Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klage gegen Kündigung eines Kleingartens wegen Balkonsolar

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Das Ehepaar Lau hatte in ihrem Kleingarten in Königs Wusterhausen bei Berlin zwei Balkonsolar-Module installiert, um Strom für den Rasenmäher, die Pumpe des Regenwassertanks und andere elektrische Gartengeräte zu erzeugen. Der Vorstand hat dies jedoch untersagt und in Folge des Streits den Pachtvertrag gekündigt. Dagegen wehrt sich das Paar nun vor Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Klage.

Der auf Photovoltaik spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Lange aus Potsdam ist Rechtsbeistand der Kläger. Er sieht das Ehepaar Lau nicht allein: Derzeit versuchten zahlreiche Kleingartenvereine, Balkonsolar in den Anlagen zu verhindern.

Als Grund führen die Vereine nach Angaben des Anwalts oft an, der Betrieb eines Balkonkraftwerks fördere die unzulässige Wohnnutzung eines Pachtgartens. „Das ist sachlich völlig unhaltbar: Zum einen verfügen die meisten Kleingärten in Deutschland bereits über einen Stromanschluss ans öffentliche Netz, zum anderen erzeugen Balkonkraftwerke nur tagsüber und nur in begrenzten Mengen Strom“, sagt Lange. „Auf Grundlage dieser irrsinnigen Argumentation eine Kündigung eines gepachteten Kleingartens auszusprechen, ist schlicht rechtswidrig und damit unwirksam.“

DUH fordert Nachbesserung im Solarpaket II

Der Bundesrat hatte im letzten Jahr die Bundesregierung aufgefordert, das Kleingartengesetz so zu ändern, dass Balkonsolar explizit als zulässig erklärt wird. Die Bundesregierung hatte dies der DUH zufolge mit dem Argument abgelehnt, die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch in Kleingärten sei bereits erlaubt.

Die DUH fordert die Ampel-Koalition auf, hier nun im Solarpaket II nachzubessern. „Es ist vollkommen unverständlich, warum das schlummernde Potenzial für die dezentrale Energiewende im Kleingarten verschenkt wird“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

„Die Nutzung eigener Balkonkraftwerke ist bislang ein Kampf gegen Windmühlen“, beklagt Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine e.V. Gern werde das Bundeskleingartengesetz bemüht, um die Unzulässigkeit zu behaupten. „Die Zulässigkeit ist als ‚Arbeitsstrom‘ allerdings schon gegeben“, betont Marx.

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