Ampel-Parteien einigen sich auf Finanzierung für Wasserstoffkernnetz

Robert Habeck Wasserstoffkernnetz Vorstelung dritte Änderung Energiewirtschaftsgesetz

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Die Bundesregierung konnte sich auf eine Finanzierungsstruktur für das Wasserstoffkernnetz einigen. Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsparteien gaben dazu eine Erklärung ab. Auf dieser Ebene habe man sich auf eine neue Fassung der sogenannten dritten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die den Aufbau und die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes rechtlich festhält, geeinigt. Mit einigen Änderungen zum ersten Vorschlag der Bundesregierung aus dem November 2023 soll das Konzept des Amortisationskontos zur Finanzierung der neuen Infrastruktur jetzt kommen.

Bei dem Amortisationskonto handelt es sich um ein Darlehen vom Bund, auf das die Gasnetzbetreiber zurückgreifen können, um die anfänglich sehr hohen Investitionssummen bewältigen zu können. Investitionen in Netzinfrastruktur können nur durch Netzentgelte wieder eingefahren werden. Sind die Investitionen wie jetzt beim Wasserstoffnetzausbau sehr hoch, müssen die Netzentgelte entsprechend steigen. Je höher die Netzentgelte liegen, desto unwirtschaftlicher wird der Verbrauch von Wasserstoff und umso weniger Verbraucher finden sich. Umso weniger Verbraucher es gibt, umso mehr müssten die Netzentgelte für die verbliebenen Verbraucher steigen. Ein Teufelskreis.

Eine Alternative wären staatliche Subventionen, mit denen man den Ausbau der Infrastruktur hätte fördern können. Angesichts der knappen Haushaltskasse war das jedoch keine attraktive Option für die Regierungsparteien. Mit dem Amortisationskonto schaffte die Regierung eine Lösung, bei der die Investition komplett von der Privatwirtschaft getragen wird, der Staat aber über ein Darlehen sicherstellt, dass die Endverbraucher nicht durch zu hohe Netzentgelte überfordert werden.

Das Amortisationskonto wird zunächst über einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gedeckt. Die Netzbetreiber sollen eigenständig über die Plattform Trading Hub Europe, bei der elf Gasnetzbetreiber beteiligt sind und die sich selbst als Marktmanager für das gesamte deutsche Gasnetz versteht, den Kredit der KfW organisieren. Die Kosten für den Ausbau der Wasserstoff-Pipelines sollen, bevor sich die Gasnetzbetreiber aus dem Topf bedienen können, durch die Bundesnetzagentur geprüft werden.

Keine Berichtspflicht, weniger Bürokratie

„Diese Einigung setzt einen Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf. Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche“, sagt der energiepolitische Sprecher der FDP, Michael Kruse. „Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut haben.“

In der ursprünglichen Fassung der dritten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sollten die Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Umsetzungsbericht zu verfassen, der sich am Netzentwicklungsplan orientiert. Diese Verpflichtung gibt es nach aktuellen Stand nicht mehr. Dennoch sollen die Netzentwicklungspläne, die in den vergangenen Monaten durch Bedarfsabfragen erstellt wurden, entscheidend für die Feststellung des Kapazitätsbedarfs sein.

Sollte ein Gasnetzbetreiber Insolvenz anmelden müssen, obwohl er bereits Geld aus dem Amortisationskonto in Anspruch genommen hat, müssen die anderen Netzbetreiber nicht mehr für dieses Risiko aufkommen.

„Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt“, sagt die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer. „Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.“

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Fristverlängerung bis 2037

Eine weitere Änderung zur ursprünglichen Fassung findet sich in der Fristverlängerung für durch das Amortisationskonto finanzierbare Projekte. Die Netzbetreiber dürfen demnach bis zum Jahr 2037 Anträge für Kostenübernahmen aus dem Amortisationskonto einreichen. Zuvor lag die Grenze im Jahr 2032, was aus Sicht eines kürzlich im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichen Gutachtens zu einer unsicheren Finanzierung geführt hätte. Im Zweifel hätte der Bund doch mit 20 Milliarden Euro fördern müssen, da ein zu früh gebautes Wasserstoffnetz leerlaufen würde.

„Ich freue mich, dass wir mit der Ampel einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz vorlegen“, sagt die energiepolitische Sprecherin der Bündnis90/Die Grünen, Ingrid Nestle. „Der nächste Baustein für die sichere Energieversorgung der Zukunft liegt vor. Und wir schaffen Flexibilität, um auf künftige Entwicklungen zu reagieren.“

Die Änderungen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen der gemeinsamen Erklärung der energiepolitischen Sprecher der Regierungsparteien zufolge als Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Wann der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Bundestag besprochen wird, steht noch nicht fest.

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