Berlin fördert schon länger die Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro. Bislang konnte dieser nur für Photovoltaik-Balkonanlagen bis 600 Watt beantragt werden. Nach der Verabschiedung des „Solarpaket 1“ ist die Schwelle auf 800 Watt für Stecker-Solar-Geräte erhöht worden. Daher hat der Berliner Senat seine Förderrichtlinie für das Programm „SolarPLUS“ entsprechend angepasst. Seit dem heutigen Tag sind Photovoltaik-Balkonanlagen bis 800 Watt förderfähig, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mitteilte.
Darüber hinaus könnten künftig nicht nur Pächter, sondern auch Eigentümer von Gärten den Zuschuss beantragen. Anträge für die Förderung können bei der Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) gestellt werden. Dies ist auch für Mieter sowie Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen möglich sowie für Besitzer von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern. Die Anträge können im „Modul E“ gestellt werden. Allerdings sollten Antragsteller Geduld mitbringen. Auf der Webseite der IBB ist zu lesen: „Aufgrund des hohen Auftragsvolumens beträgt die Bearbeitungszeit von Neuaufträgen leider mehr als sechs Monate“.
Nach Angaben der Senatsverwaltung sind bis Ende April 2024 insgesamt 7718 Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaik-Balkonanlagen bewilligt worden. Für die Förderung stehen insgesamt sieben Millionen Euro bereit. Dies bedeutet, das Geld reicht für 14.000 Anträge.
Erst im Mai startete der Berliner Senat die Kampagne „Solar zahlt sich aus“. Damit soll das Ziel, bis 2035 einen Anteil von 25 Prozent Solarstrom an der Energieerzeugung der Hauptstadt zu erreichen, geschafft werden. Mit dem Förderprogramm „SolarPLUS“ werden dafür auch andere Investitionen in Photovoltaik und Speicher bezuschusst.
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Schade nur, dass die landeseigenen Wohnungsgesellschaft nicht mitziehen. Nachstehend die von mir als überzogen gewerteten Anforderungen der degewo mit ca. 80.000 Wohnungen.
Insbesondere runzele ich die Stirn hierüber:
– Bestätigung der Mängelfreiheit der Wohnung bei Bezug und aktuell
– Legen eines eigenen Stromkreises
– Zwingendes Setzen einer Einspeisesteckdose (entgegen laufendem DIN VDE Prozess)
– Pflicht zum jährlichen Wartungsnachweis, nach zehn Jahren jährliche Wartung durch Fachfirma
Im Wortlaut:
1. Vorlage einer Tauglichkeitsprüfung des Stromkreises nach DIN VDE V 0100-551-1. Bitte beauftragen Sie aus der folgenden Liste eine Elektrofachfirma. Der beauftragte Elektriker muss nach DIN VDE V 0100-551-1 den Stromkreis auf Tauglichkeit überprüfen und eine spezielle Einspeisesteckdose bzw. einen Festanschluss montieren, dies schließt die Montage einer separaten Leitung vom Elektrokleinverteiler (Sicherungskasten) zum Balkon und eines Fl Schalters mit ein. (…) Eine Beauftragung einer anderen Elektrofachfirma ist leider nicht möglich.
2. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR, die auch Schäden an Dritte durch die PV-Balkon-Anlage abdeckt. Sollten Sie bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen, so lassen Sie sich bitte schriftlich bestätigen, dass Schäden an Dritte durch die PV-Balkon-Anlage abdeckt sind.
7. Bei allen Balkongeländern, bei denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen (z.B. Bohrungen etc.), um den Kollektor zu befestigen, muss zwingend eine der Fachfirmen aus folgender Liste zur Montage beauftragt werden. (…) Eine Beauftragung einer anderen Montagefirma ist leider nicht möglich. Schräganbringungen der PV-Module am Balkongeländer sind nur im Erdgeschoss zulässig. Ab dem ersten Obergeschoss dürfen die Module aus sicherheitsrechtlichen Gründen nur senkrecht d.h. parallel zum Balkongeländer, montiert werden.
In der vom Mieter zu unterschreibenden Vereinbarung finden sich folgende Schmankerl:
1. Der/die Mieterin versichert, dass die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand übergeben wurde und sich vor Beginn der Baumaßnahme in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.
9. Die PV-Balkon-Anlage ist regelmäßig durch den Mieter zu warten. Spätestens nach Ablauf von 10 Jahren hat dies durch eine Fachfirma zu erfolgen. Die Bescheinigung über die Wartung der PV-Balkon-Anlage ist unaufgefordert dem Vermieter zur Verfügung zu stellen. (…)
Es wäre sinnvoller Berlin würde das Geld in Solaranlagen auf öffentlichen und landeseigenen Wohngebäuden investieren. Dadurch würden Kosten gesenkt (für Stadt und Mieter) und Gelder auf lange Zeit investiert. Förderung von Balkonanlagen ist vor allem Steuerverschwendung.
Wir haben Anfang diesen Jahres zwei Module mit Wechselrichter plus Balkonhalterung für 370€ gekauft.
Berlin „verschenkt“ die Anlagen quasi, wenn es die Anlagen zu 100% fördert. Ich habe die Richtlinien aber nicht gefunden.
Mit einer Balkonsolaranlage kann man pro Jahr sicher 150-200€ Stromkosten sparen.
Es wundert mich, dass die 7 Mio. € noch nicht weg sind.
„Verschwendung“ ist vielleicht etwas hart ausgedrückt, aber ineffizient ist es wohl leider schon. Eine so hohe Förderung brauchte es gar nicht, und man bekommt wenig PV für das investierte Geld. Dass man sein Geld auch noch wesentlich schlechter ausgeben kann, tröstet da kaum.
Heute bekommt man schon Anlagen für 300€ im Lidl, selbst für einen Bürgergeldempfänger, der seine Stromkosten selber bezahlen muss, rechnet sich das. Dass man hier überhaupt noch fördern müsste, entbehrt jeder Vernunft.
Wir kriegen ständig Anfragen von interessierten Berliner/innen, die Wohnungsbaugesellschaften haben aber eigentlich gar keinen Bock, dass sich jeder so ein Balkonkraftwerk an den Balkon hängt. Diese verlangen für eine so simple Sache wie ein Balkonkraftwerk absurde Anforderungen, damit die Leute schon von selbst aufhören, überhaupt darüber nachzudenken, sich eins anzuschaffen.