Die rasant fortscheitende Aufheizung der Erde erfordert einen stark beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Daher sind die Verhandlungen im Bundestag zum „Solarpaket 1“ viel zu lange hinausgezögert worden.
Am vorletzten Freitag wurde das Solarpaket sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat endlich verabschiedet. Es bringt substanzielle Verbesserungen für den Ausbau der Solarenergie und beschleunigt auch die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen.
Die langen Verzögerungen bis zur Verabschiedung lassen sich wohl auf die unterschiedlichen Interessen der drei Ampelkoalitionspartner zurückführen. Insbesondere die FDP ist bekannt für ihre bremsende Haltung. Auf ihrem jüngsten Parteitag hat sie sogar die Beendigung jeglicher Förderung erneuerbarer Energien beschlossen.
Was das bedeuten würde, lässt sich allein anhand des „Solarpaket 1“ ablesen: Dieses würde dann gar nicht mehr existieren. Nach den abstrusen Vorstellungen der FDP würde das EEG insgesamt abgeschafft werden, mit allen Konsequenzen, dass kaum noch jemand in erneuerbare Energien investieren würde, da der ordnende und fördernde Rechtsrahmen einfach nicht mehr existieren würde. Klimaschutz ade.
Es ist daher gut, dass die FDP ihre Anti-erneuerbare-Energien-Ideologie beiseite geschoben hat und dem Solarpaket ebenso zugestimmt hat wie die SPD und die Grünen.
Substanzielle Verbesserungen im „Solarpaket 1“
Das „Solarpaket 1“ verdeutlicht den Wert einer grünen Regierungsbeteiligung. Unter den 16 Jahren der Merkelregierungen mit CDU/CSU, FDP und SPD gab es keine substanziellen Verbesserungen in den EEG-Novellen. Stattdessen erlebten wir massive Verschlechterungen mit drastischen Einbrüchen im jährlichen Ausbau und der Behinderung von Bürgerenergien.
Dies hat sich nun mit dem „Solarpaket 1“ in einigen wichtigen Bereichen geändert: Größere Photovoltaik-Dachanlagen, zum Beispiel auf Gewerbedächern, werden besser gefördert. Für Balkonmodule gibt es zahlreiche wichtige bürokratische Erleichterungen. Dadurch erhalten Mieter eine verbesserte Teilhabemöglichkeit, insbesondere da sie bisher kaum persönlich erzeugten Solarstrom nutzen konnten, weil sie nicht über die Dachflächen verfügten. Dies war bisher nur Vermietern möglich, die jedoch aufgrund fehlender Anreize zögerten. Im Gegenteil, die Hürden, den Solarstrom an Mieter weiterzugeben, waren bisher kaum zu überwinden. Mit dem „Solarpaket 1“ können Vermieter nun Solaranlagen installieren und den Strom kostengünstig an ihre Mieter weitergeben, ohne den Verpflichtungen eines Energieversorgers unterliegen zu müssen. Dies ist ein bedeutender Durchbruch, der zu einem deutlichen Ausbau im bisher vernachlässigten Mieterbereich führen wird und gleichzeitig einen wichtigen Schritt zum Energy Sharing darstellt. Für Freiflächenanlagen wurden Biodiversitätskriterien festgelegt, was zu einer Erhöhung der Artenvielfalt auf Photovoltaik-Freiflächen führen wird.
Insgesamt zeichnet sich das „Solarpaket 1“ durch einen schrittweisen, aber dringend notwendigen Abbau vieler bürokratischer Hemmnisse aus. Besonders hervorgetan hat sich hierbei die Berichterstatterin MdB Katrin Uhlig von Bündnis 90/Die Grünen. Bei zahlreichen Veranstaltungen vor Ort hörte sie den Betroffenen zu, erstellte umfangreiche Listen der bürokratischen Hemmnisse und arbeitete gemeinsam mit Kollegen anderer Fraktionen daran, diese in endlosen Verhandlungsrunden zu beseitigen.
Es würde den Rahmen dieses Newsletters völlig sprengen, auch nur einige davon herauszuheben. Daher kann ich nur auf den Text der beschlossenen Änderungsanträge zum Regierungsentwurf hinweisen, wohlwissend, dass er für Laien nicht wirklich leicht lesbar ist. Jedoch lässt sich in der Begründung vieles davon nachvollziehen und vielleicht findet man darin auch Lösungen für individuelle Probleme.
