Die Bundesregierung will eine neue Regelung in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufnehmen, die es Energieversorgern erlaubt, bei Netzüberlastung die Stromzufuhr zu bestimmten verbrauchsintensiven Geräten in deutschen Haushalten zu drosseln. Die sogenannte §14a-Regelung tritt im Januar 2024 in Kraft und soll Netzüberlastungen verhindern, indem Netzbetreiber die Stromzufuhr zu Geräten wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern reduzieren können.
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die zunehmende Belastung der Stromnetze aufgrund der wachsenden Beliebtheit von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen auf der Stromnachfrageseite und der Volatilität erneuerbarer Energiequellen auf der Stromangebotsseite. Die Verordnung gilt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert werden.
Die Netzbetreiber können die Leistung drosseln, wenn sie eine Überlastung des Stromnetzes erwarten, zum Beispiel wenn viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden oder viele Wärmepumpen auf Hochtouren laufen. Gleiches gilt, wenn wenig erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Obwohl derzeit noch nicht alle Netzbetreiber über die technischen Möglichkeiten verfügen, Netzüberlastungen zu erkennen, dürfen sie vorsorglich die Stromversorgung ihrer Kunden für maximal zwei Stunden am Tag einschränken.
Solche Eingriffe der Netzbetreiber sollten selten bleiben und nur als letztes Mittel zulässig sein. Die praktischen Auswirkungen auf die Verbraucher dürften gering sein, da ein Grundniveau der Stromversorgung aufrechterhalten wird. Im Extremfall wird die Stromversorgung besagter Stromverbraucher auch nicht vollständig unterbrochen, sondern nur die Leistung reduziert.
Da die neue Regelung als Notlösung für das Netz dient, hängt die Dauer der Leistungsreduzierung von der Behebung des Netzengpasses ab. Die Verbraucher können steuern, welche ihrer Geräte wie viel Strom erhalten. Darüber hinaus können diejenigen, die über eine Photovoltaik-Anlage verfügen, den von ihnen erzeugten Strom unabhängig von diesen Einschränkungen nutzen.
Eine von uns durchgeführte Befragung von 70 Pilothaushalten im Raum Augsburg im Jahr 2023, deren Haushaltsstromverbraucher zu bestimmten Zeiten gedrosselt wurden, ergab, dass die Haushalte ihre Verbraucher in folgender Reihenfolge für Flexibilitätsmaßnahmen zur Verfügung stellen würden: Wärmepumpen, Klima- und Lüftungsanlagen und zuletzt das Elektroauto. Die wichtigsten Aspekte für die Akzeptanz dieser direkten Laststeuerungsmaßnahmen waren die finanzielle Kompensation, gefolgt von der Komfortgarantie. Das heißt, solange die Kunden in ihren Mobilitätsbedürfnissen und ihrem Wohnkomfort nicht eingeschränkt werden und sie einen finanziellen Anreiz erhalten, sich durch die Flexibilität ihrer großen Elektrogeräte an der Netzstabilisierung zu beteiligen, sollte die Akzeptanz des Paragraphen 14a gegeben sein.
Im Idealfall bringt die zusätzliche Integration von Smart Metern und Energiemanagementsystemen einen weiteren Schub für eine effizientere Stromversorgung, die sich an die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien anpasst. Allerdings verläuft die Einführung von Smart Metern in Deutschland sehr langsam, da in der deutschen Bevölkerung unter anderem Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit dieser Technologie bestehen, während es bereits europäische Nachbarländer gibt, deren Haushalte fast vollständig mit Smart Metern ausgestattet sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir technologisch in der Lage sind, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität zu ergreifen. Um diese partizipativen Lösungen zur Sicherung der deutschen Energiewende zu etablieren, müssen gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden. Eines der größten Probleme des neuen Paragraphen 14a sind die Missverständnisse und Gerüchte, die ihn begleitet haben. Nach ersten Anzeichen von Widerstand in Teilen der Bevölkerung bleibt abzuwarten, wie die Bevölkerung auf die Einführung des neuen Paragrafen im nächsten Jahr reagieren wird. Deshalb führen wir bereits weitere Untersuchungen und Befragungen durch, um die Bedenken und den resultierenden Widerstand der deutschen Haushalte bei der Einführung der direkten Laststeuerung zu verstehen. Über die Ergebnisse werden wir Anfang 2024 berichten.
