Inmitten der energiepolitischen Umbrüche und des fortwährenden Klimawandels zeichnet sich die dezentrale Energieerzeugung als ein bedeutender Wegbereiter ab. Der Begriff „Mieterstrom“ beschreibt die wegweisende Idee, elektrische Energie meist mithilfe von Photovoltaik-Anlagen dort zu erzeugen und zu verbrauchen, wo sie tatsächlich benötigt wird: in Wohngebäuden und Wohnkomplexen. Trotz dieser vielversprechenden Perspektiven bleiben jedoch kritische Fragen offen. Reichen die derzeitigen Anreize aus, um Vermieter und Eigentümer dazu zu bewegen, Mieterstrommodelle umzusetzen? Wie können wir sicherstellen, dass die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte gewährleistet ist, insbesondere vor dem Hintergrund der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und administrativen Herausforderungen?
Status quo und aktuelle Entwicklungen
Seit der Einführung des Mieterstromgesetzes im Juni 2017 hat sich der gesetzliche Rahmen rund um den Mieterstrom stetig weiterentwickelt. Die Einführung von Mieterstromzuschlägen hat die direkte Veräußerung von vor Ort erzeugtem Strom an Mieter finanziell attraktiver gemacht. Doch der „Boom” an Mieterstromprojekten blieb aus. Die Umsetzung von Mieterstrommodellen wird durch verschiedene Hindernisse erschwert. Die komplexe Rechtslage, die Einhaltung der Pflichten eines Energieversorgers durch die Eigentümer sowie fehlende Standardisierungen machen den Einstieg schwierig.
Das immer noch ausstehende „Solarpaket I“ soll die Integration von Photovoltaik-Anlagen in Mieterstrommodelle erleichtern und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung stärken. Es reduziert bürokratische Hürden, indem auch eine Teilversorgung der Mieter ermöglicht wird. Dies befreit den Vermieter von seinen Versorgerpflichten, allerdings entfallen ihm in diesem Fall auch die Mieterstromzuschläge. Außerdem soll zukünftig der Photovoltaik-Strom von Nebenanlagen, wie Garagen, genutzt werden können, wenn keine Netzdurchführung nötig ist. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Frage offen, ob die gebotenen Anreize ausreichen, um eine breite Akzeptanz und Umsetzung von Mieterstrommodellen zu erreichen.
Terminhinweis
Werden Sie Teil der Diskussion: Interessieren Sie sich für erneuerbare Energien und möchten aktiv zur Energiewende beitragen? Dann nehmen Sie an unserem interaktiven Workshop teil, der sich speziell mit Photovoltaik-Anlagen für Mehrfamilienhäuser beschäftigt!
Wann: 11.04.2024, 17:00 – 19:00 Uhr
Wo: OecherLab, Kapuzinergraben 19D, 52064 Aachen
Anmeldung: Kostenfrei unter joel.speckmeier@rwth-aachen.de
Weitere Informationen zum Workshop: https://oecherlab.de/veranstaltung/photovoltaikanlagen-fuer-mehrfamilienhaeuser/
Die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen, administrative Herausforderungen und unklare Rentabilitätsaussichten stellen weiterhin Hindernisse dar, die die volle Realisierung des Mieterstromkonzepts hemmen. Solange diese Barrieren nicht überwunden werden, wird die Potenzialausschöpfung von Mieterstrom als treibende Kraft für eine nachhaltige Energiewende weiterhin eingeschränkt bleiben. Warum sollten wir also weiter kleckern, wenn wir auch klotzen könnten? Einfache und rentable Lösungen werden von Individuen angenommen und umgesetzt. Das sollte spätestens ein “Solarpaket II” ermöglichen.
Chancen und Ausblick: Gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft
Die Mieterstromidee bietet ein immenses Potenzial für die Energiewende im urbanen Raum. Sie ermöglicht es den Bürgern, sich aktiv in die Energiewende einzubringen und stärkt die Unabhängigkeit von großen Energieversorgern. Die Förderung von Mieterstromprojekten und die Vereinfachung administrativer Prozesse könnten einen bedeutenden Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors leisten. Darüber hinaus fördert die direkte Beteiligung der Eigentümer und Mieter an der Energiewende nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch das Bewusstsein und die Akzeptanz für erneuerbare Energien.
