Die EU-Kommission hat am Mittwoch zwei eingehende Untersuchungen nach der seit Juli 2023 geltenden Verordnung über drittstaatliche Subventionen eingeleitet. Diese beziehen sich „auf die potenziell marktverzerrende Rolle drittstaatlicher Subventionen, die Bietern im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens gewährt werden“, heißt es aus Brüssel. Es soll geprüft werden, ob die Unternehmen von „unfairen Vorteilen“ profitierten, um öffentliche Aufträge in der EU zu erhalten.
Konkret reagiert die EU-Kommission auf zwei Notifizierungen. Die erste betrifft ein Konsortium um die Enevo Group und die Longi Solar Technologie GmbH, die zweite ein Konsortium um Shanghai Electric UK Co. Ltd. und Shanghai Electric Hongkong International Engineering Co. Ltd. Sie haben sich in einem öffentlichen Verfahren des rumänischen Auftraggebers Societatea PARC fotovoltaic ROVINARI EST S.A. für die Planung, den Bau und den Betrieb eines Photovoltaik-Kraftwerks in Rumänien mit 110 Megawatt durchgesetzt. Das Projekt wird Brüssel zufolge teilweise aus dem EU-Modernisierungsfonds finanziert.
Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen verpflichtet Unternehmen, ihre öffentlichen Ausschreibungen in der EU anzumelden, wenn der geschätzte Auftragswert 250 Millionen Euro übersteigt sowie wenn dem Unternehmen in den letzten drei Jahren mindestens vier Millionen Euro an drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen von mindestens einem Drittland gewährt wurden, wie es weiter heißt.
Die EU-Kommission hielt es nach vorläufiger Prüfung der Stellungnahmen für gerechtfertigt, eine eingehende Untersuchung gegen zwei der Bieter einzuleiten, „da hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass beide Unternehmen drittstaatliche Subventionen erhalten haben, die den Binnenmarkt verzerren“.
Im weiteren Prüfverfahren wolle die Kommission nun die Informationen einholen, um beurteilen zu können, ob es die drittstaatlichen Subventionen den Unternehmen ermöglicht haben, „ein unangemessen günstiges Angebot abzugeben“. Solche Angebote könnten dazu führen, dass andere Teilnehmer an dem Vergabeverfahren ihre Verkaufsmöglichkeiten verlören, so die EU-Kommission.
Die vollständige Anmeldung der beiden Konsortien erfolgte am 4. März. Von diesem Zeitpunkt an bleiben 110 Arbeitstage, um eine Entscheidung zu treffen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung würde dabei dem Ausgang des Verfahrens nicht vorgreifen. Am Ende der Prüfung könne die EU-Kommission im Einklang mit den Verordnungsbestimmungen über drittstaatliche Subventionen entweder die von den Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen annehmen. Dafür müssten sie allerdings „die Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen“. Alternativ kann die EU-Kommission die Auftragsvergabe untersagen oder aber einen Beschluss über die Nichtabgabe der Einwände erlassen.
„Solarpaneele sind für Europa von strategischer Bedeutung geworden: für unsere Erzeugung sauberer Energie, Arbeitsplätze in Europa und Versorgungssicherheit“, erklärte EU-Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt. „Die beiden neuen eingehenden Untersuchungen zu drittstaatlichen Subventionen im Solarpaneelsektor zielen darauf ab, die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhalten, indem sichergestellt wird, dass Unternehmen in unserem Binnenmarkt wirklich wettbewerbsfähig und fair sind.“
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.