Es ist immer wieder dieses gern genutzte Bild der Zahnärzte-Allee in Stuttgart, wo jeder einen Tesla besitzt und die Elektroautos alle zur gleichen Zeit geladen werden. Wahrscheinlich wurden in den Haushalten mittlerweile noch die alte Gastherme durch eine Wärmepumpe getauscht. Jenseits dieses plastischen Szenarios und den Unkenrufen, dass die Verteilnetze dem Zuwachs bei Elektroautos und Wärmepumpen nicht standhalten, hat die Bundesnetzagentur nach einer zweiten Konsultation die Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher in das Stromnetz integriert werden sollen.
„Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben. Ein Netzbetreiber darf nun den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern“, erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. „Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben. Wir stärken in der finalen Regelung die Möglichkeiten der Verbraucher, Reduzierungen eigenständig zu koordinieren und dabei selbst erzeugten Strom anzurechnen.“ Nach Ansicht von Müller werden die Verbraucher die Eingriffe zumeist kaum bemerken. Engpässe sollten nicht auftreten. Falls doch müsse dort das Netz ausgebaut werden.
Die veröffentlichten Regelungen der Bundesnetzagentur bestehen aus zwei Festlegungen: Die Festlegung der Beschlusskammer 6 befasst sich mit der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Die Festlegung der Beschlusskammer 8 befasst sich mit der damit verbundenen Reduzierung der Netzentgelte.
Der Inhalt der Festlegungen, die die Bundesnetzagentur am Montag veröffentlichte, dass dort wo die Optimierung der Verteilnetze noch nicht erfolgt sei, neu hinzukommende steuerbare Lasten wie Wallboxen oder Wärmepumpen „gedimmt“ werden dürfen. Allerdings darf der Netzbetreiber den Anschluss dieser steuerbaren Lasten mit Verweis auf mögliche lokale Überlastungen nicht mehr ablehnen oder verzögern. Das „Dimmen“ der Geräte durch die Netzbetreiber müsse „sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten“, erklärte die Bundesnetzagentur. Die Netzzustandsermittlung muss auf Echtzeit-Daten zur aktuellen Netzauslastung basieren, was eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze erfordert.
Die Haushalte mit steuerbaren Lasten müssen als Mindestleistung immer 4,2 Kilowatt zur Verfügung haben. Bis zu diesem Wert dürfen die Netzbetreiber bei konkreter Überlastung also „dimmen“. Mit dieser Regelung ist der Bundesnetzagentur zufolge sichergestellt, dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom sei nicht betroffen und auch besondere Anforderungen von Großwärmepumpen würden berücksichtigt, so die Behörde. Sie gehe davon aus, dass „Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig“, so die Bundesnetzagentur weiter.
Gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Juni hat sie kleinere Punkte nochmals geändert. In der Festlegung ist nun auch festgeschrieben, dass Verbraucher wählen können, ob sie einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber ansteuern lassen oder von ihrem Netzbetreiber den Wert für einen zulässigen Strombezug zu erhalten, der insgesamt nicht überschritten werden darf. Beim letzteren Modell werden die steuerbaren Lasten durch das Energiemanagementsystem bei der Reduktion koordiniert. Zudem können selbst erzeugte Energiemengen, also etwa durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, einberechnet werden. Eine Wallbox könne damit mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Photovoltaik-Anlage stammt, erklärt die Behörde.
Das Ziel sei es, regelmäßige netzorientierte Steuerungsmaßnahmen zu vermeiden. Daher seien die Netzbetreiber verpflichtet, das Netz vorausschauend und bedarfsgerecht auszubauen. Die Festlegung sieht weiter vor, dass die Netzbetreiber Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen müssen. Dies schaffe Transparenz für eine breite Öffentlichkeit, an welchen Stellen die Netze überlastet seien und besser ausgebaut werden müssen.
Die Regelungen aus den Festlegungen gelten ab 1. Januar 2024 und sollen weiter praxistauglich konkretisiert werden. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung blieben auch dauerhaft ausgenommen. Gleiches gelte für Nachtspeicherheizungen. Neben den Verbrauchern bestehen auch für die Netzbetreiber Übergangsfristen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern, wie die Bundesnetzagentur erklärte. Diese präventive Steuerung erfolge auf Basis einer prognostizierten Überlastung.
