Die italienische Regierung hat am 2. März im Amtsblatt des Landes den Nationalen Sanierungs- und Resilienzplan (PNRR) 2 veröffentlicht, der neue Steuergutschriften für den Kauf von Komponenten für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorsieht. Barbara Paulangelo, Partnerin und technische Leiterin des italienischen Beratungsunternehmens Reliable Energy Advisor (REA), erklärte gegenüber pv magazine, dass die Steuergutschriften allgemein für Projekte gewährt werden, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs bewirken.
Für Photovoltaik können die Steuergutschriften demnach bis zu 35 Prozent der Kosten der Solarmodule betragen und werden für Projekte gewährt, die ausschließlich in der Europäischen Union hergestellte Module verwenden. Ferner gilt die Anforderung eines Modulwirkungsgrades von über 21,5 Prozent oder aber eines Wirkungsgrades der in den Modulen verbauten Solarzellen von über 23,5 Prozent. Die Gutschriften werden auch für Projekte vergeben, die entweder Heterojunction- oder Perowskit-Silizium-Tandemmodule mit einem Wirkungsgrad von über 24 Prozent verwenden.
Celeste Mellone von der italienischen Anwaltskanzlei Green Horse Advisory ergänzt, dass die Steuergutschriften für bis zu 35 Prozent einer Gesamtinvestition von bis zu 2,5 Millionen Euro und bis zu 5 Prozent für Gesamtinvestitionen von zehn Millionen Euro anerkannt werden. „Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 50 Millionen Euro pro Jahr und begünstigtem Unternehmen“, so Mellone. „Diese Maßnahmen sind für Anlagen gedacht, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, aber im Prinzip können wir nicht ausschließen, dass auch eine mögliche Einspeisung von Überschuss-Strom mit den vom Gestore dei Servizi Energetici anerkannten öffentlichen Zuschüssen vereinbar sein könnte“.
Das Dekret besagt, dass die möglichen Begünstigten „Unternehmen mit Sitz im nationalen Hoheitsgebiet sind, unabhängig von der Rechtsform, dem Wirtschaftssektor, dem sie angehören, der Größe und der steuerlichen Regelung für die Ermittlung des Unternehmenseinkommens“. Die Investitionen müssen im Zeitraum von 2024 bis 2025 getätigt werden. Der Plan sieht Mittel in Höhe von 6,3 Milliarden Euro vor, die zu den bereits im italienischen Haushaltsgesetz vorgesehenen 6,4 Milliarden Euro hinzukommen, also insgesamt rund 13 Milliarden Euro.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.