Ich empfehle allen Lesern, einen Blick auf diesen Änderungsantrag zu werfen. Er ist ein Beispiel für die große Komplexität solcher Gesetzesänderungen, bei denen um jedes Wort aus verschiedenen politischen Richtungen gekämpft wird. Diese Komplexität eines Gesetzgebungsverfahrens entgeht den politischen Laien häufig, insbesondere denen aus der AfD-Szene, die oft nur oberflächliche und meist unberechtigte Kritik üben, aber solche umfangreichen Gesetzesänderungen nicht beherrschen könnten.
Wer sich kurz und prägnant über die wichtigsten Änderungen des EEG im Solarpaket 1 informieren möchte, dem empfehle ich die Kurzübersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) unter der Leitung von Minister Robert Habeck.
Flugwindanlagen und Agri-PV erhalten eigene Fördersätze
Bedeutsam ist, dass im „Solarpaket 1“ auch endlich wieder wichtige Innovationsförderungen enthalten sind. Flugwindanlagen, auch bekannt als Höhenwindkraftwerke, die Strom mithilfe großer Lenkdrachen an Seilen erzeugen, erhalten bis zu einem Ausbau von 50 Megawatt einen eigenen Vergütungssatz. Dies könnte zu einem technologischen Durchbruch führen, was angesichts des großen Potenzials der Flugwindanlagen eine bedeutende Chance darstellt. Ich habe mich ebenfalls für einen eigenen Vergütungssatz für Höhenwindkraftwerke im Rahmen der EEG-Novellen eingesetzt.
Allerdings werden Agri-Photovoltaik-Anlagen nur über das Ausschreibungssystem gefördert, weshalb sie aufgrund von Ausbaubeschränkungen und hoher Bürokratie ihr volles Potenzial nur teilweise entfalten können.
Noch viele weiter große Aufgaben zum Ausbau der erneuerbare Energien zu erledigen
Nun ist natürlich das „Solarpaket 1“ nicht die gesetzgeberische Vollendung für den notwendigen steilen Ausbau der erneuerbare Energien. Es gibt noch weitere große Defizite. Das Solarpaket allein reicht nicht aus, um den Ausbau erneuerbarer Energien auf das erforderliche Niveau zu bringen, das zur Erreichung des Regierungsziels von 80 Prozent Ökostrom bis 2030 notwendig ist. Dabei ist bereits dieses Ziel aus Klimaschutzgründen zu moderat, da eine schnelle Beendigung aller Emissionen erforderlich ist, was bedeutet, dass bis 2030 bereits 100 Prozent erneuerbare Energien erreicht werden sollten.
Technisch und ökonomisch ist dies nach wie vor machbar, allerdings erfordert es gleichzeitig gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Beschleunigungen.
Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie und Innovationen benötigen dringend auch verbesserte EEG-Unterstützung
Das große politische Manko des „Solarpaket 1“ war von Anfang an, dass es sich ausschließlich auf den wichtigen und natürlich bedeutenden Solarbereich konzentrierte. Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie spielen weiterhin zu Unrecht eine untergeordnete Rolle im politischen und medialen Bereich. Ein Vorschlag, der von dem vom Grünen geführten BMWK in die Verhandlungen der Ampel-Fraktionen eingebracht wurde, war eine deutliche Verbesserung des Flexbonus für Biogasanlagen. Leider fand dieser keine Zustimmung, obwohl er die bestehenden Biogasanlagen in Richtung Flexibilität hätte führen können. Das bedeutet, dass Biogasanlagen nicht mehr nur im Sommer, wenn viel Solarstrom vorhanden ist, sondern vor allem im Winter Strom und Wärme produzieren könnten. Die Flexibilisierung der Biogasanlagen hätte sogar genug winterlichen Spitzenlaststrom erzeugen können, um den geplanten Neubau von Erdgaskraftwerken überflüssig zu machen.
Das „Solarpaket 2“ sollte daher auch diese und andere wichtige Verbesserungen berücksichtigen. Dazu gehört auch die Modernisierung und der Neubau von naturverträglichen, fischfreundlichen Wasserkraftanlagen, die ein hohes unerschlossenes Modernisierungs- und Ausbaupotenzial haben, wie eine kürzlich durchgeführte Studie der EWG aufzeigte.