Über die Autoren
Constanze Liepold (Linkedin) und Paul Fabianek (Linkedin) sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Energiewirtschaft der RWTH Aachen und arbeiten als freie Berater. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf der Dekarbonisierung des Gebäude- und Verkehrssektors.
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Nun, für ein Handgeld, sollen Kunden die sensiblen, privaten Stromdaten abgeben, damit ein Dritter Nutzen daraus zieht.
Aus den Stromdaten läßt sich sehr genau ALLES aus dem Haushalt ablesen, von Anzahl der Personen bis zum Nutzungsverhalten einzelner Geräten (Stichwort: „Stromfußabdruck“).
Und wofür, damit der Netzbetreiber beim Ausbau schludern darf und dann abschalten kann, rsp. Ertragsoptimierung.
Und warum ohne Gegenleistung: Warum werden die Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Energiefluß am OrtsNetzTrafo (ONT) transparent [vgl. Autoverkehr am Kamener Kreuz] im Netz zu visualisieren ?
Die Investionen (Ja, Nein, Wann) sind von öffentlichem Interesse und er nimmt sich das Recht ins Private durchzugreifen.
Beim §14a wurde eine Chance vergeben, die Netzbetreiber zur Transparenz zu verpflichten.
Dies muß korrigiert werden !
Valide Punkte, die Sie ansprechen. Sehr gerne können wir diesbezüglich im Kontakt bleiben. Sie können mir sehr gerne eine E-Mail schreiben:
paul.fabianek@eonerc.rwth-aachen.de
Schönen Tag noch!
LG
Wo steht denn was von abschalten? Und wo steht dass man „sensible Daten“ dafür hergeben muss?
Und Transparenz, ich denke die ist vorhanden.
Der Netzbetreiber muss bei Dimmen dies melden. Auch verpflichtet er sich dann den Ausbau voran zu treiben.
Was nicht erwähnt wird… Bislang konnte der Netzbetreiber eine zweite Wallbox oder eine Wärmepumpe ablehnen. Das kann er nun nicht mehr.
Was ist das Problem?
Nur zur Info: Zitat: #### in der deutschen Bevölkerung unter anderem Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit dieser Technologie bestehen #### wo kommt das den her? drei unabhängige Hersteller wurden zertifiziert – der RollOut begann – und dann stopt ein Gericht diesen Ablauf ! Wer war das und warum ? Ich gebe KEINEM Netzbetreiber meine Lastensteuerungen in die Hand – so lange bis die Anforderungen offen liegen und transparent nachvollziehbar sind. Von wegen Netzüberlastung !!
#### Nach Urteil des OVGs (Aktenzeichen: 21 B 1162/20) entsprechen die vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Messysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das gilt konkret für die Interoperabilität der Smart Meter. Nach Auffassung des OVGs sind sie – anders als im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgesehen – nicht ausreichend in der Lage, Daten mit anderen Systemen auszutauschen. #### das war: 4.3.21 !! eine andere Quelle schreibt: ### Das Gericht hat aufgrund der Beschwerde eines privaten Unternehmens aus Aachen, das auch andere Messsysteme vertreibt, die Vollziehung der Allgemeinverfügung ausgesetzt. ### dann diese Aussage: Das BSI zeigte sich überrascht von der Entscheidung. Die Hauptsacheentscheidung stehe noch aus. „Das BSI wird daher die Entscheidungsgründe des OVG eingehend prüfen und hofft, die Bedenken des OVG im Hauptsacheverfahren umfassend entkräften zu können“, teilte eine Sprecherin mit. ### Aha – was ist seither geschehen? usw, usw
Hi BotU,
ich merke, dass Sie sich sehr ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Wenn Sie Lust und Zeit haben, können wir uns gerne einmal unterhalten. Ich würde gerne Ihre Perspektive auf 14a EnWG, Smart Meter etc. gerne näher erläutert haben. Sie sind schließlich nicht der einzige, der Bedenken/Sorgen hat.
Kontaktieren Sie mich gerne via E-Mail: paul.fabianek@eonerc.rwth-aachen.de
Liebe Grüße Paul Fabianek
Und was hat das alles mit 14a zu tun?
Das ist doch hier am Thema vorbei.