Für die Verbraucher soll sich der Zugriff auf ihre Geräte durch die Netzbetreiber auch lohnen. Die Betreiber sollen künftig ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Dabei soll es der Behörde zufolge zwei Auswahlmöglichkeiten geben. Die Reduzierung besteht demnach entweder aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag (Modul 1) oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2).
Beim Modul 1 gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber, der zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen kann. Dieses Modell können Haushalte wählen, die nur einen Zähler beziehungsweise einen Stromvertrag haben. Das Modul 2 beinhaltet eine prozentuale Reduzierung der Netzgebühren auf den Arbeitspreis um 60 Prozent. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die Module sind mit weiteren Optionen kombinierbar. Zusätzlich zu Modul 1 können sich Betreiber so ab April 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden, mit dem Lastspitzen im Netz reduziert werden sollen. Mit besonders niedrigen Netzentgelten sollen Verbraucher so angereizt werden, ihre Verbräuche in besonders lastarme Zeiten zu verschieben. Modul 2 lässt sich dagegen mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG). Nach Aussage der Bundesnetzagentur eignet es sich damit wohl in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen.
Die neuen Regeln sind für alle nach dem 31.12.2023 in Betrieb genommenen steuerbaren Verbraucher wie Ladepunkt, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit einer Netzanschlussleistung größer 4,2 Kilowatt verpflichtend und gelten mit Übergangsfristen auch für bereits heute steuerbare Verbraucher. Bei mehreren steuerbaren Verbrauchern hinter einem Netzanschluss gilt die Summe der Verbraucher in einer sogenannten Fallgruppe, also beispielsweise die Summe der Ladepunkte.
Damit beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern mit großen Wärmepumpen die Mieter nicht frieren, steigt bei größeren Wärmepumpen und Klimaanlagen die Mindestleistung an. Ab 11 Kilowatt Anschlussleistung empfiehlt die Bundesnetzagentur einen Skalierungsfaktor von 0,4 als angemessen für die Ermittlung der Mindestleistung. Auch für Haushalte, bei denen mehrere steuerbare Verbraucher über ein Energiemanagementsystem angeschlossen werden, wird die Mindestleistung individuell mit einer Formel ermittelt, die den Gleichzeitigkeitsfaktor der Anwendungen berücksichtigt. Die Details sind in der Anlage 1 der Festlegung der Beschlusskammer 6 geregelt.
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Zitat: „Mit besonders niedrigen Netzentgelten sollen Verbraucher so angereizt werden, ihre Verbräuche in besonders lastarme Zeiten zu verschieben.“
Und das wiederum funktioniert nur mit Smartmetern?
nur komisch man rechnet seitens der Netzagentur mit ausreichenden Strommengen, die allerdings lt Studie e.venture von Nov-Februar mit einem riesigen Fehlbedarf tatsächlich einhergehen wird ; bei dem jetzigen Strommarktdesign heisst es frieren und Lastfahrräder bei -20°; ob das ein schönes Bullerbü ist?
Die Studie ist unter e-vc.org abrufbar
Mal Panik-Propaganda beiseite gelassen:
Damit wird in der Tat das Thema E-Mobilität und Umstieg auf WP komplexer und damit für viele Bürger zunächst unbeherrschbar. Die Industrie wird ne Weile brauchen, einfache Lösungen, mit denen das Handwerk klarkommt, zu realisieren.
Wobei auch die Netzbetreiber schlucken werden und ggf. zum Schluss kommen: Dicke Kabel vergraben ist einfacher und geübt….
Die zitierte Studie macht, wie viele Lobbyprodukte vor ihr, den Kunstgriff den Energiemarkt als nationalen Markt zu definieren. In diesem Fall wird außerdem der europäische Stromhandel mit dem Argument „wenn Strom in DE knapp ist, wird es auch in den anderen Ländern so sein“ als anteilige Lösung negiert.
Außerdem wird bzgl. der energieintensiven Industrie ebenfalls ein nationaler Standorterhalt, wie auch bei der Subventionspolitik des linken Flügels der Regierung, propagiert bzw. unterstellt. Kann man alles machen, aber es gibt eben zahlreiche Studien die das Lösungsband etwas weiter spannen und mithin glaubwürdiger aufwarten.