Auch die geothermische Stromerzeugung sollte besser gefördert werden, ebenso wie viele andere Innovationen wie beispielsweise Flussströmungskraftwerke oder Wellenkraftwerke im Meer.
Die Innovationsdefizite in Deutschland werden in der Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“, Ausgabe April 2024, unter der Überschrift „Verpasste Chancen der Energiewende“ sehr gut beschrieben. Bereits ab 2004 wollten wir unter der rot-grünen Regierung viele der dort genannten Technologien mit eigenen Vergütungssätzen fördern. Doch mit dem Regierungswechsel zur Kanzlerschaft von Merkel gab es bei der Innovationsentwicklung so gut wie keine Fortschritte mehr. Die Förderung beschränkte sich dann im Wesentlichen auf Solar- und Windstrom, bei denen es seitdem erhebliche Fortschritte gab, jedoch nicht bei Fluss- und Meeresströmungs-, Wellen-, Gezeiten-, Höhenwind- oder Salzgradientenkraftwerken sowie einigen anderen Technologien.
Große zentrale Gesetzesentwürfe wie Abschaffung der Ausschreibungen oder Einführung Energy Sharing fehlen immer noch
So wichtig die Detailarbeit ist, die mit dem Solarpaket teilweise gelungen ist, so sehr fehlen in der politischen Agenda immer noch Vorschläge für große politische Linien zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die unter der Regierungszeit Merkels vollzogene Umstellung der einst im EEG 2000 festgelegten gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen auf staatlich organisierte Ausschreibungen war eine der entscheidenden Maßnahmen, die den massiven Einbruch des jährlichen Ausbaus bei Photovoltaik, Windkraft, Biogas und auch der Bürgerenergiebeteiligungen bewirkte. Eine ernsthafte Debatte, diesen gravierenden Fehler zu korrigieren, gibt es weiterhin nicht im politischen Berlin oder in Brüssel.
Die Ergebnisse der letzten Photovoltaik-Ausschreibungen zeigen erneut, wie verheerend bremsend die staatlichen Ausschreibungen wirken. Es wurden 4100 Megawatt beantragt, jedoch erhielten nur 2234 Megawatt einen Zuschlag. Das bedeutet, dass fast 2000 Megawatt und fast die Hälfte der beantragten Projekte nicht zum Zuge kommen. Die Ausschreibungen verhindern also erneut den Bau von fertigen, genehmigten und baureifen Anlagen in einer enormen Größenordnung.
Diese Beispiele zeigen, dass die Ampelkoalition immer noch große Aufgaben vor sich hat, um weitere Erleichterungen und Innovationen voranzubringen.
Solarpark Bundorf zeigt, wie man Sektorenkopplung umfassend schon heute umsetzen kann
Es gibt viele Initiativen in Deutschland, die nicht auf bessere Förderbedingungen warten, sondern engagiert und innovativ hervorragende Projekte unter den bestehenden Gesetzesbedingungen verwirklichen.
Mit 125 Megawatt Leistung wurde dort eine der größten Freiflächenanlagen Deutschlands von einer Genossenschaft und Maxsolar mit großer Unterstützung der örtlichen Bevölkerung gebaut. Der Solarstrom wird nicht nur ins Netz eingespeist, sondern versorgt auch zwei große Luftwärmepumpen für die neue Heizzentrale in der ländlichen Gemeinde. Über ein neues Nahwärmenetz werden das Rathaus, der Kindergarten, das Bürgerhaus und private Hausbesitzer mit solarer Wärme versorgt. In den dunklen und kalten Wintermonaten wird zusätzlich ein Hackschnitzelheizkessel eingesetzt. Neue Ladestationen bringen den Solarstrom auch in die E-Autos der Gemeindebewohner.
Es handelt sich dabei vermutlich um das größte Projekt in Deutschland, bei dem Photovoltaik-Strom mit Heizung und Mobilität verbunden wird. Tausende Kommunen in Deutschland und anderen Ländern könnten dem Beispiel Bundorf folgen und sich über genossenschaftliche Bürgerbeteiligungen selbstständig und unabhängig von teurem Erdöl, Erdgas und Kohlestrom versorgen, unabhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
— Der Autor Hans-Josef Fell ist Präsident der Energy Watch Group. Er war 1998-2013 MdB für Bündnis/Die Grünen und ist Mit-Autor des Entwurfs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2000. http://hans-josef-fell.de —
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Man sollte hinzufügen, dass auch stundenvariable Tarife („Börsenstromtarife“) Menschen ohne PV Installationsmöglichkeiten ermöglichen, an der Energiewende teilzuhaben. Die preissenkenden Effekte bei hoher Einspeisung kommen so auch zum Tragen.
