Bislang hat noch kaum eine Kommune einen Wärmeplan vorgelegt. Und sind bereits Gebiete für den Ausbau des Wärmenetzes definiert, handelt es sich häufig nur um unverbindliche Planungen. Wer dort heute eine neue Wärmepumpe installiert, kann später in der Regel nicht verpflichtet werden, sie wieder abzubauen, wenn die Kommune dort einen Anschlusszwang für das Wärmenetz beschließt. Das geht aus einem Gutachten hervor, den die auf Energierecht spezialisierte Kanzlei re|Rechtsanwälte für den Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erstellt hat.
Das Rechtsgutachten führt aus, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang grundsätzlich zulässig sei, wenn damit ein Gemeinwohlbelang wie Klimaschutz verfolgt werde. Gegenüber der Versorgung mit einer dezentralen Heizung wie etwa einer Wärmepumpe müsse das Durchsetzen eines Anschlusszwangs jedoch dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Verdrängung einer bereits installierten Wärmepumpe durch einen Fernwärmeanschluss sei in den allermeisten Fällen weder geeignet noch erforderlich oder angemessen.
Nur in ganz extremen Fällen sei es denkbar, dass eine Ausnahme abzulehnen wäre, weil das gesamte Wärmenetz sonst unwirtschaftlich würde. Dies müsste die Gemeinde nicht nur anhand sachgerechter Kriterien regeln. Sie wäre auch gehalten, zunächst auf Gas-, Öl- oder Holzheizungen zuzugreifen.
In dem etwas anders gelagerten Fall, dass sich jemand von einem bereits bestehenden Fernwärmenetzanschluss lösen möchte, um sich über eine neu zu installierende Wärmepumpe zu versorgen, kommt das Gutachten zu einem ähnlichen Ergebnis. Auch hier sei eine Ausnahme in der Regel zu gewähren.
Fernwärmesatzungen müssen angepasst werden
„Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben“, sagt Gutachterin Miriam Vollmer von re|Rechtsanwälte
Aus dem Rechtsgutachten wird außerdem deutlich, dass die Fernwärmesatzungen vielerorts noch einmal geprüft werden sollten, so Vollmer. „Die Gemeinden müssen in ihren Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang ausdrücklich Ausnahmen vorsehen, auf die sich Betroffene, die sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe selbst versorgen wollen, berufen können. Ansonsten wäre die Satzung unwirksam.“
„In vielen Städten und Gemeinden wird gerade erst mit der Wärmeplanung begonnen, auf belastbare Aussagen zum Ausbau von Fernwärmenetzen wird man dort noch einige Jahre warten müssen“, sagt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Dabei sei die Ausweisung als Wärmenetzausbaugebiet oder dezentrales Versorgungsgebiet unverbindlich und könne sogar unter Verweis auf sogenannte Prüfgebiete noch verschoben werden.
„Wenn es dann überhaupt zur Ankündigung eines Fernwärmeausbaus kommt, kann sich dieser über einen Zeitraum von Jahrzehnten erstrecken und später auch wieder zurückgenommen werden“, so Sabel. Auf dieser Grundlage könnten Hausbesitzer aber nicht planen. „Unser Rechtsgutachten stellt nun klar: Niemand muss auf die Wärmeplanung warten. Wer jetzt in eine klimafreundliche Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden.“
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„in der Regel, „in den allermeisten Fällen“, Anschlusszwang „nur wenn das FWN sonst unwirtschaftlich würde“….. Beruhigend ist das nicht. Warum sagt man nicht einfach „mit WP-Heizung besteht kein Anschlusszwang“ ? Wer als Privatperson will sich diesem (Rest)Risiko aussetzen ?
Eine Kanzlei kann nun mal keine derartigen Aussagen treffen. Die analysieren die derzeitige Gesetzeslage in Verbindung mit einem – hypothetischen – Anschlusszwang. Natürlich kommt da etwas leicht Schwammiges raus.
Die festen Aussagen können nur von der Kommune selbst kommen.
Ich habe mich für ein Monoblick-Aussengerät entscheiden. Wenn da die 8 Jahre erwartbare Lebensdauer durch sind, kann das bequem als Ganzes getauscht werden. Falls bis dahin Fernwärme vor der Tür liegt, werde ich diese Nutzen. Dann ist die wiederkehrende Entscheidung für Reparatur oder Austausch erledigt.
Mit Großwärmepumpen vermag es die Kommune hoffentlich, halbwegs günstig CO2-arme Wärme bereit zu stellen.
Ja, die Auslieferung beim Thema Wärme tut nicht gut….
