Höchstwert für Innovationsausschreibungen 2024 bleibt bei 9,18 Cent pro Kilowattstunde

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Die Bundesnetzagentur wird den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen auch für die kommenden zwölf Monate bei 9,18 Cent pro Kilowattstunde belassen. „Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen. Für sämtliche Ausschreibungen des Jahres 2024 haben wir nun die Höchstwerte festgelegt“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag.

Im vergangenen Jahr hatte die Bonner Behörde den Höchstwert erhöht, um die gestiegenen Projektkosten abzubilden. Ohne die Verlängerung dieser Maßnahme hätte der Höchstwert für die beiden Innovationsausschreibungen in diesem Jahr bei 7,28 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Nach Meinung der Bundesnetzagentur hätte dies aber wohl zu keinen Geboten oder einer deutlichen Unterzeichnung des Ausschreibungsvolumens geführt.

Die erste der zwei Innovationsausschreibungen hat den Termin 1. Mai (Abgabetermin 2. Mai). Das Volumen liegt bei 583,25 Megawatt. Die zweite Ausschreibungsrunde wird es dann zum Stichtag 1. September mit der gleichen Größenordnung geben. In den Innovationsausschreibungen werden Zuschläge für Anlagenkombinationen vergeben, etwa Photovoltaik oder Windkraft plus Speicher. In den zurückliegenden Ausschreibungen gingen die Zuschläge fast ausnahmslos an Photovoltaik-Anlagen mit Speichern.

Allerdings war 2023 die erste Runde im Mai mit nur drei Zuschlägen für Projekte deutlich unterzeichnet. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte nicht einmal den durchschnittlichen Zuschlagswert. In der zweiten Runde im September ist das Zuschlagsvolumen von 400 Megawatt dann aber wieder vollständig ausgeschöpft worden. Die Runde war sogar dann doppelt überzeichnet. Dabei bewegten sich die Zuschlagswerte zwischen 7,76 und 8,78 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 8,33 Cent pro Kilowattstunde.

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