Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf für faire Verteilung von Netzkosten

Eon. Verteilnetz

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Die Höhe der Netzentgelte in Deutschland differiert stark von Region zu Region – sie schwankt zwischen weniger als 5 und mehr als 15 Cent pro Kilowattstunde. Dort wo viele Photovoltaik- und Windkraftanlagen entstehen, ist der Bedarf beim Netzausbau größer und die Kosten entsprechend höher. Sie werden dann auf die Verbraucher umgelegt. Die Bundesnetzagentur will nun aber für eine faire Verteilung der Netzkosten aus der Integration erneuerbarer Energien sorgen. Dafür hat sie am Mittwoch einen Feststellungsentwurf für eine zweite Konsultation vorgelegt. Bis zum 14. Juni können Stellungsnahmen abgegeben werden. Die endgültige Entscheidung sei dann für den Spätsommer vorgesehen, so die Behörde. Noch im dritten Quartal plant sie die Festlegung zu erlassen, die dann ab dem 1. Januar 2025 greifen soll.

Bereits im Dezember hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zu dem Thema vorgestellt. 102 Stellungnahmen gingen dazu ein. Auf deren Basis sei das Modull nun weiterentwickelt worden.

Die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem Entwurf ein gestuftes Modell vor. Zunächst müsse ermittelt werden, ob ein Netzbetreiber von besonders hohen Kosten durch den Erneuerbaren-Ausbau betroffen ist. Die Behörde wird dafür eine Kennzahl festlegen, die sich aus der ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet ergibt. Neu gegenüber den Eckpunkten sei, dass dabei auch die Rückspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. „Das erhöht die individuellen Kennzahlen“, heißt es von der Bundesnetzagentur.

Wenn bei den Kennzahlen der Schwellwert von 2 überschritten, soll im nächsten Schritt die ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. Dazu werde ein Korrekturfaktor von zehn Prozent einbezogen. Dies bedeutet, dass 90 Prozent der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden können und die Netzentgelte in dem betroffenen Verteilnetzgebiet sinken.

Nach den aktuellen Berechnungen der Bundesnetzagentur wären 26 Netzbetreiber zur Weitergabe der Mehrkosten berechtigt. Die Netzentgelte in ihren Gebieten würden um bis zu 39 Prozent sinken, würden damit allerdings teilweise noch leicht über dem Bundesschnitt liegen.

Im dritten Schritt sieht der Entwurf einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung für die Netzbetreiber vor. Diese Kosten sollen auf alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden. Dafür will die Bundesnetzagentur den Mechanismus nach Paragraph 19 StromNEV nutzen. Dieser wird bereits jetzt genutzt, um entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Die zusätzlichen Kosten durch die deutliche Entlastung in den betroffenen Regionen beziffert die Bundesnetzagentur für einen Durchschnittshaushalt mit etwa 21 Euro pro Jahr. Der Aufschlag auf die Netzentgelte würde für dieses Jahr bei 1,008 statt 0,403 Cent pro Kilowattstunde liegen. Für 2025 hat die Bundesnetzagentur jedoch noch keine Zahlen vorliegen. Für Großverbraucher bliebe die Reduzierung der Umlage nach § 19 StromNEV unverändert erhalten. Demnach beträgt die Mehrbelastung für Industrie und sonstige Großverbraucher durch den Mechanismus maximal etwa 6.050 Euro im Jahr.

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