Der letzte Tagesordnungspunkt im Bundestag vor der Weihnachtspause hieß „Erneuerbaren-Energien-Gesetz“. 39 Minuten dauerte die Aussprache, und die Ränge waren nur noch spärlich besetzt. Diskutiert wurde dabei zwar über das „Solarpaket 1“, doch bei dem Beschluss ging es nur um einen Bruchteil der geplanten Maßnahmen, und diese betreffen auch eher die Windkraft. Die Beschlussvorlage war vom zuständigen Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie denn auch umbenannt worden in „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“. Darin enthalten waren eine Fristverlängerung für die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung und längere Realisierungsfristen zur Errichtung von Windkraftanlagen sowie eine längere Übergangsfrist bei der Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung.
Vertreter der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP verteidigten das Vorgehen und übten vor allem Kritik an den unionsgeführten Vorgängerregierungen für deren Versäumnisse. Kritik an der aktuellen Bundesregierung kam hingegen von der Union. Der CDU-Abgeordnete Mark Helfrich befand, sie habe „das Solarpaket auf Briefmarkenformat gestutzt“. Daher habe die Union ihren eigenen Antrag eingebracht und 20 Punkte festgehalten, die für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik notwendig seien. Eine Mehrheit fand dieser erwartungsgemäß jedoch nicht. Steffen Kotré von der AfD nutzte die Aussprache, um für den Wiedereinstieg Deutschland in die Kernenergie zu werben.
Die SPD-Abgeordnete Nina Scheer versprach, dass die ausstehenden Regelungen aus dem ursprünglichen „Solarpaket 1“ zeitnah vom Bundestag verabschiedet würden. Sie plädierte auch für die Stärkung der Resilienz der heimischen Solarindustrie. Dazu liefen derzeit noch Verhandlungen im parlamentarischen Prozess, erklärte sie weiter. Konrad Stockmeier von der FDP stellte in seiner Rede allerdings klar, dass er bezüglich der Unterstützung der Photovoltaik-Hersteller keine rein deutsche Lösung anstrebe, sondern eine in Kooperation mit den EU-Partnern.
Die sonstigen enthaltenen Vorschläge im Gesetzentwurf „zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ – so eigentlich der offizielle Titel des „Solarpakets 1“ – betreffen vor allem den Abbau bürokratischer Hürden beim Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen oder Erleichterungen beim Mieterstrom, der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder Stecker-Solar-Geräten. Auch Netzanschlüsse sollen erleichtert werden. Diese Maßnahmen werden dann wohl in einer der ersten Sitzungswochen des Bundestages 2024 verabschiedet werden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich erleichtert, dass es bei der Solarförderung zu keinen Kürzungen wegen der anstehenden Haushaltssparmaßnahmen kommen wird. Doch die Verzögerungen bei der Verabschiedung des „Solarpaket 1“ seien bedauerlich, zumal der Gesetzentwurf seit Sommer vorliege.
„Anstelle eines großen Solarpakets wird nun nur ein kleiner ‚Windbeutel‘ unterm Weihnachtsbaum liegen“, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Doch wir sind zuversichtlich, dass der Bundestag zeitnah im neuen Jahr das versprochene Solarpaket schnüren wird. Es wird eine Reihe wertvoller Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthalten, hoffentlich auch einen Impuls für den Ausbau von Solarfabriken in Deutschland“, so Körnig weiter. Der Erhalt der EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen sei jedoch ein wichtiger Beitrag, damit der Zubau auch im nächsten Jahr weitergehen könne. Der BSW-Solar erwartet für dieses Jahr insgesamt rund eine Million neue Photovoltaik-Anlagen in Deutschland.
Der Bundestag stimmte über den den kleinen „Windbeutel“ am Ende sogar noch namentlich ab. Die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP waren für die Verabschiedung, während die Politiker von CDU, CSU und AfD dagegen votierten. Enthaltung kam von den Politikern der Linken. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) blieb so als letzte offizielle Amtshandlung noch die Verkündung des offiziellen Ergebnissen: 363 Abgeordnete stimmten mit Ja, 180 votierten dagegen und 20 enthielten sich.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
“ Auf die vielen anderen Bestendteile des Gesetzesvorhabens müssen wir nun bis Januar warten – mindestens.”
