EU verlängert Notfall-Verordnung zum Ausbau der Erneuerbaren

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Bei ihrem Treffen in Brüssel am Dienstag haben sich die Energieministerinnen und -minister der EU auf eine Verlängerung von drei seit Dezember 2022 geltenden Notfall-Verordnungen geeinigt: für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, für Gassolidaritätsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und den sogenannten Marktkorrekturmechanismus gegen exzessive Gaspreise. Die Einigung hatte sich bereits im November mit einem Beschluss der Europäischen Kommission angekündigt.

„Insbesondere die Regeln zur beschleunigten Genehmigungserteilung für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Stromnetze bis Mitte 2025 sind zu begrüßen“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Mithilfe der Verordnungen ließe sich etwa beim Bau einer neuen Windenergieanlage an Land „mehr als ein Jahr Zeitersparnis“ erzielen. Die Regeln, die Ausnahmen von zeitintensiven Verfahrens- und Prüfschritten in Planungs- und Genehmigungsverfahren erlauben, seien bereits in deutsches Recht umgesetzt.

Der Bundestag hatte im März entsprechenden Vorschlägen des Kabinetts von Ende Januar zugestimmt und damit unter anderem Änderungen am Raumordnungsgesetzes vorgenommen. Verfahren für Windkraft an Land und auf See wurden hierbei ebenso gestrafft wie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Netzausbau-Maßnahmen. Unmittelbar, also ohne Anpassungen des nationalen Rechts, sind zudem nach Auffassung der Bundesregierung die in der EU-Verordnung vorgesehenen Erleichterungen für Photovoltaik auf Dächern und auf baulichen Anlagen (etwa Deponien), für das Repowering vorhandener Anlagen oder auch für Wärmepumpen wirksam und demnach nun ebenfalls bis Mitte 2025 verlängert.

Im Zusammenhang mit der Einigung und weiteren anstehenden Beschlüssen im Energiebereich will ebenfalls am Dienstag eine unter dem Namen „Friends of Renewables“ agierende Gruppe von Energieministerinnen und -ministern eine gemeinsame Erklärung an EU-Energiekommissarin Kadri Simson übergeben. Die Ressortchefs aus elf Ländern, darunter auch Deutschlands Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), rufen in der bereits im Oktober abgefassten Erklärung zu Maßnahmen auf, die über das bereits Beschlossene hinausgehen. Hierzu zählen eine Politik der „Erneuerbaren ohne Grenzen“, also insbesondere die bessere Verknüpfung der Übertragungsnetze, außerdem ein „gut funktionierender interner europäischer Markt“ einschließlich einer besseren Anbindung der Nachbarregionen, gemeinsame Anstrengungen bei der Ausbildung von Fachkräften, für Forschung und Innovation sowie zur Schaffung einer Erneuerbare-Energien-Industrie in der EU. „Wir sollten vermeiden, die Abhängigkeit von Russland zu ersetzen, indem wir eine neue Abhängigkeit von einen anderen einzelnen Quelle oder einem einzelnen Land schaffen“, heißt es hierzu in der Erklärung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Verlängerung der Verordnung zu erneuerbaren Energien als „richtige Entscheidung“. Vor allem den Ausbau der Windkraft an Land hätten die infolge der Verordnung in Deutschland umgesetzten Maßnahmen „bereits erheblich beschleunigt“. Auch beim Netzausbau seien die Regeln wichtig, hier nehme die praktische Umsetzung „gerade erst Fahrt auf“. Wichtig sei nun aber auch eine schnelle Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Renewable Energy Directive, RED III): „Nur so kann auch nach dem Auslaufen der Notfall-Verordnung eine Fortführung der Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau garantiert werden.“

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