Mit der Strommarktreform hat die EU Ende letzten Jahres beschlossen, zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfD) zur Vergütung von Strom aus Erneuerbare-Anlagen zuzulassen. Das Beratungsunternehmen Energy Brainpool hat nun im Auftrag des Versorgers Green Planet Energy untersucht, wie sich CfD so gestalten lassen, dass sie einen Bruch zur aktuellen Systematik vermeiden, den Ausbau der Erneuerbaren weiter absichern und die Marktintegration fortsetzen.
Zweiseitige Differenzverträge gewährleisten, dass Anlagenbetreiber garantierte Erlöse für ihren erzeugten Strom erhalten. In Zeiten sehr hoher Börsenpreise müssen sie Übergewinne an den Staat zurückzahlen. Der Cap&Floor-Ansatz, also Mindest- und Höchstpreis pro erzeugter Megawattstunde, gibt dabei allen Akteuren Planungssicherheit, so die Analyse. Zudem schaffe er Anreize für Absicherungen am Terminmarkt. Auch motiviere der Ansatz zur Anwendung von systemdienlichen Betriebsmodellen – ebenso die Beibehaltung des bei der gleitenden Marktprämie angewandten variablen Einspeiseprofils.
Bei der Berechnung des Benchmarkpreises raten die Brainpool-Experten zu einem Mittelweg: Die Wahl des Bezugsmarktes und -zeitraumes (Day-ahead-Markt und stündliche Betrachtungsweise) sollte so ausgestaltet werden, dass zwar kurzfristige Signale aus dem Spotmarkt berücksichtig werden, gleichzeitig aber auch Anreize für eine Integration in den Terminmarkt gesetzt werden.
CfDs dürfen förderfreien Ausbau nicht einschränken
Darüber hinaus empfehlen die Fachleute, eine regulierte Wechselmöglichkeit zwischen der CfD-Förderung und einer PPA-Finanzierung zu schaffen, um sicherzustellen, dass langfristige Preisabsicherungen und Anreize zu systemdienlicheren Verbrauchsverhalten beizubehalten.
„CfDs dürfen kein starres Korsett sein, sondern müssen genügend Luft für Markt und Preissignale lassen und auch den förderfreien Ausbau weiterhin ermöglichen“, sagt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. „Die Erneuerbaren sind bereits erfolgreich im Markt angekommen. Diese Entwicklung darf nicht durch eine falsche Ausgestaltung von CfDs zurückgeschraubt werden. Wir brauchen einen klugen Mix aus marktlichem Ausbau und staatlicher Absicherung.“
Dähling drängt darauf, die Umstellung auf CfDs so zu gestalten, dass sie auch für kleinere Akteure unkompliziert möglich ist. „Auch für Bürgerenergiegenossenschaften muss es finanziell stemmbar und unbürokratisch machbar bleiben, neue Anlagen zu entwickeln“, erklärt sie. Auch dürfe es nicht zu Fehlanreizen kommen, Anlagen bei hohen Strompreisen abzustellen, um der Abschöpfung zu entgehen.
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