Die wirtschaftlichere Möglichkeit, sich aktiv mit wirtschaftlichem Vorteil an der Energiewende zu beteiligen, ist die Investition von Kapital in eine Bürgerenergiegenossenschaft. Die muss nicht vor Ort sein. Die größeren Genossenschaften nehmen Mitglieder von überall her auf. Neben dem Genossenschaftsanteil, auf den es eine jährliche Ausschüttung (wie Diviedenden bei Aktien) gibt, hat man dann als Mitglied noch die Möglichkeit, Schuldverschreibungen für die Finanzierung von konkreten Projekten zu zeichnen. Dabei gibt es häufig auch eine lokale Komponente, dass also Bürger der Standortgemeinden ein bevorzugtes Zeichnungsrecht eingeräumt wird, und/oder von diesen Anlagen vergünstigten Strom beziehen können. Das ist auch sinnvoll, damit etwas von der lokalen Wertschöpfung auch im Ort bleibt.
Premium-Engagement ist es natürlich, sich selbst vor Ort um die Gründung einer Genossenschaft verdient zu machen. Das ist aber nicht jedermann Sache.
Man kann ja immerwieder auf Kommunen hinweisen, die schon vor vielen Jahren verstanden haben welche Chancen die Erneuerbaren für die Steigerung des Wohlbefindens, der regionalen Wertschöpfung und für die bilanzielle CO 2 Neutralität bieten.
Wie das „Gelobte Land“ der Rhein-Hunsrück-Kreis, der übrigens CDU geführt ist:
https://www.gelobtesland.de/leben/klimaschutz/
Wieviel darf/müsste ein Hochtemperaturspeicher (HTS) für das thermische Zwischenspeichern von täglicher Überstromproduktion an Großkraftwerksorten mit ca. 1GW Nennleistung und 24h Nennlastkapazität (~50GWh, ~4x 70m Durchmesser, 70m Höhe, 1GW_~24h) etwa kosten (2.5Mrd€ Aufbaukosten? Wartung?) mit Weiternutzung der Turbogeneratoren?
( 100€/kWh für elektrische Speicherung im Akku rechnet sich für ~50GWh mit 5Mrd€ )
( 2.5Mrd€ entspricht etwa 1-2GW offshore Windkraftanlagenleistung (~0.35-0.4 Kapazitätsfaktor/Jahresnutzungsgrad, etwa vgl. Steinkohlekraftwerken) oder
ca. 3-5GW Photovoltaik Freiflächen- oder Großanlagen (Kf ~0.11(-0.26) ),
Jahresnutzungsgrad Braunkohle- ~0.75, Kernkraftwerk ~0.87, Biomasse ~0.67, Geothermie ~0.94 )
Tolle Fragestellung! Und, was soll der Beitrag?
1) „Schwellenwerte flexibilisieren, insbesondere für Gewerbe-PV: Bisher sind Anlagen mit
einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Be-
treiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW, die bisher der Direkt-
vermarktungspflicht unterliegen, können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergü-
tung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.
Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch, für die sich
die Direktvermarktung heute nicht lohnt.“
2) „Flexible Nutzung von Speichern ermöglichen („Multi-Use“): In Zukunft können Spei-
cher, die im Sommer die Erzeugung von PV-Anlagen vom Mittag in den Abend verla-
gern, auch im Winter für den Handel mit Netzstrom eingesetzt werden. Dafür wird das
sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip angepasst. Dabei wird auch in Zukunft sicherge-
stellt, dass nur EE-Strom Förderung erhält.“
3) „Netzanschluss für Speicher gleichrangig zu EE ausgestalten: Das Privileg auf einen be-
vorzugten Netzanschluss für erneuerbare Energien wird auch auf Speicher ausgeweitet.“
etc.
aus der Zusammenfassung (ohne Einbeziehung eines Netzentwicklungsplans)
(diverse Anforderungen sind zu berücksichtigen, bspw. Abwärme rel. lokal, während mit Wasserstoffkapazitäten die Verteilung der Abwärme weiträumiger und anwendungsbedingt zeitlich verzögert erfolgt, usw.)
