Trotz der Haushaltssperre können Kommunen auf Fördermittel bei der Wärmeplanung hoffen. Dafür stellt die Bundesregierung 500 Millionen Euro zusätzlich bereit. Bisher sind 1648 Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingegangen. Davon bewilligte das Bundesministerium 344 und lehnte drei Anträge ab, bevor die sogenannte Haushaltssperre in Kraft trat. Das ergab eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von CDU und CSU an die Bundesregierung.
Haushaltssperre auch für Fördermittel
In Deutschland gibt es rund 10.700 Kommunen. Alle wurden durch das Wärmeplanungsgesetz dazu verpflichtet, bis spätestens Juni 2026 (Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern) oder Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Finanzschwache Kommunen, die noch vor dem Verstreichen des Jahres 2023 ihre Planung vorlegten, sollten für die Planungskosten eine Förderquote von 90 bis 100 Prozent erhalten. In diesem Jahr sollten Kommunen immerhin noch 60 bis 80 Prozent der Planungskosten durch Fördermittel des Bundes erstattet bekommen. Jedoch griff am 21. November vergangen Jahres die Haushaltssperre.
Die bereits bewilligten Anträge hätten Anspruch auf insgesamt 35 Millionen Euro. Davon seien bisher nur 112.000 Euro abgerufen worden. Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums wären die bewilligten Projekte, unabhängig von der Haushaltssperre, berechtigt, die verbliebenen und bereits zugesagten Fördermittel auch im Jahr 2024 noch abzurufen. Auch bei den 1275 Anträgen, bei denen das Ministerium die Prüfung bis zur Haushaltssperre noch nicht abschloss, sei eine Zusage und Ausschüttung von Fördermittel auch in diesem Jahr noch möglich. „Sofern die haushaltstechnischen Voraussetzungen gegeben sind, ist davon auszugehen, dass noch offene Anträge im Lauf des Jahres beschieden werden können“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Neue Anträge seien ab dem 4. Dezember nicht mehr möglich gewesen. Das Bundesministerium sagt, es habe keine Erkenntnisse darüber, wie viele Kommunen vorgehabt hätten, in dem Zeitraum zwischen dem 4. Dezember und dem 31. Dezember ihre Förderanträge einzureichen.
Weitere Fördermittel geplant
Für viele Kommunen dürfte das für etwas für Aufregung gesorgt haben. Wird etwas gesetzlich verpflichtend, erlischt der Anspruch auf Bundesfördermittel. Das Gesetz zur Wärmeplanung trat mit dem 1. Januar in Kraft und somit seien die Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln über die Kommunalrichtlinie ausgelaufen, teilt das Ministerium mit. Jedoch müssen die Kommunen, die es vor dem 4. Dezember nicht schafften, nicht unbedingt leer ausgehen. Die Bundesregierung plane für den Zeitraum von 2024 bis 2028, den Ländern einen erhöhten Anteil der Umsatzsteuereinnahmen zur Verfügung stellen. Dabei soll es sich um 500 Millionen Euro in mehreren Tranchen handeln. Die Länder seien dann mit der Verteilung der Mittel an die Kommunen beauftragt. Dafür muss allerdings noch das Finanzausgleichsgesetz verabschiedet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet damit „im Laufe des Jahres“.
Mit dem Gesetz sollen die Mittel auf unbürokratische Weise an die Kommunen gelangen. Anstatt wie bisher eine Kommunalrichtlinie zu schreiben, sollen die Länder in diesem Fall dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen regelmäßig Bericht erstatten, wie die Fördermittel eingesetzt wurden. Das Bundesministerium für Wohnen arbeite derzeit noch an den Anforderungen für die Berichterstattung.
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