Diese Wärmepläne, die die Kommunen vorlegen müssen, sind ein weiterer Schritt zur überbordenden Bürokratisierung in Deutschland.
Überlast es den Bürgern, wie sie am ökonomischsten mit den steigernden Energiepreisen umgehen, dann wird das auch was mit der Energiewende!
Wie kommt jemand darauf, Kommunen, die ohnehin an der kurzen finanziellen Leine gehalten werden, mit so einem Unsinn zu belasten !
Vom Personal und den notwendigen Skills in den Kommunen mal ganz zu schweigen.
Fernwärme ist etwas, das nur funktioniert, wenn die Gemeinschaft der Bürger zusammenarbeitet. Das könnten sie natürlich auch parallel zur Gemeinde in einer Bürgerenergiegenossenschaft oder einem Privatunternehmen anderer Rechtsform. Aber wenn man schon eine Gemeinde hat, dann ist es bei der auch ganz gut aufgehoben. Sicher ein Problem, wenn Gemeinden, die sich bisher aus der Wärmeversorgung rausgehalten haben, das jetzt plötzlich auch noch stemmen müssen. Aber andere Kommunen machen das schon lange, und dort funktioniert es. Dann kann es überall anders auch funktionieren.
Es muss doch möglich sein, eine WP mit seiner PV und evtl. einer Batterie effizient und umweltfreundlichzu betreiben und auf einen Hackschnitzel- Fernwärme- Anschluss zu verzichten.
ohha.. DAS nenne ich mal gute Nachrichten.
Unser Haus aus den geschätzten 1910-9120 Baujahr sollte mal komplettsaniert werden.
Auf irgendein KFW-Haus-Standard. 85 z.B.
Energieberater eingeladen. Diese sieht durchaus massive Energetische Maßnahmen… alleine die undichte „Ruhende Luftschicht“ sei ein hoher Energie“vernichter“.
ABER: Wir sind an ein Fernwärmenetz zwangs angeschlossen.
Manch einer würde jetzt sagen: Glückwunsch… aber viele Wissen garnicht, wie Abhängig man sich hier von EINEN Anbieter macht. In den letzten 3 Jahren gingen die Preise nur nach oben.
Da eine Zwangsabnahme/Anschluß besteht kann man nicht einfach auf Erdgas (liegt an Strasse an) wechseln. Aber gut… das Problem liegt HIER jetzt ganz wo anders:
Um ein KFW Haus zu bauen bzw. um zu bauen bedarf es der Einberechnung der „Primärenergie“ und dessen Erzeugung. Sprich: Wie wird die Fernwärme erzeugt. Und das ist bei uns wohl zu 100% Erdgas.
Damals hatte man ein BHKW nicht auf den Schirm.
Dadurch dass unserer Fernwärmeanbieter derartig schlechte Werte hat, müsste dass das Haus wieder rausholen. Und das ist bei den schlechten Werten nicht möglich. Selbst wenn wir ein 0 Liter Haus bauen würden (was theoretisch nicht möglich ist) würden wir gemittelt kein KFW-Standard erreichen. Nicht mal im schlechtesten Falle.
Somit ist dieses Rechtsgutachten durchaus Hilfreich.
Denn mit einer PV… oder gar PVT Anlage sieht das ganze schon ganz anders aus bzw. ändert die Grundlage gänzlich.
Also bloß um KfW-Förderung zu bekommen, lohnen sich keine größeren Klimmzüge. Das ist so umständlich, und die vermittelnden Banken machen das so ungern, dass alles, was man mit einem KfW-Kredit spart, bei dem Bankkredit wieder drauflegt. So war das jedenfalls, als wir 2000 ein Passivhaus bauten.
Wenn die Fernwärme schon da ist, sollte man sie nach Möglichkeit auch nutzen. Nur bei der Tarifgestaltung muss man aufpassen, dass auch die jährlichen Anschlussfixkosten annähernd proportional zum Wärmebedarf sinken. Wenn die nach Haushaltsgröße oder Quadratmetern berechnet werden, ist der Spareffekt durch die Wärmedämmung gering. Auch dann müsste man das Recht haben, sich aus der Fernwärme auszuklinken. Aber das Prozessrisiko muss man bereit sein, einzugehen.
Wenn es einen Anschlusszwang an eine Fernwärmeversorgung geben würde, heisst dies im Umkehrschluss ich könnte ohne Strom , Internet und Wasser leben, muss aber Heizen. Hier kann es nur eine Freiwilligkeit geben, wenn ich schon eine umweltfreundliche und regelkonforme Wärmepumpe habe. Es gibt auch Luft/Luft-Wärmepumpen, die durch Fernwärme wirtschaftlich nicht zu ersetzen sind.
