschlossene Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie. Sie habe „zentrale Aspekte des Energy Sharing genauer bestimmt und erkennt die Rolle von Bürgerenergiegesellschaften darin ausdrücklich an“, heißt es in einer Mitteilung zum Positionspapier. In Deutschland sei jedoch zur Umsetzung von Energy Sharing „noch nichts passiert, obwohl die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) dies bereits seit 2019 vorsieht“, so die Kritik von BBEn und Genossenschaftsverband. Die beiden Verbände haben deshalb an die neue Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasste Vorschläge ausgearbeitet.
Eine wichtige Neuerung in der aktuellen EU-Richtlinie sei das sogenannte Teilversorgungsmodell. Betreiber von Erzeugungsanlagen müssen demnach „keine über die von ihnen erzeugten Strommengen hinausgehenden Lieferantenpflichten erfüllen“. In Deutschland ist dieses Prinzip, allerdings beschränkt auf jeweils ein Grundstück mit Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, in die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ integriert, die wiederum im Mai mit dem „Solarpaket 1“ in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen wurde.
BBEn und Genossenschaftsverband sehen mit der deutlich weitergehenden Aufnahme dieses Modells in die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie „eine bislang entscheidende Hürde für Energy Sharing aus dem Weg geräumt“. Es entstünden allerdings neue Anforderungen durch die Notwendigkeit, Stromverbräuche und -lieferungen zwischen mehreren Akteuren abzurechnen. Im Positionspapier wird vorgeschlagen, dass die Lieferantenverpflichtungen für kleinere Anlagen entfallen: für Einzelhaushalte bis 30 Kilowatt und für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeblocks oder öffentliche Gebäude bis 100 kW. Darüber hinaus ist der Vorschlag formuliert, für die Teilnahme am Energy Sharing einen Umkreis von 50 Kilometern als regionale Beschränkung zu definieren. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit soll eine Prämie von 2 Cent je Kilowattstunde gewährt werden.
Ausdrücklich begrüßt wird im Positionspapier, dass die neue EU-Richtline Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kommunen die Teilnahme am Energy Sharing ermöglicht. Größeren Unternehmen sollten hingegen „in der Umsetzung in deutsches Recht vom Recht auf Energy Sharing ausgeschlossen werden“. Solche Unternehmen hätten „aus unserer Sicht bereits ausreichende Möglichkeiten, selbst am Energiemarkt aktiv zu werden“.
Malte Zieher, Vorstand des BBEn, fasst in der Mitteilung zum Positionspapier die aus Sicht der Autoren wesentlichen Aspekte noch einmal zusammen: Energy Sharing werde „die Bürgerenergie und die Energiewende insgesamt voranbringen“, weil es für Akzeptanz und Beteiligung sorge. Von den erwirtschaften Gewinnen bleibe mehr in der jeweiligen Region und werde vor Ort gerechter verteilt. „Energy Sharing muss endlich auch in Deutschland umgesetzt werden, die Möglichkeit hatte die Bundesregierung dazu schon lange“, so Zieher.
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„„Energy Sharing muss endlich auch in Deutschland umgesetzt werden, die Möglichkeit hatte die Bundesregierung dazu schon lange“, so Zieher.“
Dazu müsste Gas-Robert wohl erst einmal Zeit finden, zwischen seinen anderen Aktivitäten, mit denen er sich wenigstens einen Namen machen kann.
Es ist verblüffend, zu sehen, wie bestehende Ressourcen von einer Chance in ein Problem umgemünzt werden, wie zum Beispiel die hohen Exportkapazitäten von Solarmodulen in China. Eigentlich bräuchten wir jedes einzelne Modul.
Oder eben lokal erzeugter Strom. Eigentlich müssten wir sicherstellen, dass die erzeugte Energie vom Erzeuger zum Verbraucher kommt. Aber irgendwie scheint dies Alles nicht nur nicht getan zu werden, es wird sogar zu einem Problem gemacht, welches Lösungen braucht, wie zum Beispiel die Abschaltung der erneuerbaren Erzeuger.
Anstelle der einfachen Lösung, welche den „Stromversorger“ zu einer universellen Handelsplattform macht (was er sowieso eigentlich schon ist), indem einfach erlaubt wird, den erzeugten Strom via Stromversorger für eine Handelspauschale and Nachbarn zu verkaufen und das auch noch automatisiert (die Stromzähler funktionieren nun einmal ohnehin 24/7), werden Barrieren nicht nur aufrecht erhalten sondern sogar zementiert.
Statt dessen baue ich jetzt mittlerweile eher kleine netzunabhängige Anlagen, um diese Probleme zu umgehen. So bleiben dann eben auch die Stromversorger außen vor und werden auch zukünftig nicht beteiligt.
Immerhin müssen diese dann auch nicht erklären, wo die Unterschiede in den Bilanzen zwischen eingekauftem Strom und verkauftem Strom herkommen, welche zum Beispiel durch Einspeisung von nicht erworbenen Strom aus netzgekoppelten Balkonanlagen entstehen.
Wer sich wohl diese, in der Summe erheblichen Werte, in die Tasche steckt und was damit wohl schlussendlich finanziert wird?
Wenn es aber um LNG geht, ist keine Lösung zu kostspielig oder braucht gar Zeit um umgesetzt zu werden, zack – genehmigt, finanziert und fertiggestellt – voila.
Sie dürfen nicht vergessen, dass Haushaltsstrom nur 1/4 des in Deutschland verbrauchten Stroms ausmacht. 3/4 geht in die Industrie, Bahn etcetc.
