Seit dem 16. Mai sind die meisten der Regelungen aus dem „Solarpaket 1“ in Kraft. Doch nicht alle. Unter anderem greift noch nicht die im Gesetz vorgesehene Erhöhung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium auch in seinen FAQs zum „Solarpaket 1“ hin.
„Sie kann erst angewandt werden, sobald die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt“, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von pv magazine mit Blick auf die Vergütungserhöhung. Wann es soweit sein wird, kann noch nicht gesagt werden. „Wir sind hierzu in intensiven und konstruktiven Gesprächen mit der Kommission, damit dies möglichst zeitnah erfolgen kann“, so der Sprecher weiter. Es ist dann auch nicht sicher, dass die höhere Vergütung rückwirkend für die Anlagen gezahlt wird, die seit Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ in Betrieb gegangen sind. „Ob Anlagen, die nach Inkrafttreten aber vor der beihilferechtlichen Genehmigung in Betrieb genommen werden, ebenfalls von den erhöhten Fördersätzen profitieren, hängt von der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission ab“, so das Ministerium.
Die geplante Erhöhung soll dabei für Voll- und Teileinspeiseanlagen gelten. Zum Mechanismus erklärt der Sprecher: „Erhöht wurde die Vergütung für Teileinspeiseanlagen über 40 Kilowatt nach § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG. Die Vergütung für Volleinspeiseanlagen errechnet sich aus dieser Vergütung nach Absatz 2 zuzüglich der unverändert gebliebenen Zuschläge nach Absatz 2a für Volleinspeiseanlagen.“ Die Vergütung der Volleinspeiseanlagen sei somit nicht automatisch mit erhöht worden. „Diese Vergütungsanhebung bedarf der beihilferechtlichen Genehmigung und steht daher nach § 101 EEG unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt.“
Wahlfreiheit beim Anlagenzertifikat
Fragen von Lesern kamen auf, wie sich die Neuregelungen zum Anlagenzertifikat bei bereits laufenden Verfahren auswirken. Mit dem „Solarpaket 1“ und den zusätzlichen Verordnungen aus dem Zertifikatspakt ist die Schwelle für das Anlagenzertifikat von 135 Kilowatt auf eine maximal installierte Leistung von 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt Leistung erhöht worden. Erst ab dieser Grenze muss nun ein Anlagenzertifikat vorgelegt werden. Unterhalb der neuen Schwellwerte ist ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichend, wobei gleichzeitig eine Datenbank für Einheitenzertifikate geschaffen werden soll.
„Anschlusspetenten, deren Anlagen in den Anwendungsbereich der neuen Ausnahmeregelung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 NELEV) fallen, haben ein Wahlrecht: Sie können sich für ein Zertifizierungsverfahren nach den neuen Regeln entscheiden“, erklärte der Sprecher des Bundeswirtschaftsministerium. Die Betreiber könnten jedoch auch auf freiwilliger Basis an dem bisherigen Nachweisverfahren der Anlagenzertifizierung festhalten – soweit ihnen dies vorteilhaft erscheine, so der Sprecher weiter. Das Wahlrecht bestehe für alle Anlagen, die bereits ein Anlagenzertifizierungsverfahren begonnen haben und vielleicht auch schon erste Schritte innerhalb des Verfahrens erfolgreich abschließen konnten, betont der Sprecher.
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Im Solarpaket fehlt ganz klar noch die Regelung, dass der aus einem Balkonkraftwerk ins Netz abgegebene Strom zu vergüten ist, sobald der Netzbetreiber den alten Zähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt.
Sonst läge hier doch wohl eine Ungleichbehandlung vor.
Im Gesetz steht, dass der Strom aus Stecker-Solar-Geräten vergütungsfähig ist, gleichzeitig dann aber die Vereinfachungen für die Stecker-Solar-Geräte entfallen, weil sie dann nicht mehr als diese behandelt werden…
Es ist für vergleichbar wenig Geld möglich Balkonanlagen legal mit echten 2 kwp und Speicher zu betreiben Eigenverbrauch ist immer besser als einspeisen
Es steht bereits jedem offen eine Einspeisevergütung zu bekommen. Nach Installation digitaler Zähler….also warten, warten, warten. Dann vorher auch noch umfangreichere Anmeldung Evu und marktstammregister und später Anschluss und Bescheinigung vom zugelassenen Elektriker. Dann aber nicht mehr Status Balkonanlage. Ob man den Aufwand und Kosten tatsächlich für eine Kleinanlage stemmen möchte? Es gibt ein Wort dafür….unwirtschaftlich!
Jeder wie er möchte.
So long
Ginger
Sehr geehrte Frau Enkhardt,
mit großem Intressse habe ich Ihren Artikel gelesen.
Der Satz des Sprechers des BMiWi „Wir sind hierzu in intensiven und konstruktiven Gesprächen mit der Kommission, damit dies möglichst zeitnah erfolgen kann“ scheint mal wieder aus der Floskelkiste der Politik zu entstammen.
Gibt es nähere Informationen wann dies endlich auf der Agenda in Brüssel steht? Ich würde gerne eine größere Aufdachanlage bauen lassen, aber zögere noch um kein Risiko einzugehen, ab welchem Datum die 1,5 Cent Anwendung finden.
Ich vermute so wie mir geht es momentan vielen.
Hallo Herr Resch,
ja, es ist ein Floskel, aber was sollen Sie sagen, wenn Sie auch kein Datum nennen können. Genaues weiß man leider immer noch nicht. Würde ich wieder nachfragen, käme wohl die selbe Floskel 😉
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt
P.S. Ja, es geht vielen so wie ihnen, aber leider wird mein Nachfragen daran auch nichts ändern. Aber wir werden natürlich sofort berichten, wenn es Konkretes gibt.