Die Höhe der Netzentgelte in Deutschland differiert stark von Region zu Region – sie schwankt zwischen weniger als 5 und mehr als 15 Cent pro Kilowattstunde. Dort wo viele Photovoltaik- und Windkraftanlagen entstehen, ist der Bedarf beim Netzausbau größer und die Kosten entsprechend höher. Sie werden dann auf die Verbraucher umgelegt. Die Bundesnetzagentur will nun aber für eine faire Verteilung der Netzkosten aus der Integration erneuerbarer Energien sorgen. Dafür hat sie am Mittwoch einen Feststellungsentwurf für eine zweite Konsultation vorgelegt. Bis zum 14. Juni können Stellungsnahmen abgegeben werden. Die endgültige Entscheidung sei dann für den Spätsommer vorgesehen, so die Behörde. Noch im dritten Quartal plant sie die Festlegung zu erlassen, die dann ab dem 1. Januar 2025 greifen soll.
Bereits im Dezember hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zu dem Thema vorgestellt. 102 Stellungnahmen gingen dazu ein. Auf deren Basis sei das Modull nun weiterentwickelt worden.
Die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem Entwurf ein gestuftes Modell vor. Zunächst müsse ermittelt werden, ob ein Netzbetreiber von besonders hohen Kosten durch den Erneuerbaren-Ausbau betroffen ist. Die Behörde wird dafür eine Kennzahl festlegen, die sich aus der ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet ergibt. Neu gegenüber den Eckpunkten sei, dass dabei auch die Rückspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. „Das erhöht die individuellen Kennzahlen“, heißt es von der Bundesnetzagentur.
Wenn bei den Kennzahlen der Schwellwert von 2 überschritten, soll im nächsten Schritt die ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. Dazu werde ein Korrekturfaktor von zehn Prozent einbezogen. Dies bedeutet, dass 90 Prozent der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden können und die Netzentgelte in dem betroffenen Verteilnetzgebiet sinken.
Nach den aktuellen Berechnungen der Bundesnetzagentur wären 26 Netzbetreiber zur Weitergabe der Mehrkosten berechtigt. Die Netzentgelte in ihren Gebieten würden um bis zu 39 Prozent sinken, würden damit allerdings teilweise noch leicht über dem Bundesschnitt liegen.
Im dritten Schritt sieht der Entwurf einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung für die Netzbetreiber vor. Diese Kosten sollen auf alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden. Dafür will die Bundesnetzagentur den Mechanismus nach Paragraph 19 StromNEV nutzen. Dieser wird bereits jetzt genutzt, um entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.
Die zusätzlichen Kosten durch die deutliche Entlastung in den betroffenen Regionen beziffert die Bundesnetzagentur für einen Durchschnittshaushalt mit etwa 21 Euro pro Jahr. Der Aufschlag auf die Netzentgelte würde für dieses Jahr bei 1,008 statt 0,403 Cent pro Kilowattstunde liegen. Für 2025 hat die Bundesnetzagentur jedoch noch keine Zahlen vorliegen. Für Großverbraucher bliebe die Reduzierung der Umlage nach § 19 StromNEV unverändert erhalten. Demnach beträgt die Mehrbelastung für Industrie und sonstige Großverbraucher durch den Mechanismus maximal etwa 6.050 Euro im Jahr.
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Leider wird hier das Kernproblem nur sehr begrenzt angegangen, es fehlen Anreize zur Minimierung der Netzkosten.
Idealerweise kann man sich das Netz fast ganz sparen, wenn Erzeugung, Speicher und Verbrauch sich den Netzanschluss teilen, also zum Beispiel PV, Wind und Biomethan das Erzeugungsprofil glätten (Biomethan gezielt für die Lücken), der Batteriespeicher weiter glättet (die PV Spitze insbesondere oder Verbrauchsspitzen) und lokale Verbraucher (Power to Heat für ein lokales Wärme Netz, ein kleines Rechenzentrum, eine Holztrocknung, Elektroauto Ladepark, Elektrolyseure) direkt lokal Strom verbrauchen können, der lokal erzeugt wird.