Mich würde interessieren, was das für Verbraucher sind, die sich eine netzunabhängige Versorgung installieren lassen, wie darin die Versorgungssicherheit ist, und was das kostet. Bei Lieschen Müller kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein zukunftsträchtiges Modell ist, um den Haushaltsstrom bereitzustellen.
JCW schrieb:
„Mich würde interessieren, was das für Verbraucher sind, die sich eine netzunabhängige Versorgung installieren lassen,“
Falscher Pfad, dafür sind kleine Anlagen nicht geeignet. Eine Abtrennung von dedizierten Aufgaben wie Beleuchtung hingegen ist absolut machbar und sehr viel effizienter als der Umweg über multiple Spannungsumwandlung. Insbesondere da effiziente LED-Beleuchtung in der EU nicht vorgesehen ist und die UAE exportieren nicht.
Hier kann man teilweise Unabhängigkeit mit geringen Mitteln erreichen. Und hat nebenbei noch Ausfallsicherheit.
Solche Anlagen dürften dann aber im 100W-Bereich liegen. Schade. Ich hatte gehofft, etwas über Ausfallkonzepte mit Notstromaggregat – natürlich mit Pflanzenöl betrieben – zu hören. Aber dafür gibt es wohl nicht genug Spinner…
Die gemeinschaftliche Energieversorgung macht durchaus Sinn.
Wenn ich aber von Energiesharing im Umkreis von 50km lese, dann weiß ich das hier keiner eine Ahnung hat.
Warum 50km? Das ist totale Willkür.
Vermutlich soll es dir Komplexität reduzieren, wenn die Energie über verschiedene Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber gehen sollte. Aber das macht es eben nicht. In Ulm gibt es einen Netzbetreiber der in zwei Regelzonen unterwegs ist. Da ist es dann auch egal ob ich die Energie con München nach Hamburg schicke. Das macht keinen Unterschied.
Und was ich noch gar nicht verstanden habe. Wie soll das wirtschaftlich gehen? Für die Netze werden auch hier die Kosten verrechnet werden müssen. Oder sollen die Kosten auf die verbleibenden Kunden gelegt werden, die keine PV haben und nicht partizipieren können? Die Kosten für das Netz bleiben. Die müssten dann halt anders verteilt werden.
Hat hier jemand Vorschläge?
Und bevor ich es vergesse… Der Betreiber leitet Energie durch die Netzteil eines Netzbetreibers. Dort fallen auch Kosten für die Konzession an. (Konzessionsabgabe) Wer trägt diese?
Und die Abgaben ?
Und nun Frage ich mich was sich da rechnen soll.
Die Energie selbst, ist der kleinste Teil der Rechnung
Die Ideen des BBNe habe ich mir mal durchgelesen.
Da sind Ideen enthalten, welche genau die Anforderungen erfüllen sollen. Der Rest fehlt aber. Wie sollen die Bilanzkreise, die über die bisherigen Regelzonen hinaus gehen, denn mit den NB und ÜNB kommunizieren.
Und was hat die Mitteilung 40 der BNatzA (Mitteilung zu den Datenformaten) mit dem Energiesharing zu tun?
Kurze Antwort. Nichts.
In den Datenformaten werden nur die Informationen aus den Prozessen umgesetzt.
Das hier, in der letzten Version, die Möglichkeit der Umsetzung der gebäudenahen Energieversorgung mit aufgenommen wurde, ist schon ein Grenzfall. Man könnte dies auf Basis der gültigen Prozesse abbilden. Das geht mit Energiesharing nicht Hier braucht es Prozesse und nicht nur Datenformate.
Indirekt sagt das die BBEn ja selbst. Er will neue Rollen. Dafür braucht es Prozesse.
Das war nur mal die Spitze des Eisbergs.
Was ich noch nicht gelesen habe:
Wie soll das wirtschaftlich sein?
Wer zahlt, und wie viel Netze tgelte für die Energie die man sharet? Oder soll das in dem Fall „kostenlos“ sein? (Und die Allgemeinheit wird damit belastet?)
Sollen die Kommunen auf die Konzessionsabgabe verzichten? (Es wird ja immer noch Energie durch die Leitungen des Netzbetreiber transportiert, für welche die Kommunen Wegelagerei betreiben)
Und was ist mit den Steuern und Abgaben auf Energie?
Ich gehe mal davon aus, dass hier keine verzichten wird und die Sharer hoffentlich nicht ihre Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt bekommen.
Somit bleibt als Differenz zum normalen Strompreis nur noch die Energie. Ja auch der Lieferant will was verdienen. Aber der BBNe hat ja auch neue Rollen geschaffen. Die werden wohl auch nicht kostenlos arbeiten.
Wo ist das nun noch wirtschaftlich interessant?
Und noch was….
Wenn ich lese dass das sharen in einem Radius von 50km möglich sein soll…
Warum 50 km? Kann mal einer den Sinn. Erklären?
Innerhalb 50 km müssen ggf. Mehrere Spannungsebenen überwunden, mehrere Netzbetreiber involviert, und die Energie auch über Regelzonen hinweg bilanziert werden.
Wenn man diesen Aufwand betreiben will, dann kann auch Energie von den Alpen nach Sylt sharen. Das macht dann kein Unterschied mehr.
Prozessual ist das ein Galama. Die Prozesse haben mittlerweile eine Komplexität die kaum noch jemand überblicken kann. Man sie es an den Vorstellungen vom BBNe. Da fehlt 90%.
Kinners… Wenn ihr sowas wollt.. erst mal Hirn einschalten. Überlegen ob man nicht erst mal klein anfangen kann. Z.B. sharen nur im kleinen Netzgebiet in der gleichen Regelzone.