Vier Verbände aus dem Elektro- und Bauhandwerk – insbesondere dem Dachdeckerhandwerk – haben sich auf eine „Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen“ geeinigt. Am Rande der Fachmessen Dach+Holz in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt wurde die Abmachung per Online-Übertragung am 7. März synchron unterzeichnet. Sie gilt ab dem 1. April. Beteiligt sind der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Die Vereinbarung selbst umfasst nur eine Seite, die Details werden mit Musterarbeitsanweisungen geregelt. Im Kern geht es um Sicherheitsfragen: Einerseits sollen ZVDH-Mitgliedsbetriebe, die Photovoltaik-Anlagen auf Dächern installieren, „besser vor elektrischen Gefährdungen geschützt werden“. Gleichzeitig sollen „insbesondere Mitgliedsbetriebe des ZVEH besser vor Absturzgefährdungen bei der Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen geschützt werden“.
Die Vereinbarung umfasst ausdrücklich nicht den Anschluss eines Solargenerators an den Wechselrichter oder „Arbeiten an der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen“, die weiterhin Elektrofachkräften vorbehalten bleiben. Auch die Planung der Anlage einschließlich Blitz- oder Brandschutz ist Sache des Elektrohandwerks beziehungsweise von Fachplanern. „Elektrotechische Arbeiten zum Errichten“ einer Anlage können aber gemäß der Vereinbarung auch durch eine in einem Dachdeckerbetrieb beschäftigte „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) ausgeführt werden. Dies ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Dachdeckerbetrieb entweder eine Elektrofachkraft beschäftigt, die wiederum die EuP anleitet, oder aber in dieser Hinsicht eine feste Kooperation mit einem Elektrotechnikbetrieb eingeht. Die Qualifikation zur EuP kann in einer Weiterbildung mit mindestens acht Unterrichtseinheiten erworben werden.
Gewissermaßen im Gegenzug enthält die Vereinbarung einen Passus zur „Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern“, die durch eine zur Vereinbarung gehörende Musterarbeitsanweisung näher geregelt wird. „Wenn E-Handwerker bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle,“ so der Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, Jörg Botti. Deshalb sei es „sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält“. Die Musterarbeitsanweisung sei in diesem Zusammenhang „eine gute Hilfestellung für die Betriebe“.
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Es wäre ja schon schön, wenn sich gewisse Strukturvertriebe und Online-Plattformen bei der handwerklichen Ausführung an grundlegende Regeln des Arbeitsschutzes und der fachgerechten Ausführung halten würden. Hier müsste von den Berufsgenossenschaften und auch von den Innungen viel stärker kontrolliert werden; auch die Medien müssten viel mehr kritisch über die vielen schwarzen Schafe der Branche berichten!
„…auch die Medien müssten viel mehr kritisch über die vielen schwarzen Schafe der Branche berichten!“
Die großen MöchtegernGurus Enpal und Energieversum haben gestern Abend auf WDR ihr Fett weg bekommen 🥳
Habe schon mal die BG angerufen, als ich Dachdecker bei der Montage der Module auf einem 2 1/2 geschossigen EFH sah.Absturzsicherung : eine Leiter!
1. ist das lebensgefährlich
2. war sein Angebot um die fehlende Gerüststellung gegnüber dem Wettbewerb günstiger.
Besonders bei Microwechselrichtern ist die DC Seite (der Anschluss des Solargenerators and den Wechselrichter) eigentlich völlig gefahrlos und zudem ELV, also gar nicht von der VDE etc. erfasst und eher vergleichbar mit dem Einstecken eines Akkus in den Akkuschrauber, was Dachdecker eigentlich alleine und unbeaufsichtigt durchführen können.
Besonders da Mikrowechselrichter in Deutschland gegen Gefahren abgesichert werden, die den Mikrowechselrichtern gar nicht inne liegen. Aber dazu müsste man wohl im VDE erst einmal verstehen, wie so ein Wechselrichter tatsächlich funktioniert, was normalerweise nicht Bestandteil irgendwelcher einschlägigen Ausbildungen ist.