Und wenn man 14a richtig gelesen hat, dann ist eine neue Wallbox oder Wärmepumpe (über 4,2 KW) die ab dem 1.1.2024 eingebaut wird, automatisch dabei. Wenn man dem NB die Steuerung nicht übergeben will, dann hat man halt auch keine Wallbox oder ähnliches.
Übrigens… Schon Mal was von Nachtspeicherheizungen gehört? Die Dinger sind schon verdammt alt. Und .. die steuert der Netzbetreiber schon seit 40 Jahren. Da müsste auch keiner frieren.
Für mich ist das nur ein weiterer Versuch, die Pioniere der EEN von‘ Staats‘ finaziell zu bestrafen ,indem man mittelfristig eine Zähler-Nachrüstung für die schon vorhandenen Geräte for,natürlich gegen eine entsprechende ‚höhere‘ Gebühr. Wir sind schon längst izu einer rein lobbygesteuerten Bansnenrepublik verkommen, mit einem Wirtschtsminister, der diese Machenschaften nicht durchschauen will oder – noch schlimmer- gar nicht kann !
Wo haben sie Ihre Kenntnisse erlangt? Wo liegt denn die Strafe?
Welche höhre Gebühr?
Die Kosten für die intelligenten Messsysteme wurden von der Bundesregierung im Mai in den Netzentgelten versteckt. Durch 14a kommen keine anderen Kosten auf. Es gibt auch keine neuen Zähler für Geräte.
Ich Frage mich wirklich wie diese wahnwitzigen Informationen herkommen?
PS: … und das schlimmste für mich ist, dass das alles im Namen der EEn geschieht
Wenn andere Völker sich überwachen lassen, sollen sie ruhig wir hier in D haben halt ganz andere Erfahrungen mit Überwachung durch die Verwaltung, schließlich sind bei uns die meisten Endversorger in öffentlicher Hand ind damit sehr stark mit der Verwaltung verknüpft !
Solche Überwachungs- Steuerungsstrukturen benötigten Datenserver, und ich wundere mich immer wieder, wie wenig deren mangelnde Sicherheit ins Kalkül gezogen wird. Hackergruppen in Schurkenstaaten ‚ oder auch ‚private‘ Hackergruppen werden sich über jedes Einfallstor für ihre Angriffe freuen. Die Gefahr ist sehr real, ich habe leider schon vergessen, wieviele zigtausend solcher Angriffe auf Gemeindeserver Krankenhausserver allein in einem Jahr in Bayern abgewehrt oder ‚behoben‘ werden mussten. Und der Fortschritt auf dem Gebiet der lernfähigen Programme (KI) vermehrt deren Erfolgschancen auch noch! Also: bitte Abstand von solchen tecjnischen ‚Abenteuern‘
Sowas Dummes!
Ich gabe diesbezüglich bereits gewahnt!
Doch die Politik ist einfach nur Dumm!
Was meint ihr denn was passieren wird wenn jeder hier ein E Auto hat und ne Wärmepumpe?
Dann fangen die Leitungen an zu glühen weil die Infrastruktur die last garnicht aufnehmen kann!
Also bei uns im Sektor wurden keine dicken Kabel verlegt!
Fehler Nr1. Angela Merkel hatt zu Fukushima Zeit viele AKWS abgeschaltet! Und das ohne Alternative Energie aufzubauen. Und heute sind alle AKWS aus! Und der Ausbau Erneuerbare Energie wurde einfach verpennt! Zeit war ja genug dar! Die wurde ausschließlich zur Diskussion genutzt! Das ich nicht lache!
Es gab schon winter wo mann genau sehen konnte wo die hauptleitung läuft! Naja über beheizte Bürgersteig hab ich nichts. Muss dann kein Schnee schieben!
Was ihr macht juckt mich nicht. Ich habe schon längst einen Diesel Generator. Der springt sofort an wenn meine Accus leer sind und es kein Strom vom Netz gibt!
@Schlaues Käpsele:
Sog. SmartMeter sind Datensauger, sonst könnte der Netzbetrieber ja nicht an die Informationen kommen.
Und bevor der Einwand kommt: Ich habe nichts zu verbergen – Das entscheiden Dritte, nicht Sie !
Wie wäre es wenn man im Gegenzug PV Anlagen mit NullEinspeiseeinrichtungen von der anmelde und Genehmigungspflicht befreit. Der Nb kõnnte ja dann bei Bedarf um Einspeisung bitten!!!