Schleswig-Holstein will bis 2030 mindestens 12,5 Megawatt Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden installieren

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Schleswig-Holstein will den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften ab sofort strategisch planen und so mehr Dynamik erreichen. Das geht aus der Photovoltaik-Strategie hervor, die das Finanzministerium am Montag veröffentlicht hat. Während die Planung von Solaranlagen bei Neubau- und Dachsanierungen in den Landesliegenschaften dem Ministerium zufolge bereits Standard ist, schließt die Photovoltaik-Strategie auch Bestandsflächen mit ein.

Das gesamte Stromerzeugungspotenzial der Flächen schätzt das Ministerium auf rund 23,5 Megawatt, womit sich etwa 20 Prozent des aktuellen Strombedarfs in Landesliegenschaften decken lasse. Als Zwischenziele sollen bis 2026 mindestens 5 Megawatt und bis 2030 mindestens 12,5 Megawatt Photovoltaik realisiert werden. Der gewonnene Strom soll vorrangig der Eigennutzung dienen, darüber hinaus gewonnener Strom in die lokalen Netze fließen. Zusätzlich sollen bis 2027 mindestens drei Pilotprojekte mit Speichermodellen umgesetzt werden.

Derzeit sind auf den Landesliegenschaften 43 Solaranlagen mit insgesamt 640 Kilowatt Leistung installiert. Acht weitere Anlagen sind dem Ministerium zufolge aktuell in der Umsetzung, weitere 70 sind geplant. In einem nächsten Schritt soll die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), die eine Task-Force „PV-Anlagen“ eingerichtet hat, Potenziallisten für sämtliche infrage kommenden Dachflächen und Fassaden sowie Parkplätze und gebäudenahe Freiflächen auf und an Landesliegenschaften aufstellen. Die Übersicht für Dachflächen soll bis 2024 und die für Fassaden, Parkplätze sowie gebäudenahe Freiflächen bis 2025 fertiggestellt sein. Danach werde das gesamte Ausbauziel bis 2040 festgelegt und umgesetzt.

Wie das Ministerium weiter mitteilte, stehen bis 2031 aus dem Sondervermögen „Impuls“ für den Photovoltaik-Ausbau rund 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem könnten dafür anteilig Mittel aus dem Programm „Emil“ genutzt werden, das für die energetische Modernisierung der Landesliegenschaften insgesamt rund 210 Millionen Euro bis zum Jahr 2031 vorsieht.

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