Was heißt „mindestens“? Wie lange kann es denn noch dauern? Die Deutsche solarhersteller und die ganze Wertschöpfungskette braucht dringend Hilfe und brauchte es vor Jahresende. Es gab seit Monaten so viele versprechen von Politikern!
Wann erwartet ihr dass es endlich kommt? Was sagen Insidern? „Bis Januar warten – mindestens“ geht doch gar nicht!
Ich finde die Verschiebung auch nicht schön – aber mal Butter bei die Fische: wo sind wir als Industrie derzeit denn massiv beeinträchtigt? Wir haben einen Rekordzubau in 2023 erreicht und es gibt keinen Grund zur Annahme, dass es in 2024 schlechter wird. Insofern sehe ich da keine Versäumnisse der Regierung, die die Industrie irgendwie essentiell gefährden sollte.
Was ist denn der Grund für die Verschiebung?
Vorab sollte man technisch besser //mit mehr SachVerstand// mit den erneuerbaren Energieen umgehen!
Beispiele.
1. InfraSchall bei WindKraft kann auf nahe Null reduziert werden, wenn man
1a Von den „bolzengraden“ Flügeln abweicht – und in etwa deren „letztes Drittel“ sichelförmig gesaltet – oder in etwa 30 Grad abwinkelt — weil dann der Flügel nicht mehr schlag-artig dem Mast einen Plopp versetzt, sondern „weich vorbeistreicht“
1b DAS kann man noch unterstützen, indem man etwa das untere Drittel des Mast mit schallschluckendem, dickem Werkstoff umkleidet
2. BalkonSolarAnlagen kann und sollte man „dopen“
Indem man die Solarpanels mit mindest doppelter Leistung des Wechselrichters ausstattet —
also zum 800W-Wechselrichter passende 1600W-Panels —–>
Denn DAS bringt bei etwa 30% MehrKosten etwa 60% mehr JahresLeistung
3. „Normale“ Solarkollektoren sollten nicht die Regel – sondern die Ausnahme sein — anstatt sind meist Hybrid-Kollektoren angebracht. Weil diese statt gut 22% Wirkungsgrad (und 78% Ab-Wärme) einen gut doppelten WirkungsGrad bringen — also viel „umweltfreundlicher“ sind.
4. Man sollte allgemein und bestens darüber informieren, dass „WärmePumpen“ in MittelEuropa zwar im Sommer bestens sind — ABER, wenns mal nahe -10 Grad geht einen derart traurig niedrigen WirkungsGrad haben, dass ein primitiver Heizlüfter bezüglich WirkungsGrad „gleichziehen“ kann. — UND eine VerbrennungsHeizung dann sogar die bessere Wahl wäre.
Wobei mit zu berücksichtigen ist, dass ja auch der Strom für die Klimaanlage mit etwa 40% WirkungsGrad hergestellt wird
Wolf Gerlach, Ex-FachArbeiter/Meister/Ingenieur, mittlerweile über 80 Jahre
Der COP moderner Wärmepumpen kann ja auch bei Minusgeraden mittlerweile noch deutlich über den 100% einer rein elektrischen Heizung liegen. Also selbst wenn wir hier über längeren Zeitraum Minusgerade haben, wäre die Wärmepumpe noch ein Gewinn.
Aber der Hauptpunkt ist doch, dass wir in unseren Gefilden super selten länger als wenige Tage Minusgrade haben! Und dank Warmwasserspeicher läuft die Wärmepumpe nur dann, wenn die Außentemperatur gerade passt und hat dann für die nächsten kalten Tage bereits vorgearbeitet. Ein regelmäßiger Betrieb bei starken Minusgraden ist somit nahezu nie erforderlich.
Und selbst _wenn_ es dann doch mal eine Woche bei -20°C geben sollte: Naja gut, dann läuft die Pumpe eben einmal im Jahr mit COP ~ 1. Dafür läuft sie aber den Rest des Jahres mit COP 3 oder 4. Klingt für mich trotzdem noch sehr lohnenswert.
