BDEW: Pflicht für Schnellladesäulen an Tankstellen „braucht es nicht“

Schnellladepunkt für Elektroautos, HPC, Pressebild „Erster EnBW-Schnellladestandort bei GLOBUS in Betrieb“

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Am Mittwoch (29. Mai) hat das Bundeskabinett eine gesetzliche Verpflichtung beschlossen, wonach große Tankstellenunternehmen ab dem 1. Januar 2028 an jeder ihrer Tankstellen jeweils einen Schnellladepunkt mit mindestens 150 Kilowatt Ladeleistung vorhalten müssen. Auf diese Weise sollen bundesweit rund 8000 zusätzliche solche Ladepunkte entstehen. Dies sei „eine Maßnahme für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur und damit für mehr Vertrauen in die Elektromobilität“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.

Das Angebot an Schnellladepunkten sei derzeit noch nicht flächendeckend und zudem regional unterschiedlich. Im März dieses Jahres boten demnach erst sieben Prozent der deutschen Tankstellen die Möglichkeit zum schnellen Laden mit mindestens 150 Kilowatt. Dies sei „im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen E-Autos im Jahr 2030“ nicht ausreichend, und deshalb „braucht es aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung, die das Angebot an Lademöglichkeiten perspektivisch sichert.“

Deutlich anders schätzt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Lage ein. Die geplante Verpflichtung „braucht es nicht“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es gelte, sich beim Umstieg auf Elektromobilität „von bestehenden Denkmustern zu lösen: Laden ist nicht Tanken, der Lademarkt ist ein ganz anderer als das Tankstellen-Geschäft mit Kraftstoffen.“

Elektroautos, so der BDEW, würden schließlich nicht nur an Tankstellen geladen, sondern überall, wo sie längere Zeit stehen – etwa auf dem Supermarkt- oder Firmenparkplatz oder zu Hause. Die Ladeinfrastruktur werde erkennbar marktgetrieben und bedarfsgerecht ausgebaut. Wo es sinnvoll sei, würden Tankstellenbetreiber auch jetzt schon in Eigeninitiative Ladesäulen aufbauen, eine Verpflichtung aber sei „weder zielführend noch bedarfsgerecht“.

Zudem habe Deutschland „bereits doppelt so viel Ladeleistung installiert, wie die europäischen Mindestziele vorgeben.“ Die Unternehmen würden trotzdem weiter ausbauen, und angesichts einer solchen Entwicklung „fehlt die notwendige Begründung für eine derart harte ordnungsrechtliche Maßnahme.“ Die Bundesregierung solle statt dessen „endlich einen Fokus auf die Fahrzeugseite legen. Wir brauchen dringend mehr bezahlbare E-Pkw-Modelle, um das 15 Millionen-E-Pkw-Ziel zu erreichen.“

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