Es ist an der Zeit, die Weichen für eine breitere Umsetzung zu stellen und den Weg für eine klimafreundliche und sozial gerechte Energiezukunft zu ebnen. Seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam die Zukunft der lokalen Energieversorgung diskutieren.
Über die Autoren: Joel Speckmeier ist Masterstudent Wirtschaftsingenieurwesen – Elektrische Energietechnik an der RWTH Aachen. Paul Fabianek und Constanze Liepold sind wissenschaftliche Mitarbeiter an der RWTH Aachen am Lehrstuhl für Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Energieökonomik und selbstständige Energieberater (Liepek).
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Also wirklich schlau wird man aus dem Artikel nicht. Was für Verbesserungen bringen die Einführung des Solarpakets 1 & 2? Was sind andere Hürden etc. Viel Text um nix…
So sehe ich das leider auch!
Es ist echt nicht nachvollziehbar, warum diesbzgl. seit Jahren herumgeeiert wird. Man muss schon Idealist sein, um derzeit Mieterstrom anzubieten.
Wer sind eigentlich die Bremser bei diesem Thema? Nachdem man soviele Vereinfachungen in den letzten 2 Jahren realisiert hat (Patrick Graichens PV-Hindernisliste sei Dank), habe ich die Netzbetreiber in Verdacht.
Das Potential in diesem Bereich ist gewaltig, das Geld ist überwiegend vorhanden also lasst uns die Bürokratie in den Griff bekommen.
Hat jemand einen Tipp, wie man bei der kollektiven Eigenversorgung einen fairen Ausgleich zwischen WEG-Mitgliedern hinbekommt, wenn ein Teil Eigennutzer*innen und ein Teil Vermieter*innen ist. Aber alle WEG-Mitglieder die Finanzierung der PV-Anlage und der Elektroinstalation gemeinsam tragen. Bei der Vermietung denken wir derzeit an eine „Hell-Vermietung“.
Ein darauf spezialisierter Fachanwalt ist Herr Siebert von Nümann&Siebert in Karlsruhe/Berlin. Beratung gibt es auch bei der DGS Franken.
Das Mieterstromgesetz von 2017 war ein reines Verhinderungsgesetz. Als Mitglied des AK Energie der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte ich mit einem Referenten im damals von Sigmar Gabriel geführten Wirtschaftsministerium zu tun, der klar sagte: Was wir nicht wollen, das ist Mieterstrom.
Die Balkonanlage ist hauptsächlich so im Fokus, weil es die einzige Möglichkeit für Wohnungen ist, sich etwas von den Solarstrom selber zu holen. Aber es ist eine relativ ineffiziente Lösung wenn man meisten auf dem Dach des MFH große unbenutzte Fläche hat.
Es sollte doch möglich sein, ein MFH mit einem großer Solaranlage auf dem Dach ohne große administrative Hürden Strom für den Bewohner zu generieren und an den Eigentümer/Mieter gutzuschreiben. Dazu gehört auch, dass man NICHT zu „Energiefirma“ gemacht wird, immer alles 100% genau sein soll, etc.
Umrüstung der Hausinstallation im MFH ist kann sehr teuer werden, Verlegung neuer Steigleitungen, Zählerschränke, etc. Warum sich so etwas ans Bein binden, das bekommt man auch nie wieder rein.
Entweder man will es, oder eben nicht. Aber warum soll ich einen Haufen Kohle investieren, von dem andere den Rahm abschöpfen. Ich dann aber das Risiko des Betriebs trage …. In den meisten Fällen wird der Strom das Haus kaum verlassen. Dann auch gleich Denkmalschutz aushebeln und Bauvorschriften so anpassen, dass ich ein Pultdach in Richtung Sonne immer Umsetzen darf ohne große Genehmigung…. das wird ja auch viel im Altbau im Bestand vergessen ….