Der Schritt der hier eigentlich gegenständlichen Festlegung zur steuerung der Lasten, sprich demand-side Management, ist an sich ja ein sehr richtiger Schritt. Nur völlig überhastet und ohne zeitlichen Spielraum zur Entwicklung einfacher Lösungen bzw. ebenfalls rein national gedacht. Wallbox- und Wärmepumpengersteller dürfen nun deutsche Schnittstellen implementieren. Super, das wird natürlich super funktionieren….
Eine Frage Euer Ehren:
Wie soll es funktionieren, wenn ab 1.1.2024 alle mitmachen müssen, vor 1.10.2024 aber keine technischen Standards beschriben sind?
Daraus folgt implizit für WP oder LP Betreiber mit Netzanschluss ab 1.1.2024 eine zukünftige rückwirkende Nachrüstungsverpflichtung.
Da die LP im Grunde nur glorifizierte Schalter sind und zumindest nicht per Steuersignal via Kabel „dimmbar“, könnte einiges nicht mehr zulässig sein bzw. muss dann im Fall der Fälle mittels Lastabwurfschütz extern getrennt werden.
Dito die WP. Mehr als ein 0-10v Signal ist da bestenfalls nicht drin, abschalten der Heiz-Funktion per potentialfreiem Kontakt geht in der Regel. Frostschutz bei Monoblock-Geräten dann über den Heizstab mit max. 4,2 kW wird zumindest die Geräte schützen.
Wer in den Text schaut wird verduzt feststellen, wer da die BNetzA unterstützt hat:
„unter Beteiligung
der ELLI – Volkswagen Group Charging GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung,
Mollstraße 1, 10178 Berlin,
– Beteiligte zu 1) –
der sonnen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Am Riedbach 1, 87499 Wildpoldsried,
– Beteiligte zu 2) -“
Wo waren die WP Hersteller? Etablierte LP-Hersteller? Das hat irgendwie Geschmäckle…
Nie im Leben wird das funktionieren ! Wie schon erwähnt wurde – erst mal die Anforderungen definieren; dann die SW generieren; testen und freigeben. Dies alles OPENSOURCE. Kein Geklüngel von Herstellern. Das Beispiel mit der Klage gegen den SmartMeter Rollout zeigt, dass dies nicht so einfach ist. Und schaut euch mal die Steuerbox an. Was da definiert worden ist. Mir kommt es so vor wie eine Entwicklung 1802 BC. Meiner Meinung nach wäre ein Preissignal aufmoduliert oder aus einer neu zu entwickelten Steuerbox – der bessere Weg. Dies könnte von jeder Kommune selbst generiert werden – nicht die VNB ( die haben zuviel eigene Interessen – es zu verzögern; zu vermeiden, etc. ) . Dann kann jeder Hersteller eines EMS sich seine eigene SW stricken. Vor langer Zeit habe ich schon geäußert, dass das Individuum nicht entscheiden darf, wann es sein EV lädt. Da müssen saubere Regeln her. Wir treiben in der Elektoinstallation einen heiden Aufwand wegen dem Gleichzeitigkeitsfaktor – warum nicht auch hier.
Zitat von oben: Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Hahaha – Wenn gesteuert mit einer geeigneten Systemkomponente und einem smarten Meter, kann man rechnen – nix neue HW.
Diese Maßnahme ist m.E. nicht nur überstürzt, sondern auch gefährlich und preistreibend, wie schon das bisherige Zögern der Endversorger überdeutlich zeigt. Es droht die Gefahr von Cyberangriffen auf die Server. Erst in diesen Tagen ist eine privat organisierte Cyberbande in der Ukraine mit ca 30 Mitgliedern aufgeflogen. Viele andere sind aber noch nicht entdeckt, die von Schurkenstaaten organisierten werden nie entdeckt werden, jedenfalls nicht in absehbarer Zeit. Ich denke, der von Teilen des Wirtschaftsministeriums und Herrn Müller gezeigte Aktivismus ist auf übermäßigen Einfluss der Digitallobby !!! zurückzuführen, deren Verhalten ich in diesem Falle für verantwortungslos !!! halte. Schon der Einbau von Smartmetern ist eine Gefahr für die Server, denn mit Hilfe der KI lassen sich deren Signale jederzeit nachahmen und damit der Server überlasten. Bei Verwaltunsservern von Gemeinden und Krankenhäusern hat das schon vielfach ‚funtioniert“ . Die Stromnetze sollten keiner völlig unnötigen Gefahr ausgesetzt werden! Redispatch beim Überangebot von Strom und Stromeinfuhr bei Mangel ist m..E. immer noch billiger und sicherer als vermehrte ! Serverüberwachung und Wiederherstellung
Wenn man sich mal eingelesen hat, ist es zumindest auf der Zeitschiene etwas entspannter:
Bis Ende 2026 kann auch nicht regelbarer Kram weiter angeschlossen werden.