Dafür müssen aber neue Erzeuger Anreize haben, in die Nähe von bestehenden Verbrauchern zu bauen, und neue Verbraucher in der Nähe von Erzeugung zu bauen.
Das wird durch die Reform nur minimalst besser, weil wenigstens nicht mehr ganz so hohe Netzentgelte in der Nähe von Erzeugung Verbraucher aktiv abschrecken. Ein ordentlicher Anreiz, der die extrem hohen Kosten für Netzausbau Verursacher gerecht durchreicht und damit die Netzausbau Kosten wirksam begrenzt, wird durch die Reform leider wieder nicht geschaffen.
Doch, genau dieser Anreiz wird damit geschaffen. Und gleichzeitig wird sich der Realität angepasst, die die letzten Jahre genau in die falsche Richtung lief: wo EE massiv ausgebaut wurde, bezahlen die Kunden so viel mehr, dass Sie zum einen „bestraft“ werden und zum anderen die Regionen mit weniger EE Ausbau und folglich weniger Zukunftsinvestitionen teils in fragwürdiger Weise auch noch davon profitieren. Diesem Fehlanreiz und dieser Fehlenrwicklung wird nun gegengesteuert. Richtig und gut so! Denn nur das war der Hintergrund dieser Anpassung. Ihre Vorstellungen und Ihre Kritik gehen weit über das konkrete Ziel dieser Maßnahme hinaus. Insoweit finde ich Ihre Kritik Fehl am Platz und unangemessen und ziemlich arrogant.
Nein, der Kommentar von Herrn Gerhauser ist nicht arrogant sondern korrekt. Das zeigt allein die Abwicklung der ganzen Geschichte über den flexibilitätsfeindlichen §19 NEV. Genau hier entstehen die Fehlanreize.
Verursachergerecht wäre eine Verteilung der Netzkosten auf Verbraucher und Produzenten. In dem Moment würden die Netzkosten in diesen Regionen richtig in den Keller gehen. Wir halten immer noch irgendwie an den alten zentralen Strukturen fest, in dem nur der Verbraucher den Netzausbau finanziert.
Dann geht die Kritik von Heiko Gerhauser am Thema vorbei.
16 Bundesländer haben sich mit der Bundesnetzagentur auf diesen Weg gemacht, um die bereits entstandenen Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das ist Ihnen für das genannte Thema der Aufteilung der Netzkosten in Bezug zu Ausbau gelungen. Mehr war hier kaum zu erwarten.
Hier eine 180° Wende der Energiepolitik zu erwarten und sich zu wundern, dass diese nicht kommt, zeugt von Unkenntnis und Realitätsferne. Dies war nicht die Aufgabe. Somit kritisieren hier einige Kommentatoren zwar zurecht, aber eben vollkommen an der Realität vorbei.
Es ging in dieser konkreten Angelegenheit einzig und allein um einen neuen Verteilungsschlüssel. Und nicht einen Millimeter mehr – so sehr Sie sich das auch wünschen mögen – das ist eine andere Party.
Es ist eine Minimal Lösung. Das sieht man schon an der geringen Zahl der Netzbetreiber, die wälzen dürfen. In der Begründung im Festlegungsentwurf wird das als positiv herausgestellt, da es den Verwaltungsaufwand reduziert.
Es mildert die Schmerzen etwas in ein paar Verteilnetzen, wo die Netzausbau Kosten besonders weh tun. Viel mehr wird leider nicht erreicht.
Die grundsätzliche Kritik ist berechtigt und notwendig. Es ist ja gerade das Problem, dass von den kleinen Bürokraten nur innerhalb des Systems gedacht wird. Dort wird das ein oder andere kleine Problem beackert, meistens durch eine noch stärkere Bürokratisierung, nicht immer systemgerecht, so dass zum Schluss gar keiner mehr durchblickt.
