Die Zukunft der Stromnetze: Einführung der direkten Laststeuerung in Privathaushalten

Haus, Elektroauto, Wallbox

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Die Bundesregierung will eine neue Regelung in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufnehmen, die es Energieversorgern erlaubt, bei Netzüberlastung die Stromzufuhr zu bestimmten verbrauchsintensiven Geräten in deutschen Haushalten zu drosseln. Die sogenannte §14a-Regelung tritt im Januar 2024 in Kraft und soll Netzüberlastungen verhindern, indem Netzbetreiber die Stromzufuhr zu Geräten wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern reduzieren können.

Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die zunehmende Belastung der Stromnetze aufgrund der wachsenden Beliebtheit von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen auf der Stromnachfrageseite und der Volatilität erneuerbarer Energiequellen auf der Stromangebotsseite. Die Verordnung gilt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert werden.

Die Netzbetreiber können die Leistung drosseln, wenn sie eine Überlastung des Stromnetzes erwarten, zum Beispiel wenn viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden oder viele Wärmepumpen auf Hochtouren laufen. Gleiches gilt, wenn wenig erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Obwohl derzeit noch nicht alle Netzbetreiber über die technischen Möglichkeiten verfügen, Netzüberlastungen zu erkennen, dürfen sie vorsorglich die Stromversorgung ihrer Kunden für maximal zwei Stunden am Tag einschränken.

Solche Eingriffe der Netzbetreiber sollten selten bleiben und nur als letztes Mittel zulässig sein. Die praktischen Auswirkungen auf die Verbraucher dürften gering sein, da ein Grundniveau der Stromversorgung aufrechterhalten wird. Im Extremfall wird die Stromversorgung besagter Stromverbraucher auch nicht vollständig unterbrochen, sondern nur die Leistung reduziert.

Da die neue Regelung als Notlösung für das Netz dient, hängt die Dauer der Leistungsreduzierung von der Behebung des Netzengpasses ab. Die Verbraucher können steuern, welche ihrer Geräte wie viel Strom erhalten. Darüber hinaus können diejenigen, die über eine Photovoltaik-Anlage verfügen, den von ihnen erzeugten Strom unabhängig von diesen Einschränkungen nutzen.

Eine von uns durchgeführte Befragung von 70 Pilothaushalten im Raum Augsburg im Jahr 2023, deren Haushaltsstromverbraucher zu bestimmten Zeiten gedrosselt wurden, ergab, dass die Haushalte ihre Verbraucher in folgender Reihenfolge für Flexibilitätsmaßnahmen zur Verfügung stellen würden: Wärmepumpen, Klima- und Lüftungsanlagen und zuletzt das Elektroauto. Die wichtigsten Aspekte für die Akzeptanz dieser direkten Laststeuerungsmaßnahmen waren die finanzielle Kompensation, gefolgt von der Komfortgarantie. Das heißt, solange die Kunden in ihren Mobilitätsbedürfnissen und ihrem Wohnkomfort nicht eingeschränkt werden und sie einen finanziellen Anreiz erhalten, sich durch die Flexibilität ihrer großen Elektrogeräte an der Netzstabilisierung zu beteiligen, sollte die Akzeptanz des Paragraphen 14a gegeben sein.

Im Idealfall bringt die zusätzliche Integration von Smart Metern und Energiemanagementsystemen einen weiteren Schub für eine effizientere Stromversorgung, die sich an die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien anpasst. Allerdings verläuft die Einführung von Smart Metern in Deutschland sehr langsam, da in der deutschen Bevölkerung unter anderem Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit dieser Technologie bestehen, während es bereits europäische Nachbarländer gibt, deren Haushalte fast vollständig mit Smart Metern ausgestattet sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir technologisch in der Lage sind, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität zu ergreifen. Um diese partizipativen Lösungen zur Sicherung der deutschen Energiewende zu etablieren, müssen gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden. Eines der größten Probleme des neuen Paragraphen 14a sind die Missverständnisse und Gerüchte, die ihn begleitet haben. Nach ersten Anzeichen von Widerstand in Teilen der Bevölkerung bleibt abzuwarten, wie die Bevölkerung auf die Einführung des neuen Paragrafen im nächsten Jahr reagieren wird. Deshalb führen wir bereits weitere Untersuchungen und Befragungen durch, um die Bedenken und den resultierenden Widerstand der deutschen Haushalte bei der Einführung der direkten Laststeuerung zu verstehen. Über die Ergebnisse werden wir Anfang 2024 berichten.

Über die Autoren

Constanze Liepold (Linkedin) und Paul Fabianek (Linkedin) sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Energiewirtschaft der RWTH Aachen und arbeiten als freie Berater. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf der Dekarbonisierung des Gebäude- und Verkehrssektors.

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