Die gesamte Nah- und Fernwärme Hype halte ich für eine klimapolitische Sackgasse,
die von Leuten betrieben wird, die gerne über Anschlusszwänge, den Andern die freie
Entscheidung abnehmen möchten 🙁
Dabei wird bisher nur ein minimaler Bruchteil dieser Wärme regenerativ erzeugt und ich
sehe nur wenige Wärmenetze, die mit Nachdruck auf Regenerative umgestellt werden !
Im Prinzip nicht falsch. Die Betonung liegt aber auf „Bisher“. In einem Fernwärmenetz ist es leichter möglich beispielsweise Abwärme aus Industriebetrieben zu nutzen. Auch größere Wärmespeicher bis hin zu saisonalen Speichern sind nur für Fernwärmenetze sinnvoll. In Dänemark ist man beispielsweise sehr gut dabei, Solarthermie in Fernwärmenetze zu integrieren. Insgesamt hat ein Fernwärmenetz die Chance, eine größere Vielfalt an Wärmequellen zu nutzen, als dies jeder Privatmann könnte.
Ein Problem sind allerdings die Leitungsverluste, wenn energieeffiziente Häuser, im Idealfall Passivhäuser, angeschlossen werden sollen. Dann stehen Verluste und abgenommene Wärme in einem ungünstigen Verhältnis.
Der wesentliche Vorteil der Fernwärme ist die Möglichkeit des saisonalen Wärmespeicherung.
Bei dezentralen Wärmepumpen läuft es am Ende auf einen substantiellen Anteil von relativ aufwändig hergestelltem und nach Europa transportiertem Wasserstoff hinaus, der dann wieder verstromt und dezentral verteilt werden muss.
Ich bin auch sehr gespannt. Wenn bei uns ein Fernwärmenetz kommt, dann werden die jährlichen Anschlussfixkosten wahrscheinlich ein Mehrfaches dessen betragen, was wir jährlich für die Beheizung unseres Passivhauses (ca. 200€) ausgeben müssen. So gerne wir diesen Wärmebedarf über Fernwärme decken würden, so wenig haben wir Lust, dafür mehr zu bezahlen als nötig. Wenn die Fernwärmebetreiber genug Anschlüsse brauchen, um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssen die wirtschaftlichen Belange der Angeschlossenen auch angemessen berücksichtigt werden. Wenn ich mich aber daran erinnere, wie unflexibel die Tübinger Stadtwerke waren, als es um unseren Fernwärmeanschluss ging (die jährlichen Anschlussfixkosten wurden nach Haushaltsgröße berechnet und waren dann dreimal so hoch wie die Verbrauchskosten des Niedrigenergiehauses, statt 30% der Heizkosten waren es immer noch 80%), sehe ich schwarz. Erst wenn solche Hornochsen oft genug auf die Nase gefallen sind, werden sie einlenken.
Hier könnte es sinnvoll sein, die Niedertemperatur-Fernwärme in Betracht zu ziehen. Da gibt es keinen direkten Hausanschluss, sondern die Fernwärmeleitung stellt nur die Grundwärme bereit, an der sich eine Wärmepumpe im Haus des Angeschlossenen statt Erdsonde oder Luftwärmetauscher bedient. Dank der Niedertemperatur sind die Leitungsverluste gering, und es lassen sich auch größere Gebiete mit dünn gesähten Anschlüssen wirtschaftlich versorgen.
Wenn allerdings alle Häuser im Passivhausstandard gebaut werden, was zweifellos das sinnvollste wäre, dann wird es mit dem wirtschaftlichen Betrieb von Fernwärme selbst in Neubaugebieten schwierig. Die Kosten für das Leitungsnetz und seine Leitungsverluste stehen dann in einem zu ungünstigen Verhältnis zur abgenommenen Wärme.
Richtig, Kaltwassernetze sind eine gute Sache, mit 35 Grad angeliefert kann man sogar die FBH direkt speisen und nur die WW Erzeugung würde mit einer Zusatz-WP gemacht. Aber auch wenn KW Netze nicht so hohe Verluste haben wie WW Netze, reden wir immer noch von ca. 10-15% Verlust im Winter und durch die geringen Nutzungsgrade im Sommer von deutlich mehr, jeweils bezogen auf die abgegebene kWh. Und das ist genau das Problem: Wenn jeder effizient mit WP heizt, ist jedes Wärmenetz, so sinnvoll es auch ist, ineffizienter.