Notwendig wäre dagegen ein Denken vom Ziel her. Wie muss der Markt organisiert sein, wenn wir 100% Erneuerbare haben? Und wie integriert man in diesen Markt, dass es auch noch die Möglichkeit geben wird, insbesondere im Ausland fossil-nukleare Kraftwerke zu betreiben. Aber wir arbeiten weiter mit dem überkommenen Markt, dem die Erneuerbaren aufgepfropft wurden, ohne richtig hineinzupassen und machen daran kleine Änderungen. Die alten Akteure haben auch gar kein Interesse, dass sich daran irgend etwas ändert, denn es verlängert ihre Restlebensdauer. Und das wollen wir eigentlich nicht. Deshalb kann man so ein Flickwerk, wie hier präsentiert, nur missbilligen.
Die Bundesnetzagentur reitet das bereits sterbende Pferd weiter gegen die Finanzierungswand.
Anstatt technisch-wirtschaftlich zu analysieren, wird weiter postuliert dass es irgendwo im Netz *zeitgleich* Abnehmer gibt, die den akuten Überschuss benötigen.
Dazu wird das System der europäischen Kupferplatte in den neuesten Netzenwicklungsplänen voll durchgebildet: 10 spurige Höchstspannungsstromautobahnen werden so konzipiert, dass 7 Spuren stets für den Stromhandel frei bleiben. Maut in Form von Netzentgelten für den Fremdstrom gibt es geschickterweise nicht, sonst wäre der Anreiz weg.
Damit das Renditemodell der Stromhändler und Netzbetreiber funktioniert braucht es also Netze und große Unterschiede und einen anonymen Dummen, der diesen Unfug bezahlt.
Bisher waren sich alle einig, dass dieser Dumme der Endverbraucher sei. So langsam aber dämmert es den lautesten Schreiern der Industrie, dass auch sie sich daran beteiligen müssen.
Das ist gut so. Der Gegenentwurf zu diesem technischen Unfug benötigt nämlich keine zusätzlichen Netze, sondern (Batterie-) Speicher, Speicher und noch mal Speicher.
Denn nur Speicher können die schwankende Erzeugung und den schwankenden Bedarf zeitlich lokal ausgleichen.
Die richtige Rechenaufgabe lautet daher, wie man die bisher bekannten rund 500Mrd + Netzausbaukosten vermeidet und wie man mit einem weitaus geringeren Finanzvolumen Speicher finanziert und damit gar keinen weiteren Netzausbau auf den oberen Spannungsebenen benötigt.
Nebenbei würden dann auch mehrere tausend Kilometer Trassen und Umweltzerstörung vermieden werden. Und es könnte dann auch technisch interessierten Kreisen auffallen, dass es das Konzept dazu fix und fertig gibt:
Zellularer Ansatz (VDE 2015)
Referenzen:
Die Verordnung (EU) 2019/943 des Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019. Pkt (28) legt die Vorgabe zur 70% EU-Stromhandel-Regel für den Netzausbau fest.
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0943
Zellulares Konzept https://de.wikipedia.org/wiki/Zellulares_Energiesystem
Sehr gute Meinung und vermutlich nicht nur Meinung, sondern Wissen. Ich sehe das ähnlich und würde noch einen Schritt weiter gehen. Das Netz (die Netze aller Energieformen auf allen Ebenen) darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, sondern bitte nur unter den Maximen Resilienz, Verfügbarkeit, Netzdienlichkeit, Gemeinwohlorientierung. Am bestern integriert man dann dort an allen Übergängen der diversen Netzebenen die notwendigen Speicher und zwar so viele, dass ein Netzausbau wirklich nicht notwendig ist. Noch besser mit integrierter Abwärmenutzung der beim Speicherbetrieb abfallenden Wärme ins Wärme-Kältenetz für die kommunale Wärme-Kälteplanung der kommenden Jahre. Dann wäre Speichern richtig effizient.
