Saarland plant umfassendes Solarpaket

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Mit einer installierten Leistung von 347 Kilowatt pro Quadratkilometer ist das Saarland heute Spitzenreiter unter den Bundesländern. Nun will die allein von der SPD gestellte Landesregierung den Photovoltaik-Ausbau mit einem eigenen Solarpaket weiter beschleunigen. Zentraler Hebel ist die Novelle der Landesbauordnung, die sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche vor. Dabei müssen 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Solaranlagen ausgestattet werden. Diese Pflicht gilt bei Neubau und grundlegender Dachsanierung. Eine Solarpflicht soll es auch für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen geben –  auch hier mit der Vorgabe, 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Flächen mit Anlagen zu überdachen.

Darüber hinaus will die Landesregierung eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für kommunale Solarsatzungen schaffen, die für Wohngebäude gelten.

Bei allen anderen, nicht von diesen Regelungen erfassten Immobilien sollen Bauherren verpflichtet werden, die Tragwerkskonstruktion so zu bemessen, dass auf allen Dachflächen Photovoltaik-Anlagen errichtet werden können. Gleiches gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung für die Lastreserve.

Weniger Bürokratie für Balkonsolar

Auch bei Balkonsolar legt die Landesregierung Hand an. So müssen Balkonsolar-Anlagen, die in den Luftraum hineinragen, nach aktueller Rechtslage eine Abstandsfläche von mindestens drei Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Solche Anlagen können grundsätzlich nur auf Antrag zugelassen werden. Diese Einschränkung soll nun fallen: Balkon-Solaranlagen sollen künftig ohne Abweichungsanträge zulässig sein.

Ebenso soll es bei der Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden eine Vereinfachung geben. Nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz steht die Installation an oder auf einem Kulturdenkmal oder in seiner Umgebung unter Genehmigungsvorbehalt. Mit einer Verwaltungsvorschrift will das zuständige Ministerium für Bildung und Kultur eine Klarstellung in der Genehmigungspraxis vornehmen. Solaranlagen auf, an oder im Umfeld von Denkmälern sollen von den saarländischen Denkmalbehörden in der Regel zu genehmigen sein. Die Landesregierung sucht hierzu auch den Dialog mit dem Landesdenkmalrat.

Agri-Photovoltaik in Vorranggebieten für die Landwirtschaft

Ein weiteres Handlungsfeld ist die Agri-Photovoltaik. Mit dem Solarpaket I will der Bund der Technologieoffenheit bei der Vergütung von Agri-Photovoltaik-Anlagen Rechnung tragen. Zudem werden die benachteiligten Gebiete – landwirtschaftliche Flächen, die sich nach EU-Recht schwer bewirtschaften lassen – durch die Novellierung des EEG verpflichtend für Freiflächenanlagen geöffnet. Die Landesregierung prüft daher nun, ob die seit 2018 bestehende Saarländische Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen entsprechend nachjustiert werden muss.

Desweiteren hat die saarländische Regierung im Entwurf des Landesentwicklungsplans 2030 für die Ebene der Landesplanung erstmalig in Vorranggebieten für Landwirtschaft Agri-Photovoltaikanlagen zugelassen.

Kohlebergbau-Flächen für die Photovoltaik erschließen

Darüber hinaus will die Landesregierung mit dem Gemeindebeteiligungsgesetz die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Gemeinden an den Gewinnen installierter Freiflächenanlagen teilhaben können. Das Gesetz war bereits Teil des im vergangenen November vorlegten „Windpaketes“ der Landesregierung. Das Gesetzgebungsverfahrens soll mit zweiter und dritter Lesung im Landtag am 12. Juni 2024 abgeschlossen werden.

Nicht zuletzt plant die Landesregierung, Flächen für Erneuerbare zu akquirieren. So prüft das Energieministerium gemeinsam mit dem Kohlebergbau-Nachfolgeunternehmen RAG, ob RAG-Flächen durch Liegenschaften des Landes im Außenbereich arrondiert werden können und so für Photovoltaik zur Verfügung stehen. Nach Deckung des Eigenbedarfs sollen nach jetzigem Stand rund 25 Hektar für die Stromproduktion im Saarland zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird die RAG eine Kooperation mit saarländischen Unternehmen für den Entwicklungs- und Realisierungsprozess anstreben.

„Wir räumen dem Ausbau der Erneuerbaren auch baulich alle Hürden aus dem Weg“, sagt Innen- und Bauminister Reinhold Jost. Die Novellierung der Landesbauordnung, der Landesentwicklungsplan und andere Maßnahmen markierten bedeutende Fortschritte in Richtung einer effizienteren Bauplanung und -umsetzung sowie einer verstärkten Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Stromproduktion. „Wir verbessern damit die gesetzlichen Grundlagen für die Solarenergie und steuern damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bei.“

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