Das hat für mich immer den Anschein, als ob Fleischerverbände Regelungen für chirurgische Prozeduren und Gerätschaften erstellen, weil ja auch Fleischer operiert werden.
Dass dann der LV Anschluss vom Elektriker erfolgt, sollte hingegen selbstverständlich sein.
Mir scheint, wir sind noch meilenweit davon entfernt, dass sinnvolle Solar-Regulierungen die Istsituation und tatsächliche Gefährdung erfassen. Es ist ein himmelweiter Unterschied ob ich mit garantiert weniger als 45V (60V) DC hantiere oder aber mit mehreren hundert Volt. Das betrifft sowohl den Brandschutz als auch die notwendige Sicherheit, etc. . Ganz zu schweigen von potentiellen Mischinstallationen, um zum Beispiel Verschattungsprobleme zu entschärfen.
Ein weiteres Papier mit praxisfremden Vorschriften?
Man hat stets das Gefühl, dass die Wahrung von Pfründen immer im Vordergrund vor höheren Zielen wie die Energiewende steht.
Es ist im internationalen Vergleich lächerlich, wie viele Qualifikationen man in DE haben muss, um eine Schraube zu drehen. Ob das damals, nach dem Krieg auch so war? Ob das in der Ukraine auch so sein wird? Ob man mit dieser Strategie jemals signifikantes Wachstum hinbekommen wird?
Der Solarteur ist weder Dachdecker noch Elektriker. Jeder Handwerker sollte MC4-Stecker montieren dürfen, auch mal den AC-Stecker des ModulWR.
Man kann nur hoffen, dass diese „Vereinbarung“ gerichtlich geprüft wird.
Eine „Vereinbarung, bestehendes Recht einzuhalten“ muss nicht gerichtlich geprüft werden!
„Es ist im internationalen Vergleich lächerlich, wie viele Qualifikationen man in DE haben muss…“
🤔 da kann ich Dir aber auch das Gegenteil in der Realität zeigen. Und die „schimpfen“ sich dann auch -> „best Ausgebildet mit der notwendigen Qualifikation“ 🥴🥴🥴
Hilsen fra Norge 🥳
Eine „Vereinbarung, bestehendes Recht einzuhalten“ ist am allersinnlosesten…
Wer im Bilde ist, dass die Handwerkskammern wohl versuchen die Montage von „PV-Anlagen auf Dächern jeglicher Art“ zu einem zulassungspflichtigen Beruf (Eintrag in die Handwerksrolle) zu machen, der sieht die Sache in einem anderen Licht!
Bleibe dabei: Unter dem Vorwand der Qualität, leider oft gerechtfertigt, wird das Geschäft zu schützen versucht.
Schön wäre ein Link auf dieses Papier gewesen. Schon geht das suchen wieder los.
Mfg Rainer Korff
@Rainer: Ihnen kann geholfen werden:
# Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/absturz/solaranlagen/vereinbarung-zur-sicheren-installation-von-photovoltaikanlagen
pdf-Datei: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressebilder/vereinbarung-zur-sicheren-installation-von-photovoltaikanlagen/vereinbarung-installation-photovoltaikanlagen-auf-daechern.pdf
# Muster-Arbeitsanweisung: Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten (Stand: April 2024)
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/muster-arbeitsanweisung-benutzung-von-arbeits-und-schutzgeruesten
pdf-Datei: https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/BG_Bau_Muster_BA_Geruestnutzung_A4_Formular_bf.pdf
# Muster-Arbeitsanweisung: Montage von PV-Generatorfeldern (DC-Seite bis Wechselrichter) (Stand: April 2024)
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/muster-arbeitsanweisung-montage-von-pv-generatorfeldern
pdf-Datei: https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/BG_Bau_Muster_BA_PV-Modul-Montage_A4_Formular_bf.pdf
Viele Grüße, Christian Dürschner