Der Münchener Spezialist für Ladeinfrastrukturen The Mobility House hat einen prominenten Manager als Mitstreiter gewonnen: Ex-VW-Chef Herbert Diess hat zum Jahresbeginn den Vorsitz des Verwaltungsrats bei The Mobility House übernommen. Er folgt dem Energiemarktexperten Alexander Landia, der die Position 2017 übernommen hatte.
Diess will sich vor allem mit dem Thema Vehicle-to-Grid (V2G) beschäftigen – also den Möglichkeiten, die sich aus der Rückspeisung von Strom aus der Fahrzeugbatterie ins öffentliche Netz ergeben. The Mobility House habe dafür marktreife Lösungen entwickelt, die jetzt gemeinsam mit Automobilherstellern und Energieversorgern zu den Kunden gebracht werden könnten. „Ich freue mich darauf, diesen disruptiven Wandel des Energieökosystems gemeinsam mit The Mobility House zu gestalten und zu beschleunigen“, erklärt Diess.
Der 65-Jährige war von April 2018 bis August 2022 Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und Aufsichtsratsvorsitzender von Škoda Auto, Seat und Audi. Seit Februar 2023 ist er Aufsichtsratsvorsitzender von Infineon.
Netzentgeltbefreiung auf V2G erweitern
Gemeinsam mit den Partnern Ambibox und EcoG präsentiert The Mobility House derzeit die verschiedenen Komponenten von V2G an einem Stand auf der internationalen Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas. So stellt das deutsch-amerikanische Technologieunternehmen EcoG ein Betriebssystem und Referenzdesign für bidirektionale Wallboxen vor. Dieses System verknüpft die Hardware des Ladestations- und Heimenergiemanagementsystem-Herstellers Ambibox mit der Technologie von The Mobility House, die die Fahrzeugbatterien am Energiemarkt vermarktet.
Zugleich formulieren die drei Partner Forderungen an Politik und Industrie, um V2G in Deutschland voranzubringen. So solle der systemdienliche Einsatz von Fahrzeugbatterien den stationären Speichern gleichgestellt werden. Dafür sei insbesondere die Netzentgeltbefreiung auf V2G zu erweitern. Auch müsse die Anmeldung von V2G beim Netzbetreiber vereinfacht werden. Zudem benötige es DC-Ladesysteme, die über Software-Updates dem Netzanschluss angepasst werden können und so ISO 15118-20 gemäß den Anwendungsrichtlinien der Charging Interface Initiative e. V. (CharIN) entsprechen, um während des Rollouts von V2G die Rahmenbedingungen anpassen zu können.
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Mobility House… wie geil ist das denn? … so ein innovativer Laden. Macht was draus!
… denn politisch muss mobility house für gute Rahmenbedingungen in brandneuen Feldern immerzu kämpfen. Ich denke, da haben Sie sich den perfekten Fürsprecher mit besten Beziehungen und Ansehen geangelt.
👍 Stimmt, das halte ich ebenso für eine gute Meldung und wünsche ebenso besten Erfolg im eigenen Interesse!
Es wird aber auch Zeit !! Wenn er den Kampf gegen die Netzbetreiber aufnimmt – prima. Und dann auch noch die rechtlichen Rahmenbedingungen für mobile Speicher angeht – mit ALLEN technisch machbaren Möglichkeiten – wie Notstromfähigkeit – um so besser. Mal sehen was sie da in USA so vorgestellt haben.
Leute, Leute, … war das nicht mal etwas mit Dieselbetrug und jetzt will er eMobility voranbringen.
V2G hat sehr viele Gegner im Energiesektor, die noch keine Antwort auf die zentrale Frage gefunden haben: Wie kontrollieren und daran verdienen.
Und so lange wird die Thematik einfach nur weiter diskutiert.
Fakt ist nämlich auch, für V2H sind die Technik und die Normen längst alle vorhanden. Nur wenn die Tür zu V2G etwas geöffnet wird, ist sofort V2H zur Stelle – und dieses gilt es gezielt zu torpedieren.
Für jeden PV-Dachbesitzer & eMobilisten ist V2H eine echte Option, V2G hat dem gegenüber keinen Mehrwert.
Und für alle anderen macht es nunmal überhaupt keinen Sinn. Es sei denn, Energiekonzerne übernehmen (anteilig) Kosten an der Batterie – worauf sie keine Lust haben. Finanziert werden könnte es über einen Kapazitätsmarkt, wird ja auch für zukünftige Gas-(„H2-ready“)-Kraftwerke diskutiert.
V2G ist komplex, V2H trivial – leider fehlen die Produkte: eAuto’s und DC-Bidi Wallboxen.
Bis zum 27.11.2023 (Beschluß der BNetzA zum §14a) war ich der Meinung 4,5 kVA/1 phasig wäre die beste Option. Jetzt lautet sie 4,2 kVA / 1 ph, dann bleibt der Nutzer unter der SmartMeterPflicht.
Es bleibt spannend !
Wie kann man nur … anstelle gegen diesen Lobbyismus anzukämpfen, steigt nun wieder ein Hersteller ein! Diese Kosten MÜSSEN dann bei Innovationen gespart werden … das war doch auch das dieselmodel bei VW! !!