Wolfgang Gerlach schreibt.
4. Man sollte allgemein und bestens darüber informieren, dass „WärmePumpen“ in MittelEuropa zwar im Sommer bestens sind
ABER, wenns mal nahe -10 Grad geht einen derart traurig niedrigen WirkungsGrad haben, dass ein primitiver Heizlüfter bezüglich WirkungsGrad „gleichziehen“
@ Wolfgang Gerlach.
Wir haben, hier in Südhessen, unsere Wärmepumpenheizung nun den dritten Winter. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in dieser Zeit mal länger als zwei drei Tage an die 10 Grad minus ran gekommen sind.
Gegenwärtig 18.12. um 13 Uhr haben wir 22 Grad Raumtemperatur, außen plus 3, bei bedecktem Himmel, und unser Heizung mit 4,5 kW zieht zwischen 1,2 und 1,5 kW aus dem Netz. Der restliche Eigenbedarf wird von unseren 15 kWp PV vom eigenen Dach geliefert.
Man sollte Sie allgemein und bestens darüber Informieren, dass moderne Wärmepumpen (mit bspw. R290 als Kältemittel) selbst bei -10°C und einer Heizkreis-Vorlauftemperatur von 40°-45°C immer noch mit einem COP von 2,2-2,5 arbeiten. Primitive Heizlüfter und Verbrennungsheizungen ziehen hier nicht gleich.
Außerdem ist ohnehin die Jahresarbeitszahl (SCOP), die den gesamt klimatischen Verlauf einer Region und auch die Abtauvorgänge bei Luft-Wasserwärmepumpen berücksichtigt entscheidend.
Hendrik, Ingenieur, 38 Jahre alt.
Liebe MitDenker
Energie-Erzeugung, egal ob grün oder per Verbrennung kommt nun mal nicht über 40% Wirkungsgrad. Dazu noch einiges an ÜbertragungsVerlusten und zu amortisierenden Investitionen.
Also bringt eine WärmePumpe nahe 300% WirkungsGrad gerade noch so viel, wie eine Verbrennungsheizung.- Welche auch CO2 erzeugt. „Wieviel genau“ CO2 zur KlimaErwärmung beiträgt ist wohl noch lange nicht geklärt – und „harmloser Wasserdampf“ hat ein deutlich höheres „ErwärmungsPotential“ als CO2.
Was wohl einzig „bessernd wirkt“, ist: insgesamt weniger Energie verbrauchen.
Was nur auf 2 Wegen Erfolg verspricht:
Höhere Qualität = LebensErwartung bei technischen Produkten = Stop WirtschaftsWachstum
Weniger Menschen=Verbraucher — durch mehr Bildung und bessere soziale Bedingungen, wo Armut
Frohe Weihnacht – und alles Gute zum neuen Jahr !
Wolf Gerlach
Wolf Gerlach schreibt
„Liebe MitDenker
Energie-Erzeugung, egal ob grün oder per Verbrennung kommt nun mal nicht über 40% Wirkungsgrad. Dazu noch einiges an ÜbertragungsVerlusten und zu amortisierenden Investitionen.
Also bringt eine WärmePumpe nahe 300% WirkungsGrad gerade noch so viel, wie eine Verbrennungsheizung.“
Da sind einige Voraussetzungen enthalten, die nicht sein müssen.
a) Der Wirkungsgrad von 40% bezieht sich wohl nur auf thermische Kraftwerke.
b) Keine fossile Heizung (Gas, Öl, …) kommt auf einen Wirkungsgrad von 100% bezogen auf den echten Heizwert des Brennstoffs.
Wenn die WP vorrangig mit eigenem PV-Strom betrieben wird, sieht das irgendwie ganz anders aus.
a) CO2 ist nahe „0“
b) Der COP tut nicht so weh, da meistens genug eigener PV-Strom da ist.
Jede kWh Endverbrauch, die über PV kommt, benötigt keine endlichen fossilen Rohstoffe, so dass diese länger für die wichtigen Dinge wie Pharmazeutika genutzt werden können.