Die Frage ist was hat man den Biogasanlagen-Betreiber angeboten bei einer flexiblen Produktion.
Ich wäre auch nicht so dumm, ein höheres Risiko einzugehen ohne mehr Geld dafür zu erhalten.
24/7 mal eine feste Einspeisevergütung ist halt ein schönes Ruhekissen.
Es ist nicht nur das Risiko. Man braucht mehr Zwischenspeicher für das Biogas und eine größere Turbine.
Aber eigentlich sollte die Biogasproduktion aus nur dazu angebauten Energiepflanzen, vor allem Mais, beendet werden. Die Kosten sind mit ca. 20ct/kWh hoch und die Flächeneffizienz ist unterirdisch: Mit PV lässt sich auf durchschnittlich ertragreichen Flächen etwa das 50-fache an Energie produzieren. Das bedeutet, dass PV auch im Winter mehr bringt, als eine bedarfsgesteuert betriebene Biogasanlage. Für den unvermeidlich anfallenden Produktionsüberschuss im Sommer wäre es gegenüber Biogas immer noch effizienter, ihn in Wasserstoff umzuwandeln, trotz des schlechten Wirkungsgrades dieser Umwandlung. Nur preislich ist das noch nicht ganz konkurrenzfähig, solange Wasserstoff auch aus fossilen Energieträgern gewonnen werden darf. Bei einer realistischen Bepreisung von CO2-Emissionen und einer der zu erwartenden Lernkurve folgenden Kostendegression bei Elektrolyseuren wäre aber auch das kein Problem.
Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, welche Umweltbeeinträchtigungen mit der Ackernutzung für die Kultivierung von Energiemais verbunden sind. Bergbau und Energieeinsatz für die Produktion von Düngemitteln mit entsprechenden Verkehrsleistungen, und Beeinträchtigung der Biodiversität durch den Einsatz von Pestiziden.
Es bleibt die Biogasproduktion aus Gülle und biologischen Reststoffen. Gülle sollte auch weniger anfallen, wenn die Menschen ihrer Gesundheit und der Umwelt zuliebe weniger Fleisch konsumieren. Die Biogasproduktion sollte also auf ein Maß zurückfallen, so dass sie auch so vor sich hinwurschteln kann, wie es für sie am bequemsten ist, ohne dass dem Gesamtsystem viel fehlt.
Bei allen Verdiensten, die Herr Fell so hat, ist es doch bedauerlich, dass er Bedingungen, Sinn und Funktionsweise der Ausschreibungen nicht verstanden hat, oder nicht verstehen will.
1. Die Ausschreibungen wurden von der EU gefordert. Daran führt kein Weg vorbei, und daran wird sich aus den im weiteren genannten Gründen auch nichts ändern. Die Ausgestaltung im Einzelnen kann man ändern. Bei der Windkraft sollte man die Ausschreibung vorübergehend aussetzen, bis eine sachgerechte Ausgestaltung gefunden ist, und das Ausbautempo das gewünschte Maß erreicht hat. Dafür sollte man schnellstens Ausschreibungen bei Speichern und Elektrolyseuren einführen oder zunächst ein System, das den festen Einspeisevergütungen ähnelt, bis die Lernkurve weit genug nach unten gekommen ist, und die Installationszahlen den Bedarf abdecken.
2. Ausschreibungen sorgen dafür, dass sich die Renditen für Projekte trotz unterschiedlicher Kostensituation angleichen. Mit festen Einspeisevergütungen gibt es kostenmäßig begünstigte Projekte, die unnötig hohe Renditen auf Kosten der Stromverbraucher erwirtschaften. Andere Projekte werden nie oder zu spät verwirklicht, weil ihre Kosten von den starren Vergütungen nicht gedeckt wären.
