Von der Stromspeicherstrategie der Bundesregierung, die das Bundeswirtschaftsministerium erst im Dezember veröffentlicht hatte, befindet sich einiges schon in der Umsetzung oder wird konkret noch in dieser Legislaturperiode angegangen. Dies erklärte Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums am Donnerstag bei der Statuskonferenz des Bundesverbands Energiespeicher Systeme (BVES) in Berlin. Die Stellungnahmen, die Unternehmen und Verbände bis zum 16. Januar einreichen konnten, würden nun ausgewertet. Es sei aber auch weiterhin möglich, Stellungnahmen zu schicken.
In unmittelbarere Nähe zum Bundestag, nämlich am Pariser Platz direkt am Brandenburger Tor, konnten die mehr als 300 Konferenzteilnehmer den Eindruck gewinnen, dass die Politik ihre Anliegen und die Bedeutung von Energiespeichern bereits verinnerlicht hat. Neben Stefan Wenzel waren auch Konrad Stockmeier aus der FDP-Bundestagsfraktion, und Maria-Lena Weiß, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, vor Ort.
Stockmeier kritisierte an dem Strategiepapier des Wirtschaftsministeriums, dass es den Ausbaubedarf nicht groß genug einschätzt und nicht genug Technologieneutralität walten lässt. Außerdem enthalte es zu viele Prüfaufträge, die drohten, den Prozess der Umsetzung zu verlangsamen. Sein Ziel sei, dass die Projektierer ab dem 1. Januar 2025 Planungssicherheit haben. „Der Bedarf ist so groß, dass man keine Begrenzungen mitdenken sollte“, sagte Stockmeier.
Bei den zwei drängendsten Problemen fehlte jedoch der wichtigste Adressat vor Ort, nämlich die Bundesnetzagentur. Sie hat die Aufgabe, zwei wichtige Kostenfaktoren bei der Planung von Großspeichern zu regulieren. Das sind zum einen die Netzentgelte, von denen Speicherprojekte nur bis 2029 befreit sind und das sind die Baukostenzuschüsse, die Netzbetreiber von den Investoren erheben.
Florian Valentin von der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz und Vorstand des BVES warnte, dass sich Projektentwickler nicht darauf verlassen dürften, dass die Entgeltbefreiung bis 2029 bestehen bleibt. Die Bundesnetzagentur dürfe auch vorher neue Regeln erlassen. Nach seiner Einschätzung ist es womöglich rechtssicherer, wenn die Branche geringe Netzentgelte hinnimmt, anstatt eine völlige Befreiung anzustreben.
Bei den Baukostenzuschüssen hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Leistungspreismethode rechtswidrig sei. Dagegen hat die Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht, so dass die Entscheidung an den Bundesgerichtshof weitergeleitet wird. Mit einer Entscheidung dazu sei somit erst in zwei Jahren zu rechnen, so Valentin. Gleichzeitig habe die Bundesnetzagentur kommuniziert, dass sie sich des Problems annehmen werde. Insofern hofft der Bundesverband auf einen Termin bei der Bundesnetzagentur in der kommenden Woche, um mit der Behörde die nächsten Schritte zu besprechen.
Valentin wies außerdem darauf hin, dass es bei einigen Sachverhalten, wie dem Ausschließlichkeitsprinzip bei Stromspeichern sehr anspruchsvoll sei, eine gute und handhabbare Neuregelung zu verfassen. Weitere Anstöße wollte die Veranstaltung für Langzeitstromspeicher geben. Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass Deutschland mit etwa 50 Prozent erneuerbaren Energien im Stromnetz künftig auch Stromspeicher brauche, die über vier Stunden hinaus längerfristig Strom speichern und verteilen können. Für den Aufbau dieser Kapazitäten gebe es am Markt bislang aber zu wenig Anreize.
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