Die Ideen der Bundesnetzagentur scheinen nur ein Wettbewerbssystem zu fördern, dass bei einem natürlichen Monopol wie den leitungsgebundenen Netzen vermutlich nicht die beste Lösung ist, um einen sicheren und günstigen Netzbetrieb zu gestalten.
Wenn man nicht aufpasst, dann koppeln sich immer mehr Prosumer von der Finanzierung des Netzes ab, weil sie sich mit immer mehr Speichern (Vehicle to home als Zukunft) in natürlich 2 Autos in der heimischen Garage den Spass gönnen können, immer Strom zu haben…. Ist das die Zukunft?
Renditemodell der Netzbetreiber? Sie zeigen wenig Kenntnis über die aktuelle Energiewirtschaft. Die Netzbetreiber profitieren nicht von den Erneuerbaren, sondern müssen diese nur managen und haben hierfür einen immer höheren technischen und verwaltungstechnischen Aufwand und das mit regulierten und gedeckelten Renditen.
Leider gibt es noch immer ganze Bundesländer, die sich dem Ausbau der Windkraft verweigern, wie Bayern, wo der Windkraftkiller 10H noch immer Gesetz ist. Zudem sind in Bayern gigantische Gebiete (z.B. 706 km2 um Augsburg) komplett verboten für Windkraft – egal wie hoch oder welcher Standort.
Da helfen auch also leider auch keine Speicher, wenn es schlicht keine Erzeugungsanlagen für den Winter gibt in diesem Bundesland. Also muss der Strom aus Solidarität von allen anderen Bundesländern Richtung Bayern fließen…. Und nun das Absurde: Ausgerechnet für Bayern sollen nach dem neuen Entwurf nun die Netzentgelde gesenkt werden. Denn der hohe PV Anteil in Bayern (der im Winter nichts bringt) führt dazu, dass Bayern (z.B. die LVN) diese Kriterien erfüllt und daher trotzt Windkraftverbot künftig die niedrigsten Netzentgelte bezahlt.
Wir brauchen also endlich den großen Wurf und eine Aufteilung in Strompreiszohnen. Sonst wird das nie was, dass auch wir hier im Süden EE Ausbauen und weniger Leitungen von Nord nach Süd brauchen.
Sehe ich auch so, Speicher-Ausbau vor Netzausbau.
die Speicher könnten technologie-offen genauso Ausgeschrieben werden wie der EE-Zubau, jedes Umspannwerk oder Standorte mit bestehenden Transformatoren könnten bevorzugt werden.
Weiterer EE Zubau nur mit eigenem Speicher, Abschaltung oder reduzierter Einspeisevergütung
Es fehlen Anreize kostengünstig das Netz auszubauen.
Im Gegenteil, je teuerer desto höher ist der Gewinn der Vorlieferanten.
Private Speicherkapazitäten werden nach wie vor nicht von Netzkosten befreit, haben also zb nicht in Zeiten von negativen Strompreisen Anreize zu puffern.
Es gibt keine Anreize Genehmigungszeiten und Planungzeiten zu verkürzen oder günstiger zu machen. Nicht selten besteht sogar Interesse möglichst viele Gutachten machen zu lassen.
Die Energiewende scheitert sehenden Auges in Deutschland an der Bürokratie – die Entscheider sehen das nicht , denn sie waren nicht selten dort beschäftigt.
Um voranzukommen braucht es einfache Regeln.
Firmen investieren nicht wenn es zu kompliziert wird.
Ihre Kritik kommt einige Jahre zu spät – wir sind schon weiter. Die Dinge verändern sich so schnell, dass man schon gut aufpassen muss, sein Wissen darüber auf der Höhe der Zeit zu halten.
Nur ein Auszug der Änderungen der letzten 1-2 Jahre:
– Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung: Der am 6. November 2023 von Bund und Ländern beschlossene Pakt soll auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Dazu werden Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert.
– Vorrang für Erneuerbare Energien: Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der Ausbau und die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist. Konkret bedeutet das, dass ihr Ausbau mit größter Priorität behandelt wird und im Zweifel grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Belangen hat (beispielsweise dem Denkmalschutz). Dass diese Beschleunigungsmaßnahme wirkt, zeigen erste Gerichtsentscheidungen.
