BMWK legt Stromspeicherstrategie zur Konsultation vor

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Baukostenzuschüsse, Netzentgeltbefreiung, und die Förderung von heimischer Batterieproduktion – all das sind heiß diskutierte Punkte in der Speicherbranche, die in der Stromspeicherstrategie der Bundesregierung vorkommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) legt noch vor Weihnachten eine entsprechende Strategie vor und lädt zu Konsultationen ein.

Kern der Stromspeicherstrategie ist eine Hemmnisanalyse, bei der die größten Hürden zum weiteren Hochlauf des Speicher-Ausbaus gelistet werden. Insgesamt 17 Hemmnisse werden in der Strategie benannt. Die Baustellen reichen von den oben genannten Baukostenzuschüssen und Netzentgeltbefreiung über die Beteiligung von Kommunen, die auf Ihrem Land Speicher errichten bis zur Beschleunigung von Netzanschlussverfahren. Die Bundesregierung arbeitet der Strategie zufolge an solchen Aspekten und verspricht Verbesserungen.

Ein Hemmnis ist zum Beispiel, dass ein Speicher, der EEG-förderfähigen Strom speichert, ausschließlich diese Sorte Strom speichern darf. Wird neben Grünstrom auch Graustrom eingespeichert, gilt automatisch der gesamten in den Speicher geladene Strom als Graustrom. Somit können Netzspeicher aus den Innovationsausschreibungen beispielsweise keinen Netzstrom laden – selbst dann nicht, wenn es wegen eines Überschusses an erneuerbaren Energie Sinn ergeben würde und der Strom ohnehin größtenteils grün sein dürfte. Für Betreiber solcher Anlagen war diese Hürde bisher ein Ärgernis. Das soll sich jetzt ändern.

„Wir freuen uns, dass diese Speicherstrategie die größten Hemmnisse der Speicherbranche zielgenau anspricht und Lösungen konkret in Aussicht stellt“, sagt Urban Windelen, Geschäftsführer des Bundesverbands Energiespeicher Systeme (BVES). „Das ist ein schönes Weihnachtsgeschenk. Insbesondere möchten wir den fachlich fundierten und konstruktiven Prozess im Ministerium loben. Mit der Speicherstrategie lieg eine Agenda für mehr Flexibilität, Effizienz und Resilienz im Stromsystem auf dem Tisch. Das Geschenk gilt es jetzt rasch auszupacken und in die Umsetzung zu bringen.“

Auch die Netzentgeltbefreiung für Speicher, die bis August 2029 gilt, soll verstetigt werden. Im Vorfeld wurden Stimmen aus der Branche laut, die eine schnelle Anpassung der Netzentgeltbefreiungsregelung verlangten. Zunächst galt die Befreiung nur bis 2026. Für die Planung von Speicherprojekten sei dieser Zeitraum knapp bemessen gewesen. Der Bundestag verlängerte die Befreiung dann bis 2029. Mit einer Verstetigung der Regelung dürfte etwas mehr Planungssicherheit entstehen.

Neben zahlreichen weiteren Punkten heißt es in der Stromspeicherstrategie weiter, dass die Bundesregierung auch die Potenziale des bidirektionalen Ladens heben wolle. Das soll im Rahmen des „Masterplans Ladeinfrastruktur II“ geschehen.

Die Strategie in ihrer jetzigen Form enthält noch keine konkreten Ziele oder Gesetze. Stattdessen soll es am Dienstag in die Konsultationen gehen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird dann in enger Absprache mit Stakeholdern und Verbänden aus der Speicherbranche die einzelnen Punkte besprechen und Inhalte dazu sammeln. Zudem könnten auch noch neue Punkte aufgegriffen werden, heißt es in dem Strategiepapier.

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