„Mit der Petition wird gefordert, sämtliche Schallschutzwände der Deutschen Bahn AG mit Solarzellen zu bestücken.“ Ein gutes Dutzend Worte nur reichen für eine Petition an den Deutschen Bundestag aus, und auch die Begründung muss nicht allzu ausführlich ausfallen: „Der dadurch gewonnene Strom kann die Bahn und noch weitere Verbraucher kostenlos mit Energie versorgen. Die Schallschutzwände sind perfekt in der positiven Position, um sie mit Solarzellen zu belegen.“
Das ist in dieser Knappheit zwar nicht ganz richtig, denn „kostenlos“ ist der Strom auch aus Photovoltaik-Anlagen bekanntermaßen nicht. Und die Positionierung der Solarzellen beziehungsweise -module in der Vertikalen als „perfekt“ zu bezeichnen, ist ebenfalls etwas gewagt, erst recht, wenn diese Vertikale nicht einigermaßen exakt in Nord-Süd-Richtung verläuft oder durch benachbarte Gebäude verschattet wird – was ja gerade bei Schallschutzwänden vorkommen soll.
Dennoch: Rund 710 Kilometer beträgt laut einem Bericht des Bundesverkehrsministeriums (Stand: 2022) die Gesamtlänge der in den vergangen 20 Jahren errichteten Schallschutzwände entlang von Bahngleisen. Da dürfte das eine oder andere Megawatt zu installieren sein. Das sieht auch der Petitionsausschuss des Bundestags so und verabschiedete am Mittwoch fraktionsübergreifend (mit Ausnahme der AfD) eine entsprechende Beschlussempfehlung.
Die Bundesministerien für Digitales und Verkehr (BMDV), für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen sich demnach auch damit befassen, ob und, wenn ja, was die Regierung tun könne, um „die Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz“ voranzubringen. Solche Elemente gibt es allerdings schon, auch in Deutschland sind – so teilte die Deutsche Bahn dem Ausschuss mit – Photovoltaik-Anlagen auf Lärmschutzwänden in Nürnberg (166 Kilowatt) und Duisburg (178,8 Kilowatt) installiert, außerdem eine nicht im Verantwortungsbereich der Bahn liegende in Vaterstetten. Dennoch müsse man für weiter gehende Pläne besondere Herausforderungen in Betracht ziehen, nämlich erhöhte Anforderungen der Eisenbahnsicherheit an die Statik und die hohe dynamische Beanspruchung durch die Druck- und Sogwirkung der vorbeifahrenden Züge. Außerdem dürfe selbstredend der eigentliche Zweck des Lärmschutzes nicht beeinträchtigt werden.
Wann und wie sich Ministerien und Parlament mit der Petition befassen werden, steht noch nicht fest. Zu hoffen wäre, dass es nicht noch einmal gute vier Jahre dauert: Eingereicht wurde das Anliegen nämlich am 12. Dezember 2019.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Es ist bei der oberflächlich betrachteten fachlichen Expertiese der MA der DB zu befürchten, dass bei einer Kalkulation/ Planung auch die dringend benötigten akustisch dringend benötigten Flächen der Schallschutzwände mit PV-Modulen belegt werden!
Das wäre doch einmal ein sinnvoller Einsatzzweck für Unternehmen wie Meyer Burger, wenn angepasste Module für derartig spezielle Einsatzzwecke gebraucht werden?