Allerdings bedeutet die Adaption des Regelsignals auf einen 0-10V Eingang sicherlich eine zumutbare Adaption. D.h. eine Aquarea WP muss ggf. in 2025 mit Zusatzplatine und entprechender Adaption steuerbar gemacht werden. Ab 2027 muss Sie, so lese ich es aktuell, dann den bis 1.10.2024 festzulegenden Regeln entsprechen.
Im Prinzip wird der EVU-Kontakt umgewidmet. Bisher „0“, dann „X“, X muss einstellbar oder steuerbar sein wegen dem Gleichzeitigkeitsfaktor i.V.m. den anderen steuerbaren Lasten im Haushalt.
Es gibt natürllich die Chance dass die anderen europäischen Länder die Probleme in der ZWischenzeit auch bekommen und sich der deutsche Vorstoß möglicherweise als Prototyp für Europa etabliert oder gar in der EU standardisiert wird. Dann wäre es ne andere Nummer und der heutige Vorstoß würde eine europäische Erfolgsgeschichte….
PS. Und was völlig fehlt bei den Überlegungen der BNA: verpflichtender Speicherausbau bei den Endversorgern (Kostenanteil bei ‚virtuellen Versorgern‘) je nach Kundenzahl, wird das Netz wesentlich stabilisieren !!! Aber so muss wie immer der einzelne ‚kleine Mann, die kleine Frau zahlen, vor allem diejenigen, denen der Klimaschutz am Herzen liegt, und das finde ich schon sehr „gemein“ !!!!
Die zu erwartende Komplexität bei der Implementierung und Umsetzung wird so manchen Anlagenbetreiber davon überzeugen, auf die verringerten Netzentgelte zu verzichten. D.h. 1 Zähler für alles, ohne steuerbare Last und fertig.
Ich dachte, die Option sei nun vom Tisch.
Im Sinne der „Netzstabilität“ kurz bei Lichte betrachtet.
Das „Faule Ei“ das 2010 der Energiewende ins Nest gelegt wurde, nämlich die Tatsache, dass die Erneuerbaren aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurden, und wahrlos an der Börse als Überschuss verramscht werden, soll wieder mal kaschiert werden.
Für neu hinzugekommene Leser siehe hier, unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Zitat Ende
Nur damit die Kohlekraftwerke nicht wieder den EE angepasst werden müssen, kommen jetzt solche Verlegenheitslösungen zustande.
Dabei wäre es so einfach, wenn die Erneuerbaren wieder den Versorgern zwingend mit Ökobändern zugeteilt würden, wie das bis 2010 Gesetz war.
Mit gerade mal mit 2% Prognoseabweichungen hätten es die Netzwächter zu tun, wie einer sagt, der tagtäglich damit zu tun hat.
Siehe hierhttps://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
Zitat:…Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab.
Spannend. Aber geht es hier nicht viel mehr um die Verhinderung lokaler Überlastungen als um die bloße Kraftwerks-Erzeugungsleistung?
Wow, genial, damit öffnen sich Wege für den Verbraucher zu Netzdienlichkeit und indirekte Teilnahme an Strommärkten.
Alter Falter schreibt
damit öffnen sich Wege für den Verbraucher zu Netzdienlichkeit
@ Alter Falter
Nicht nur das, sondern die Verbraucher profitieren auch noch von dem preis senkenden Merit Order Effekt, in dem P1 automatisch auf P2 sinkt.
Siehe dazu meine folgenden Kommentare.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06 Jan. um 21.49 Uhr, wo deutlich gemacht ist wie P1 auf P2 sinkt.
Und warum werden die Netzbetreiber nicht vorab verpflichtet die Auslastungsdaten „ihrer“ OrtzNetztrafo’s im Netz zu visualisieren ?
Warum keine Transparenz, an jedem Autobahnkreuz läßt sch jederzeit die Auslastung im Netz erkennen.
Und die Netzbetreiber wollen ja öffentliches Geld, resp. verlangen Daten von jedem Kunden.
Die Transparenz am ONT ist in jedem Fall günstiger !!!