3. Ausschreibungen funktionieren nur gut, wenn sie regelmäßig überzeichnet sind. In einer Ausschreibung nicht zum Zuge gekommene Projekte können an späteren Ausschreibungen teilnehmen, und mit neuer Kalkulation, neuen Kosten oder höheren Ausschreibungsergebnissen zum Zuge kommen. Wenn in einer Ausschreibung nur die Hälfte der Projekte zum Zuge gekommen ist, heißt das deshalb nicht, dass wir doppelt so hohe Installationskosten haben könnten. Einzelne Projekte würden vielleicht ein paar Monate früher in Angriff genommen, aber spätere Ausschreibungen wären schnell unterzeichnet, und dann würden die Vergütungen unnötig hoch.
4. Regelmäßige Ausschreibungen sorgen für einen kalkulierbaren Ausbaupfad. Das gibt allen Beteiligten, Herstellern, Projektentwicklern, Installateuren, Netzbetreibern etc. Sicherheit und reduziert ihr Risiko und damit die Kosten.
5. Die Ausschreibungen sind ein notwendiges Element, damit genug Anlagen gebaut werden, und damit die Versorgungssicherheit garantieren. Wer gegen Ausschreibungen polemisiert, riskiert, dass sie ersatzlos entfallen. Dann gibt es keine Kapazitätsplanung mehr, die Neuinstallationen werden dem freien Speil der Kräfte überlassen und wir bekommen eine Situation wie auf dem Wohnungsmarkt, wo die Anbieter gemerkt haben, dass sie viel höhere Renditen erwirtschaften, wenn sie das Angebot knapp halten, und dafür durch Engagement in den kommunalen Gremien auch sehr nachdrücklich sorgen. Wir wollen nicht im Laissez-faire-Kapitalismus leben, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft, die sich darum bemüht, dass die Ressourcen so genutzt werden, dass die, die sie schaffen, davon profitieren.
6. Die Ergebnisse von Ausschreibungen sollten dafür genutzt werden, um die Einspeisevergütungen in den Marktsegmenten, in denen Ausschreibungen nicht effizient sind, zeitnah anzupassen. Damit würde die Herrschaft über die Anpassung der Einspeisevergütungen der Politik entzogen. Nur notwendige Aufschläge, um die Kostennachteile einzelner Marktsegmente auszugleichen, müssten einmal festgelegt und selten nachjustiert werden.
Sicher: Die Teilnahme an Ausschreibung erfordert in Vorleistung zu gehen ohne zu wissen, ob man gleich zum Zuge kommen wird. Das sind unmittelbare Kosten und ein Risiko, das auch Kosten verursacht. Dieser Nachteil wird aber durch die zahlreichen Vorteile mehr als aufgehoben. Die Praxis der Ausschreibungen hat sich auf dem Gebiet der PV im Großen und Ganzen bewährt. Die Erfahrungen daraus sollten schnellstmöglich auf alle anderen Bereiche übertragen werden.
Was jetzt unmittelbar ansteht: Die Renditen, die man mit den Ausschreibungsprojekten erzielen kann, sind eher niedrig, so dass die ehemaligen großen Player sie uninteressant finden. Hier sollte ein Bewusstsein in der Bevölkerung geschaffen werden, dass es sinnvoll ist, in Unternehmen und Genossenschaften, die sich auf diesem Markt betätigen, zu investieren. Das schafft man nicht dadurch, dass man diesen Markt schlecht redet, sondern indem man bekannt macht, wie gut er funktioniert, und wie jeder einzelne Bürger sein Anlagekapital sinnvoll, sozial und ökologisch lenken kann. Damit es auch eine sichere Kapitalanlage ist, muss auch die staatliche Finanzaufsicht ein besonderes Augenmerk auf die Unternehmen richten. Desaster wie bei Prokon, Green City oder Solarworld haben der Anlageklasse geschadet.
Ich habe eine Frage zum Mieterstrom:
„Mit dem „Solarpaket 1“ können Vermieter nun Solaranlagen installieren und den Strom kostengünstig an ihre Mieter weitergeben, ohne den Verpflichtungen eines Energieversorgers unterliegen zu müssen.“
Wie läuft das organisatorisch und technisch? Folgende Konstellation:
Ich bin Mieter in einem 2-Familienhaus. Mein Vermieter hat eine 10 kW Anlage auf dem Dach, ich würde daraus gerne von ihm Strom beziehen. Ich habe einen anderen Versorger als er, und den muss ich ja auch für Zeiten ohne PV-Strom behalten. Wie wird das messtechnisch und vertraglich mit meinem Versorger abgewickelt?