– Weniger Planungsschritte: Bei Maßnahmen zur Verstärkung von bestehenden Stromnetzen entfallen Planungsschritte (zum Beispiel die Beteiligung von zahlreichen Bundesbehörden). Das spart viel Zeit.
– Bessere und schnellere Verfahren: Bei Planungen soll der Austausch u.a. zwischen den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern möglichst frühzeitig, zielgerichtet und straff sein. Dazu sollen die Fristen verkürzt, gemeinsame Antragskonferenzen schon vor dem Antrag zur Regel und die Möglichkeit einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) stärker genutzt werden. Zudem sollen Ergebnisse aus früheren Öffentlichkeitsbeteiligungen besser dokumentiert und genutzt werden. Eine weitere Beschleunigung soll bringen, dass Verfahrensschritte möglichst gleichzeitig und nicht nacheinander durchgeführt werden.
– Digitalisierung der Verfahren: Die Öffentlichkeit kann ihre Meinung zu Netzausbauvorhaben online äußern und entsprechende Dokumente digital einreichen. Das ist schneller, einfacher und macht das Verfahren transparenter, weil alle Unterlagen öffentlich zugänglich sind. Zudem kann (für einen begrenzten Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen) auf zeitintensive Umwelt- und Artenschutzprüfungen verzichtet werden.
– Mehr Flächen für Windanlagen an Land: Die Länder sind bis Ende 2023 verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen. Zudem können in Zukunft Windkraftanlagen in der Regel näher an Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen künftig beim Bau oder Umbau von Autobahnen Solaranlagen mitgebaut werden können, solange dadurch die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
– Mehr Standorte für Windanlagen auf See: Neue Standorte können nun schneller entwickelt und bebaut werden.
– Schnellere Entscheidungen beim Artenschutz: Durch gesetzliche Änderungen hat die Bundesregierung beim Artenschutz erreicht, dass die Genehmigungsbehörden schneller entscheiden können und die Rechtssicherheit erhöht wird. Zugleich will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch den Naturschutz und die Artenvielfalt verbessern.
Zu dem Thema kann ich nur Folge 70 von „Die Anstallt (vom 04 10.2022) empfehlen.
https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-4-oktober-2022-100.html
Faire Netzkosten
können nur durch den Verbraucher getragen werden!!!!
Es ist nicht einsehbar, den Gutshofbesitzer in Schleswigholstein mit steigenden Netzkosten zu belasten, weil in seinem Umfeld etliche weitere Windkraftanlagen zusätzlich installiert wurden; obwohl sein eigener Stromverbrauch über Jahre konstant blieb……
Der Verbraucher z.B. im weitentfernten Bayern oder Badenwürtemberg wäre doch eher zur Kasse zu bitten.
Eine völlig andere Diskussion erscheint mir, durch geschickt gewählte Größe, Installationsort und aktivem Speichermanagement Stromschwankungen ausgleichen zu wollen, und insofern einen weiteren Ausbau der Übertragungs-Kapazität abfangen zu können.
Also Netzkosten nicht regional, sondern der Belastung entsprechend verteilen.
Einsatz von Speichen über vermiedene Investitionen Ansatz 20 – 30 Jahre argumentieren.
Einfach mal drüber nachdenken.
Sie treffen den Nagel auf dem Kopf.
Die anderen kritischen Kommentare gehen imho am konkreten Thema und Ziel dieser Initiative vorbei. Pauschale „hättehätteWürstchenkette“ Hypothesen einer perfekten Welt sind nette Gedankenspiele und Plauderei, aber so funktioniert Realpolitik eben nicht. Da muss man von dem ausgehen, was man hat und es versuchen weiterzuentwickeln. Das ist bei 16 Bundesländern, Bund und EU schon schwierig genug.
Der Wurf ist absolut lobenswert und ein Schritt in die richtige Richtung auf ganzer Linie.